Asset Publisher

Асобная публікацыя

Investoren versus Denkmalschutz?

Podiumsgespräch zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes

Asset Publisher

Падзяліцца

Ohne Zweifel bedarf es gerade auch in den neuen Bundesländern Investoren, die mit Engagement und wohl auch mit Mut in die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes investieren. Zweifellos ist ebenso die Notwendigkeit, dieses Engagement durch schnelle und vereinfachte Verwaltungsverfahren und eine geeignete Gesetzgebung zu erleichtern. Die neue Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat mit dem erst kürzlich eingeführten Investitionserleichterungsgesetz dieser politischen Forderung hohe Priorität beigemessen. In diesem Zusammenhang wurden die Bauordnung und das Vergabegesetz aber auch das Denkmalschutzgesetzes novelliert. Die Warnung von Denkmalschutz und Denkmalpflege, daß damit den wirtschaftlichen Interessen die Verantwortung für die kulturhistorischen Denkmale des Landes geopfert werde, blieb gleichwohl nicht aus.

Im Rahmen des Wendgräbener Denkmalpflege-Forums 2002 veranstaltete das Bildungszentrum Schloß Wendgräben daher am 30. September 2002 ein öffentliches Podiumsgespräch, welches den politischen Abgleich der Investoreninteressen mit denen des Denkmalschutzes und der denkmalpflegerischen Praxis zum Mittelpunkt hatte.

/upload/bilder/denkmal1.jpg

(v.l.n.r.) Prof. Meller, Prof. Hönes, Dr. Voss und der Stadtkonservator von Halle

In seinem einführenden Statement verwies Wolfgang Böhm, Staatssekretär im Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, auf die dramatische wirtschaftliche Entwicklung Sachsen-Anhalts in den vergangenen Jahren und unterstrich die Absicht der christlich-liberalen Regierung, mit dem neuen Gesetz ein „politisches Signal“ für mehr Investitionen setzen zu wollen.

In dem anschließenden Podiumsgespräch unter der Leitung von Dr. Volkmar Köhler, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. und Mitglied des Kuratoriums der Konrad-Adenauer-Stiftung, zeigte sich zum Teil mit emotional aufgeladener Rhetorik die Brisanz des Themas. Prof. Dr. Peter Heilmann, Hauptgeschäftsführer des IHK Halle-Dessau, wies mit Nachdruck auf eine Deregulierung der Verfahren und Kompetenzen und begrüßte ausdrücklich die neuen Regelungen des Investitionserleichterungsgesetzes. Nun erst sieht er – mit bezug auf den Wechsel von Einvernehmensregelung (Übereinstimmung erreichen) zur Benehmensregelung (informationsstatus) „Waffengleichheit“ bei den Verhandlungen mit den Denkmalbehörden hergestellt und Forderungen der Kammern, die seit 1992 vorgebracht wurden, umgesetzt. Jörg Kowalski, Fachingenieur für Denkmalpflege, Dr. Harald Meller, Landesamt für Archäologie von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Schenkluhn, Vorsitzender des Landesdenkmalrates, Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes, Ministerialrat a.D. und jetzt Fachhochschule Trier, und Dipl.-Ing. Gotthard Voss, Landeskonservator von Sachsen-Anhalt sahen aus Sicht der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes jedoch mit der Abkehr von der Einvernehmensregelung bewährte Spielregeln verletzt. Unter Einsicht der wirtschaftspolitischen Notwendigkeit, Investitionen zu erleichtern, zeigten sie sich von den Gesetzesänderungen jedoch „nicht begeistert“ (Meller). Die Notwendigkeit stärkerer finanzieller Mittel für Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kritik an einem zu schwerfälligen Haushaltsrecht sowie an aufgeweichten Zumutbarkeitsregelungen waren die herausragenden Argumente. Mehr noch sehen sie in einer durch das neue Gesetz gestärkten Entscheidungskompetenz der den Landräten unterstellten unteren Denkmalbehörden Interessenkonflikte.

Wenn auch die bisherige Praxis im Dialog zwischen Investor oder Bauherr auf der einen Seite und Denkmalschutz und Denkmalpflege auf der anderen als kompromissorientiert und nur in der Ausnahme konfliktreich sei, so schienen die klassischen Stereotypen an diesem Abend wiederbelebt: Hier die Klage vom bedrohten Denkmalschutz und dort der Vorwurf vom Investitionshemmnis durch denselben. Wolfgang Böhm betonte, das im Zusammenhang mit dem neuen Investitionserleichterungsgesetzes der Denkmalschutz nur ein Bruchteil der Eingriffe im Vergleich zum Baurecht und der Vergabeordnung berührt wird. Mehr noch sollen ein zweites und vielleicht sogar drittes nachfolgendes Gesetzt weitere Ausdifferenzierungen ermöglichen. Gleichwohl wird nun die Zukunft zeigen, welche wirtschaftlichen und auch kulturpolitischen Erfahrungen in der Handhabung des Gesetzes gemacht werden. Für die mehr als siebzig Zuhörer war das Podiumsgespräch im Schloß Wendgräben schon an diesem Abend eine spannende politische Auseinandersetzung.

/upload/bilder/denkmal1.jpg

(v.l.n.r.)Staatssekretär Böhm, Prof. Meller, Prof. Hönes, Parl. Staatssekretär a.D. Köhler

Asset Publisher

comment-portlet

Asset Publisher

Asset Publisher