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Privatisierung

Kommunale Produkte und Dienstleistungen (Beispiele)

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Begleittext

Es besteht keine Notwendigkeit, daß Kommunen öffentliche Aufgaben zwingend mit einem eigenen Leistungsangebot selbst erfüllen müssen, sondern sie können durchaus eine Partnerschaft mit Privaten eingehen (PPP, privat-public-partnership). Wichtig und ausschlaggebend ist immer die Gewährleistung des Leistungsangebotes. Die zunehmenden Engpässe in der Finanzausstattung der Kommunen zwingen diese, Einsparungen durch Privatisierung zu erzielen. Oft ist durch die Beteiligung Privater eine kostengünstigere Leistungserstellung möglich. Die Beteiligung kann von einer geringfügigen Einbeziehung bis hin zu einer vollständigen Übertragung der Aufgabenerfüllung an einen Privaten reichen. In manchen Bereichen (z.B. Kindergärten, Altenheime) ist auch eine stärkere Einbindung anderer nicht kommunaler Aufgabenträger (z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen) ins Kalkül zu ziehen.


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