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"Die ungarische Verfassung ist vorbildlich"

Buchvorstellung "Gespräche über das Grundgesetz Ungarns" in der Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Anfang des Jahres in Kraft getretene ungarische Verfassung hat in Europa für viel Kritik gesorgt. Gemeinsam haben zwei ungarische Politiker und ein ungarischer Journalist nun das Buch "Gespräche über das Grundgesetz Ungarns" herausgegeben und bei einer Diskussionsrunde der Konrad-Adenauer-Stiftung besprochen. Am Ende stand vor allem eine Erkenntnis: die neue Verfassung ist besser als ihr Ruf.

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Die anhaltende Diskussion in Europa über die ungarische Verfassung sei geprägt von Vorurteilen, vor allem bezüglich ihrer Präambel, kritisierte Rupert Scholz in seiner Einführungsrede. "Dabei ist die Verfassung vorbildlich und herausragend", so der Staatsrechtler. Nicht nur bekenne sich das Land zur europäischen Wertegemeinschaft und der europäischen Einigung, sondern zum Prinzip des Rechtsschutzes und der Menschenrechte. "Die Würde des Menschen ist unantastbar", finde sich in der ungarischen Verfassung genauso wider wie im deutschen Grundgesetz. Auch das Verfassungsgericht ähnele dem deutschen Pendant. "Und im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, hat Ungarn in seiner Verfassung sogar die Schuldenbremse eingebaut", so Scholz.

Die Empörung über das vor allem in die Schlagzeilen gerückte Mediengesetz stieß weitgehend auf Unverständnis. "Selbst Journalisten, die der Regierung nicht nahestehen, fühlen sich in ihrer Arbeit nicht behindert", sagte Gergly Gulyas. Zudem habe Ungarn die Forderungen und Änderungswünsche der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments eingearbeitet. "Mein Eindruck ist, dass in der ausländischen Berichterstattung gerne Klischees bedient werden", so der ungarische Politiker. Zudem sei dieses Gesetz nicht Teil der Verfassung, warf Scholz ein. "Ungarn hat versucht, einer modernen Medienwelt einen neuen Rahmen zu setzen und hat dabei auch Fehler gemacht." Diese seien aber durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts korrigiert worden.

Ein Stück nationale Identität

Der ebenfalls oftmals kritisierte Gottesbezug in der Verfassung wurde von der Runde verteidigt. "Gott wird nicht nur in unserer Verfassung sondern auch in unserer Hymne erwähnt", so Josef Szajer. Es handle sich damit um ein Stück nationale Identität und werde auch von nicht-religiösen Ungarn so wahrgenommen. "Das Christentum in Europa ist nicht nur Glaubensbekenntnis sondern vor allem Kulturgut", sagte der Europaabgeordnete. Dies sähe man auch am Beispiel des Gottesbezugs deutscher Amtseide. "Das ist kein Anschlag auf die Säkularität des Staates sondern ein historischer Bezug."

Generell habe es in der Diskussion um Ungarns neue Verfassung nicht nur von europäischer Seite an Respekt gefehlt, bemängelte Szajer. Auch der "besorgte" Brief von US-Außenministerin Hillary Clinton sei ein falsches Signal gewesen. "Wir freuen uns über Aufmerksamkeit und diskutieren gerne mit gleichrangigen Nationen." Wenn die USA jedoch indirekt die Kirchenfinanzierung Ungarns kritisierten, würde mit zweierlei Maß gemessen. "Das können wir nicht hinnehmen."

Die Überlegungen, Ungarn möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, kritisierte Scholz. "Brüssel ist kein Zensor über nationale Verfassungssouveränitäten, das würden wir uns in Deutschland auch nicht gefallen lassen." Die ungarische Verfassung verdiene vielmehr positive Aufmerksamkeit, "denn von ihr könnten sich viele eine Scheibe abschneiden".

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