Ehrenamtliches Engagement als ordnungspolitische Aufgabe: für Kommunen zukunftswichtig!
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Schon im Vorfeld müssen jedoch gravierende Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden. So ermittelte der jüngste Freiwilligen-Survey eine wachsende Bereitschaft Arbeitsloser zu ehrenamtlichem Engagement. Anlässlich der KAS-Veranstaltung „Anreiz- und Anerkennungssysteme für das Ehrenamt“ wurde dies beispielsweise für das Rote Kreuz berichtet. Die ARGEn betrachten solche persönliche Initiative jedoch kritisch wegen der dann vermeintlich geringeren Verfügbarkeit für eine Vermittlung.
Auch wurde berichtet über Widerstände bei (potentiellen) Arbeitgebern, sofern ein Ehrenamt ausgeübt wird, das einen hohen oder unerwarteten Zeiteinsatz erfordert (Kommunalparlament, THW o.a.).
Das deutsche Erfolgsmodell der Sozialen Marktwirtschaft rühmt sich zu Recht, das Soziale integral in seinem Modell verankert zu haben. An derartigen Beispielen zeigt sich, dass die Soziale Marktwirtschaft hier neue Antworten finden muss, ein gesellschaftlich erwünschtes und anerkennenswertes Verhalten auch zu ermöglichen.
Die Kommunen sind gefordert, Hauptamt und Ehrenamt effektiv zu verknüpfen; dies insbesondere dort, wo es sich um kommunale Pflichtaufgaben handelt (z.B. Feuerwehr). Dabei ist unbedingt der Eindruck zu vermeiden, der Ehrenamtler sei „billiger Jacob“ und Lückenfüller. Vielmehr sind die ehrenamtlich Engagierten öffentlichkeitswirksam als unverzichtbare Garanten für attraktive, vielfältige Angebote in der Kommune darzustellen.
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