Die EU-Grundrechtscharta
zwischen Magna Charta und Verfassungsbaustein
Zu den bedeutsamsten Ergebnissen des EU-Gipfels von Nizza zählt ohne Zweifel die Unterzeichnung und feierliche Proklamation der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" durch die Präsidenten von Rat, Kommission und Europäischem Parlament. Auch wenn die EU-Grundrechtscharta derzeit noch kein juristisch verbindlicher Rechtstext ist, haben die EU-Organe durch die Unterzeichnung doch deutlich gemacht, dass die Charta bereits heute Bezugspunkt für alle Rechtsakte sein wird, die direkt oder indirekt mit den Unionsbürgern in Verbindung stehen. Die Grundrechtscharta ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der gemeinsamen europäischen Identität. Es gilt nun, die Charta im Kontext der verstärkt einsetzenden Diskussion über einen europäischen Verfassungsvertrag als rechtlich bindendes Element darin zu integrieren.