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Veranstaltungsberichte

Filmvorführung zum Thema Leugnung des Holocaust

Zeithistorische Filmreihe

Unerwartet wird die amerikanische Universitätsprofessorin Deborah E. Lipstadt (Rachel Weisz) zur Verfechterin geschichtlicher Fakten, als der britische Journalist und Buchautor David Irving (Timothy Spall) sie wegen Verleumdung anklagt. Zuvor hatte nämlich Lipstadt ihm vorgeworfen, dass er den Holocaust leugnen würde. Durch das britische Justizsystem wird Lipstadt kurzerhand in die Defensive gedrängt und sie und ihre Verteidiger, angeführt von Richard Rampton (Tom Wilkinson), sehen sich auf einmal mit der absurden Hürde konfrontiert, neben der Unschuld Lipstadts auch noch beweisen zu müssen, dass der Holocaust wirklich stattgefunden hat. Doch von dieser Herausforderung lässt sich Lipstadt nicht einschüchtern. Einigungen lehnt sie ab – und zieht stattdessen vor Gericht in den Kampf gegen einen unerbittlichen Gegner…

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Zur Vorführung des Films „Verleugnung“ und dem anschließenden Nachgespräch im Rahmen der Zeithistorischen Filmreihe am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begrüßten Dr. Kathrin Zehender und Dr. Jan Philipp Wölbern rund 140 Gäste im Forum der Akademie in Berlin. Der Film aus dem Jahr 2016/17 thematisiert die Verleumdungsklage des britischen Autors und Holocaust-Leugners David Irving gegen die US-amerikanische Professorin und Holocaust-Forscherin Deborah Lipstadt vor dem Britischen High Court in den 1990er Jahren. Lipstadt hatte Irving als „authentischen Holocaust-Leugner“ bezeichnet. Da im britischen Recht in diesen Fällen die Beweislast beim Beklagten liegt, befand sich Lipstadt in der absurden Lage, den Holocaust vor Gericht beweisen zu müssen.

Im Nachgespräch diskutierte Dr. Michael Borchard, Leiter Wissenschaftliche Dienste/Archiv für Christlich-Demokratische Politik, mit Prof. Dr. Peter Klein, Historiker am Touro College Berlin, und Gitta Connemann MdB, Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über den Film und seine aktuellen Bezüge. Connemann unterstrich, dass der Film ein drängendes Problem thematisiere: Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu den Ereignissen wachse die Gefahr des Beschönigens und der Verfälschung der Ereignisse. Auf die Frage, ob man der Holocaust-Leugnung mit rechtlichen Mitteln überhaupt beikommen könne, erklärte Connemann – im Erstberuf Rechtsanwältin –, die Auseinandersetzung vor Gericht sei im Falle Irvings die einzig sinnvolle und im Ergebnis ja erfolgreiche Reaktion gewesen. Da Irving durch das Urteil gerichtlich als Lügner enttarnt wurde, dürfe er seitdem von jedermann als Holocaust-Leugner bezeichnet werden. In vielen Ländern habe er deshalb Einreiseverbot. Connemann plädierte außerdem dafür, den Kampf gegen Antisemitismus durch eine Schärfung des Straftatbestandes der Hetze auch juristisch zu führen. Außerdem müssten Schulen verpflichtend ein Angebot zum Besuch von Gedenkstätten bereitstellen. Schülerinnen und Schüler selbst solle und könne man aber nicht dazu zwingen.

Mit Blick auf das Problem des Umgangs mit kritischen Thesen und Fragen über den Holocaust plädierte Klein für eine Differenzierung. Man müsse unterscheiden zwischen einerseits Leugnern, denen es nur um einen öffentlichen Resonanzboden für ihre Thesen ginge. Hier seien oft Geschichtsfälscher am Werk, die mit pseudowissenschaftlichen Methoden vorgingen. Diskussionen seien dann zwecklos. Andererseits handele es sich zum Teil aber auch schlicht um Unwissende, die viele der schier unglaublichen historischen Fakten nicht nachvollziehen könnten und deshalb nachfragten. So werde er in seinem Alltag beispielsweise häufig mit der Frage konfrontiert, wie es den Tätern überhaupt möglich gewesen sei, ihren im wahrsten Sinne mörderischen Alltag zu bewältigen. Auch die junge Generation interessiere sich seiner Erfahrung nach durchaus für das Thema. Es bedürfe aber einer Herangehensweise, die stärker auf eine abstraktere Ebene abzielt und mehr die Mechanismen des Holocaust untersucht. So sei für Jugendliche etwa die Frage spannend, wie eine aufgeklärte, moderne und arbeitsteilig organisierte Gesellschaft eigentlich einen Massenmord habe begehen können.

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