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Länderberichte

Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union

von Andrea Ellen Ostheimer

zur Demokratieförderung in den Außenbeziehungen der Europäischen Union

Angesichts des bestehenden europäischen Konsensus zu Entwicklung, versuchte die tschechische Ratspräsidentschaft Anfang 2009 eine Basis für einen europäischen Demokratiekonsensus zu legen. Während der schwedischen Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2009 wurde das Thema Demokratiekonsensus und Demokratieförderung intensiv weiterverfolgt.

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Der Think Tank International IDEA legte Ende Juli 2009 eine Studie vor, deren Kernforderungen von Kommission und Ratssekretariat in einem gemeinsamen Arbeitspapier zur Demokratieförderung in den Außenbeziehungen der EU aufgegriffen wurden (z.B. Akteurspluralität, politische Kohärenz). Insbesondere der Instrumentenkatalog der Kommission zur Demokratieförderung und dessen Effizienz wurden einer kritischen Analyse unterzogen.

Das Europäische Parlament begrüßte die Initiative, die bestehende konzeptionelle Lücke im Bereich der Demokratieförderung durch ein kohärentes und konsolidiertes Dokument zu schließen und brachte am 22. Oktober eine eigene Entschließung zur Demokratieförderung ein. Diese forderte sowohl eine Bestandsaufnahme zu den bisher angewandten Instrumenten, deren Verzahnung und Komplementarität als auch die Entwicklung von spezifischen Länderkonzeptionen zur Demokratie- und Menschenrechtsförderung. Letztere sollten zukünftig auch die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtermissionen berücksichtigen. Als Zielgruppen der Demokratieförderung werden explizit Abgeordnete, Vertreter politischer Parteien, Justiz und Medien genannt und die Rolle politischer Stiftungen, zivilgesellschaftlicher Organisationen und akademischer Institutionen mehrfach herausgestrichen.

Die am 17. November 2009 vom Europäischen Rat vorgelegten Schlussfolgerungen greifen zahlreiche Empfehlungen des gemeinsamen Arbeitspapiers Generalsekretariat Rat/Kommission als auch der EP-Resolution zur Verbesserung der Kohärenz und Effizienz der Demokratieförderung durch die EU auf. Allerdings wird der insbesondere von Seiten der politischen Stiftungen in den vergangenen Monaten stets kritisierte enge Fokus auf Menschenrechtsschutz als Demokratieförderung zumindest in der definitorischen Verknüpfung beibehalten. Der für die Etablierung von demokratischen Strukturen essentielle Aspekt der Partizipation wird vor allem in einen Gender-Kontext gestellt und damit unterbewertet. Interessant und durchaus kontrovers diskutierbar ist auch die explizite Abkopplung der EU Agenda zur Demokratieförderung von der EU Entwicklungspolitik und der Konditionierung einer solchen.

Als positiv zu bewerten ist die Forderung nach einem stärkeren Fokus auf die Rolle politischer Akteure (Parlamentarier, politische Parteien, Medien und Zivilgesellschaft), wie sie auch vom EP vorgetragen wurde. Insbesondere die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Vertreter an den von der EU in Partnerländern geführten politischen Dialogen soll zukünftig ausgebaut werden. Das Instrument der Wahlbeobachtung, Maßnahmen zur Unterstützung von Wahlprozessen und insbesondere deren ad hoc Charakter sollen durch eine stärkere Fokussierung auf Wahlzyklen reformiert werden.

Notwendig, aber insbesondere mittelfristig für die Delegationen schwer umsetzbar werden die spezifischen Länderanalysen zur Demokratieförderung und die Koordinierung des Instrumenten-Mix sowohl in den thematischen als auch in den geographischen Programmen sein.

Letzteres wurde bereits im Konsultationsprozess zum Europäischen Instrument für Menschenrechts- und Demokratieförderung deutlich (EIDHR).

Dieses gilt als einer der Grundpfeiler der Demokratieförderung durch die EU, doch greift das aktuell diskutierte Strategiepapier für den Förderzeit-raum 2011-2013 bislang die Empfehlungen der Schlussfolgerungen des Rates nicht auf und es ist zu erwarten, dass dies mittelfristig auch ledig-lich rhetorisch und weniger operationell erfolgen wird

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Dr. Stefan Friedrich

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Leiter der Abteilung Subsahara-Afrika

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