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"Europäisches Parteienstatut verabschiedet"

von Thorsten Zimmermann

Schritt zur Anerkennung europäischer Parteien und transparenter Finanzierung

Wer wie viel und zu welchem Zeitpunkt gewusst hat, scheint die entscheidende Frage im Skandal um Betrug und Unterschlagung in Millionenhöhe im statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu sein. Beobachter werteten die Entwicklung „einer der heißesten EU-Betrugsaffären“ (Der Spiegel) bereits als bedrohlich für die Europäische Kommission.

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„Die Finanzierung der europäischen politischen Parteien steht jetzt auf einer rechtlichen Grundlage und deren Transparenz ist gewährleistet“, betonte die Europaabgeordnete Ursula Schleicher (EVP-ED-Fraktion). Zufrieden äußerte sich die CSU-Politikerin über die Verabschiedung der zwischen Rat und Europäischen Parlament (EP) ausgehandelten Verordnung über die „Satzung und Finanzierung europäischer politischer Parteien“ im EP am 19. Juni 2003. Mit einer deutlichen Mehrheit von 345 Ja- bei 102 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen folgten die Parlamentarier somit in erster Lesung im Mitentscheidungsverfahren der Empfehlung des deutschen Berichterstatters Jo Leinen (SPE). „In allen demokratischen Staaten auf der ganzen Welt sind Parteien die Grundlage und der Garant dieser politischen Ordnung, die Freiheit und Mitbestimmung sichert“, kommentierte Schleicher das Abstimmungsergebnis. Selbstverständlich brauche jede Organisation, also auch die Parteien, Geld für ihre Arbeit. Wolle man Transparenz, bedürfe es allerdings klarer Regeln, die mit der Verabschiedung des Vorschlags eines Parteienstatuts nunmehr auch auf europäischer Ebene gewährleistet seien.

Die wesentlichen Bestimmungen

Die neue Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass eine Partei oder ein Bündnis politischer Parteien den Status einer Partei auf europäischem Niveau erhalten soll, wenn sie wenigstens in einem Viertel der Mitgliedsstaaten über Europaabgeordnete oder Abgeordnete in den nationalen und regionalen Parlamenten oder in den Regionalversammlungen verfügt. Eine europäische politische Partei wird zudem anerkannt, wenn sie bei den jüngsten Europawahlen in einem Viertel der Mitgliedsstaaten mindestens drei Prozent der Stimmen erhalten hat. Das Programm und das Handeln einer Partei muss die Grundsätze respektieren, auf denen die Europäische Union basiert. Zudem muss sie die Herkunft ihrer Finanzmittel ab einer Spendenhöhe von 500 Euro offen legen. Anonyme Spenden, Spenden aus Haushalten von Fraktionen des EP sowie von Unternehmen, auf die die öffentliche Hand direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausüben kann, müssen zurückgewiesen werden. Unzulässig sind Spenden, die 12.000 Euro pro Spender und Jahr übersteigen.(1) Die Kommission veranschlagte insgesamt 8,4 Millionen Euro, die den politischen Parteien auf europäischer Ebene aus dem allgemeinen EU-Haushalt pro Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Parteien müssen jährlich einen Antrag auf Finanzierung stellen. Das EP, dem die Verwaltung des Geldes obliegt, entscheidet dann innerhalb von drei Monaten über die Gewährung der Mittel. Von den insgesamt verfügbaren Finanzmitteln sollen jedes Jahr 15 Prozent zu gleichen Teilen unter allen europäischen Parteien verteilt werden. Den Löwenanteil von 85 Prozent erhalten Parteien mit eigenen Abgeordneten im EP proportional zur Anzahl ihrer Abgeordneten.(2) Die Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene darf gemäß Parteienstatut nicht der unmittelbaren Finanzierung sonstiger politischer Parteien, insbesondere nationaler politischer Parteien dienen, da für letztere weiterhin die nationalen Bestimmungen gelten. Zudem darf das Geld nur für die im Parteienstatut beschriebene Ziele verwendet werden, d.h. etwa für Verwaltungsausgaben, Ausgaben für Sitzungen, Forschung, grenzüberschreitende Veranstaltungen, Studien, Informationsmaterial und Veröffentlichungen.

Der interinstitutionelle Diskussionsverlauf

Aus Parlamentssicht wurde im Leinen-Bericht vom 21. Mai 2003 argumentiert, dass die europäische Integration der Legitimität und der Akzeptanz ihrer politischen Prozesse bedürfe. Seit dem Vertrag von Maastricht sei die Frage der Schaffung einer angemessenen rechtlichen und finanziellen Grundlage für die europäischen politischen Parteien einer der Punkte gewesen, derer sich die europäischen Organe hätten annehmen müssen. Bereits im Tsatsos-Bericht, den der Institutionelle Ausschuss des Europäischen Parlamentes 1996 angenommen hatte, war die verfassungsmäßige Rolle von politischen Parteien für die demokratische Willensbildung anerkannt und die Notwendigkeit betont worden, dass sich die transnationale Dimension des politischen Prozesses parallel zur Integration entwickelt. Vor und während der Regierungskonferenz im Jahr 2000 hatte das EP seine Forderung bekräftigt, dass sich EP und Rat in einem Mitentscheidungsverfahren über die Bedingungen für die Anerkennung, den Status und die Finanzierungsmöglichkeiten der europäischen politischen Parteien einigen sollten. Als gemeinsamen Erfolg mit der Kommission verbuchte das Parlament die Ausweitung des Artikels 191 im Vertrag von Nizza, der die Rechtsgrundlage für spätere Kommissionsvorschläge lieferte.(3)

Nachdringliche Unterstützung erhielt das Anliegen, ein Parteistatut auf europäischer Ebene festzulegen, vonseiten des Europäischen Rechnungshofes. In ihrem Bericht aus dem Jahr 2000 kritisierten die Beamten die Praxis der Querfinanzierung der bestehenden politischen Parteien aus dem Haushalt der Fraktionen im EP. Demnach erhielten die Fraktionen im EP zur Erfüllung ihrer gesetzgeberischen Arbeit pro Jahr insgesamt rund 35 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt. Aus diesen Mitteln überließen die Fraktionen den ihnen nahestehenden Parteien Zuschüsse für die Finanzierung von Personal, Aktivitäten und Dienstleistungen. Diese Situation wurde vom Rechnungshof als Ergebnis des Fehlens einer unabhängigen finanziellen Grundlage für Parteien auf europäischer Ebene gewertet. Die Praxis wurde lediglich als eine vorübergehende Regelung akeptiert, bis ein Statut der europäischen Parteien und Vorschriften für ihre Finanzierung angenommen würden.

Die Kommission legte noch vor Inkrafttreten des Vertrages von Nizza einen Vorschlag für eine Verordnung über die „Satzung und die Finanzierung europäischer politischer Parteien“ vor. Das Parlament machte unter Federführung seiner Berichterstatterin Ursula Schleicher einige Änderungsvorschläge und forderte vor allem eine Rechtspersönlichkeit für die politischen Parteien: Diese Rechtspersönlichkeit sei notwendig, um zu gewährleisten, dass europäische politischen Parteien effektiv und transparent in sämtlichen Mitgliedstaaten arbeiten können, hieß es damals. Obwohl sich die belgische Ratspräsidentschaft im Jahr 2001 dafür einsetzte, konnte der Rat keine Einstimmigkeit über den Kommissionsvorschlag erzielen. Die Kommission zog ihn folglich zurück. Schleicher bemängelte: „Was aber macht der Ministerrat? Ungeachtet der Kritik und der Drohung kann man sich dort nicht einigen, da weiterhin Einstimmigkeit erforderlich ist.“

Nach Inkrafttreten des Vertrags von Nizza am 1. Februar 2003 verbesserten sich die Möglichkeiten, eine Regelung auf europäischer Ebene zu erreichen: Gemäß Art. 191 Abs. 2 EGV reichte im Rat nunmehr eine qualifizierte Mehrheit. Auf dieser Grundlage unterbreitete die Kommission am 19. Februar 2003 ihren neuen Vorschlag, der auch die im Verlauf des Jahres 2001 im Rat geführten Debatten berücksichtigte. Das Europäische Parlament setzte zur Bewertung des Kommissionsvorschlags Jo Leinen als Berichterstatter ein. Nach einer heftig geführten Debatte einigten sich die Mitglieder des verfassungsgebenden Ausschuss des EP am 21. Mai 2003 mit 20 Ja- zu 8 Nein-Stimmen darauf, die Vollversammlung dazu aufzufordern, die im Leinen-Bericht enthaltenen Änderungsvorschläge zur Verordnung über das Statut und die Finanzierung der europäischen Parteien anzunehmen.

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ erzielte am 17. Juni 2003 mit qualifizierter Mehrheit eine politische Einigung bezüglich eines europäischen Parteienstatuts. Lediglich Dänemark, Italien und Österreich stimmten gegen den Vorschlag: Die drei Mitgliedsländer wollten die Mindestanzahl der Länder, die für die Anerkennung des Status einer europäischen politischen Partei erforderlich sind, von einem Viertel der Mitgliedstaaten auf drei Mitgliedsstaaten senken. Grundlage des Ratsbeschlusses war ein Kompromiss, der im Vorfeld zwischen Rat und Jo Leinen für die SPE, Ursula Schleicher für die EVP sowie Andrew Duff für die LIBE von Parlamentsseite abgesprochen worden war. Für die am 18. Juni 2003 nur einen Tag nach der Ratssitzung stattfindende Plenarsitzung des EP warb Leinen folglich dafür, die insgesamt 26 Kompromissabänderungen im Mitentscheidungsverfahren in erster Lesung anzunehmen. Die Chance, die das positive Abstimmungsergebnis im Rat geboten hatte, sollte genutzt werden. Die Parlamentarier folgten der Empfehlung mit großer Mehrheit.

Der vorliegende Kompromiss aus den Positionen von Rat, EP und Kommission weicht insgesamt nicht stark vom Bericht Jo Leinens ab. Heftig diskutiert wurde im EP vor allem darüber, dass die Verwaltung der gemeinschaftlichen Mittel zu Finanzierung der Parteien dem EP übertragen werden soll und nicht, wie im Leinen-Bericht vorgesehen, der Kommission. Laut Kompromisslösung wird eine politische Partei auf europäischer Ebene anerkannt, wenn sie in mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten bei den letzten europäischen Wahlen mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erhalten hat. Kommissionsvorschlag und Leinen-Bericht hatten dagegen fünf Prozent als Repräsentationsschwelle vorgesehen. Die Erklärung der Spenden ist gemäß dem vorliegenden Kompromiss obligatorisch für Spenden über 500 Euro (100 Euro im Vorschlag der Kommission, 1.000 Euro im Leinen-Bericht). Die jährliche Höchstgrenze der Spenden pro Spender liegt im Text des Rates bei 12.000 Euro, während im Leinen-Bericht 15.000 Euro und im Vorschlag der Kommission 5.000 Euro vorgegeben worden waren.

Die Reaktionen im Europäischen Parlament

Hans-Gert Pöttering, Vorsitzender der EVP-ED-Fraktion, bewertete die Verabschiedung der Verordnung über die Satzung und Finanzierung europäischer politische Parteien durch Rat und Parlament als „einen wichtigen Schritt zu Anerkennung der Rolle europäischer Parteien sowie zur Transparenz ihrer Finanzierung“. Die EVP-ED-Fraktion habe sich seit langem für mehr Klarheit bei der Finanzierung der europäischen politischen Parteien eingesetzt, wie sie vom Rechnungshof eingefordert worden war. Die seit dem Vertrag von Maastricht anerkannte Rolle der europäischen Parteien als Ausdruck des politischen Willens der Bürgerinnen und Bürger werde mit dem Parteienstatut nunmehr konkret umgesetzt, so Pöttering. CSU-Europaabgeordnete Schleicher betonte die Vorreiterrolle der EVP und dankte der Kommission für ihr Arbeit sowie der griechischen Ratspräsidentschaft für ihren großen Einsatz. Allerdings blieben offene Fragen, bzgl. derer die EVP-ED-Fraktion den Kompromiss nur mit Bauchschmerzen mittrage. Dies gelte z.B. für die Schwelle von einem Viertel der Mitgliedsstaaten, gemäß derer nach der Erweiterung eine Partei in mindestens sechs Mitgliedsstaaten vertreten sein muss, sowie die Spenden und deren Höhe. Der Vorsitzende der Partei der Europäischen Sozialisten, Robin Cook, erklärte, der Beschluss sei die „bestmögliche Antwort an den Rechnungshof, der die derzeitige Lage kritisierte, in der die politischen Fraktionen des EP die wichtigste Finanzierungsquelle der Verbände ihrer Parteien sind“. Andrew Duff, britischer Abgeordneter der Liberalen, bemerkte in der Plenarsitzung des Parlaments, dass der in Europa stattfindende verfassungsgebende Prozess das Engagement der politischen Parteien erfordere und dankte dem Rat dafür, die vorgebrachten Änderungen angenommen zu haben. Die Größe von Parteizusammenschlüssen werde nunmehr vernünftig geregelt, und zwar zugunsten kleiner politischer Gruppierungen, die europäische Zielsetzungen verfolgten, so Duff. Erfreut zeigte er sich darüber, dass der erste Ratsvorschlag abgeändert wurde, wonach es Parteien untersagt werden sollte, politische Kampagnen mit öffentlichen Geldern zu bestreiten. Da es die ureigenste Funktion politischer Parteien sei, politische Kampagnen zu führen, bezeichnete Duff diesen Vorschlag als lächerlich. Daniel Cohn-Bendit, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Grüne/EFA, wertete das Abstimmungsergebnis als ersten Schritt in Richtung einer „echten europäischen Kultur“. Er glaubte, dass die Europawahlen nunmehr nicht mehr als Test für die nationalen Wahlen gewertet würden und es sehr gut möglich sei, fundierte und sinnvolle Wahlkämpfe zu führen. Die französische Sozialistin Pervenche Berès sah das Parteienstatut als eine Bedingung für die Einführung transnationaler Listen für die Europawahlen. Gleichzeitig bedauerte sie, dass der Text die Spenden von Unternehmen und jeder juristischen Person an die europäischen Parteien autorisiert.

Jens-Peter Bonde, dänischer Vorsitzender der Fraktion „Für das Europa der Demokraten und der Unterschiede“, protestierte hingegen in einer Mitteilung, es sei „illegal und unsittlich, den Steuerzahler zu zwingen, künstlich gebildete Parteien zu finanzieren“. Zudem belohne man so diejenigen, die sich gegenüber den europäischen Institutionen unterwürfig verhielten, während diejenigen, die sie kritisierten, laut Bonde bestraft werden sollten. Nur die „drei großen Fische“ EVP, SPE und LIBE erhielten seines Erachtens eine sichere Finanzierung. Die österreichische FPÖ-Abgeordnete Daniela Raschhofer lehnte die neue Regelung als einen Angriff auf die Parteienvielfalt in Europa ab.

Die Verordnung über das Statut und die Finanzierung der europäischen politischen Parteien tritt nach der jetzt erfolgten Zustimmung durch Rat und Parlament drei Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Insbesondere die neuen Regelung zur Finanzierungen gelten dabei erst ab Beginn der neuen Legislaturperiode 2004. Somit soll den europäischen politischen Parteien genügend Zeit gegeben werden, um sich auf die neuen Regeln einzustellen.

(1) Zum Vergleich: Das deutsche Parteiengesetz sieht u.a. vor, dass Spenden von politischen Stiftungen, Parlamentsfraktionen und -gruppen, gemeinnützigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, grundsätzlich Spenden aus dem Ausland sowie Spenden von Berufsverbänden, die diesen mit der Maßgabe zugewandt wurden, sie an eine politische Partei weiterzuleiten, unzulässig sind. Untersagt sind zudem anonyme Spenden von über 1000 Deutsche Mark oder Spenden, bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt. Spenden von Berufsverbänden, die diesen mit der Maßgabe zugewandt wurden, sie an eine politische Partei weiterzuleiten sowie Spenden, die erkennbar in Erwartung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, sind verboten. Bei Europawahlen muss eine Partei allerdings nur 0,5 Prozent der Stimmen erhalten haben, um staatliche Mittel beanspruchen zu können.

(2) Im deutschen Fall erhalten die Parteien eine staatliche Teilfinanzierung, deren Höhe von der Anzahl der bei Wahlen erhaltenen Stimmen abhängig ist. Bei Europawahlen erhalten die Parteien grundsätzlich eine Mark für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme, wobei ihnen bei de n ersten fünf Millionen Stimmen je DM 1,30 pro Stimme zustehen. Zudem erhalten die Parteien DM 0,50 für jede Mark, die sie als Zuwendung (Mitgliedsbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) bis zu einer Höchstgrenze von DM 6.000 pro natürliche Person erhalten haben. In Deutschland darf die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung bei einer Partei die Summe ihrer jährlich selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht überschreiten (relative Obergrenze). Die Summe der Finanzierung aller Parteien insgesamt ist durch die absolute Obergrenze von 245 Millionen Deutsche Mark (absolute Obergrenze) begrenzt.

(3) Art. 191 EGV: „Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.

Der Rat legt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.” Art. 251 EGV bestimmt dabei das Mitentscheidungsverfahren.

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