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Länderberichte

Regionalwahlen in Frankreich

von Joerg Wolff, Dr. Céline-Agathe Caro

Dunkle Wolken für die UMP

Die Ergebnisse der ersten Runde der französischen Regionalwahlen waren nicht unerwartet. Die Umfragetiefs seit einigen Monaten von Präsident und Regierungspartei deuteten sie an. So verlor die UMP denn auch 7% an Stimmen gegenüber den europäischen Wahlen von 2009 und büsste 2 % im Vergleich zu den letzten Regionalwahlen 2004 ein.

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Sie kam im ersten Durchgang mit 26,15% auf den enttäuschenden zweiten Platz nach den Sozialisten (PS), die glänzende 29,09% erzielen konnten. Dagegen stieg der Anteil der Nichtwähler auf 52,5% - die höchste Wahlenthaltungsquote, die jemals bei einer Regionalwahl in Frankreich bestand. Insgesamt konnten die Parteien der Linken zusammen 53% der Stimmen auf sich vereinigen. Die rechtsextreme Front National feierte eine Rückkehr zu den größeren Parteien Frankreichs. Fest steht, dass durch diese Wahl sehr dunkle Wolken nicht nur über den Präsidenten, sondern auch die Regierungspartei UMP aufgezogen sind. Unklar ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ob sich die UMP im zweiten Wahlgang in den bisher von ihr gehaltenen Regionen Elsass und Korsika weiterhin behaupten kann. Wenn nicht, würden Frankreichs Regionen ausschließlich von den Sozialisten regiert werden.

Das französische Regionalwahlsystem

Das regionale Wahlsystem in Frankreich wurde zu den Wahlen im Jahre 2004 geändert. Es gibt weiterhin ein Verhältniswahlrecht nach Listen, jedoch wurde eine „Prämie“ für die stärkste Liste eingeführt.

Wenn es einer Liste gelingt im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit zu erzielen, so werden 75% der Sitze nach Verhältniswahlrecht verteilt, die restlichen 25% der Sitze erhält die stärkste Liste als „Prämie“. Hierbei gilt, wie auch bei den deutschen Landtagswahlen, eine 5-Prozent-Hürde. Das heißt, dass alle Listen, die weniger als 5% der Stimmen erreichen, keine Sitze bekommen.

Gelingt es keiner Liste im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit zu bekommen, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Hierbei dürfen nur die Listen antreten, welche im ersten Wahlgang mehr als 10% der Stimmen bekommen haben. Außerdem können alle Listen, die im ersten Wahlgang mehr als 5% erreichten, mit anderen Listen fusionieren.

Der zweite Wahlgang untersteht ebenfalls dem Verhältniswahlrecht. Es werden, wie bei der Wahl mit einem Wahlgang, drei Viertel der Sitze proportional zu den Stimmen verteilt. Die Liste mit den meisten Stimmen (hierbei reicht eine relative Mehrheit aus) erhält wiederum die verbleibenden 25% als zusätzliche Sitze. Einzige Ausnahme in diesem System bildet Korsika, wo weiterhin nach einem reinen Verhältniswahlrecht mit zwei Wahlgängen gewählt wird. Beim zweiten Wahlgang dürfen in dieser Region nur die Listen antreten, welche im ersten Wahlgang mehr als 7% der Stimmen bekommen haben.

Die Gesamtzahl der Sitze in einem Regionalrat wird von der Zahl seiner Einwohner bestimmt. Die Mitglieder der jeweiligen Regionalräte (conseil régional) wählen ihren Präsidenten aus ihrer Mitte.

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