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Essay

Das Parlament der Paulskirche und die deutsche Verfassung 1848/49

von Prof. Dr. Monika Wienfort

Bedeutung und Nachwirkungen

In Deutschland führten Verfassungsforderungen und soziale Probleme zum Ausbruch der Revolution von 1848/49. Die bürgerlichen Träger der  Verfassungsrevolution stellten individuelle Rechte in den Mittelpunkt: Persönliche und politische Freiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, unabhängige Gerichtsbarkeit und Freiheit des Eigentums. Der Grundrechtskatalog der Frankfurter Nationalversammlung prägt die Verfassungswirklichkeit der Deutschen bis heute.

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Parlamentssitzung der Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt. Kolorierter Stich der Zeit (1848). picture alliance / ullstein bild | Archiv Gerstenberg
Parlamentssitzung der Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt. Kolorierter Stich der Zeit (1848).

Im März 1848 führten die Probleme von Freiheit und Einheit, die im Deutschen Bund seit 1815 immer stärker aufgetreten waren, zur Revolution. Das in vielen europäischen Staaten, nicht bloß in Deutschland oder Frankreich, entstehende Szenario zeigte überall den Wunsch nach massiven Veränderungen: Bürgerliche Gruppen verlangten nach mehr Partizipation in der Politik und Verfassungswandel, die Armutsbevölkerung in den Städten forderte soziale Reformen. In zahlreichen deutschen Staaten von Preußen und Baden bis Hamburg und Sachsen stellte die seit den Befreiungskriegen entstandene nationale Bewegung die Überwindung von „Vielstaaterei“ in den Mittelpunkt. In Deutschland folgte auf die Märzunruhen im Mai 1848 der Zusammentritt der konstituierenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche. Hier wollten die aus den einzelnen Staaten entsandten Abgeordneten, unter ihnen viele Männer aus dem Bildungsbürgertum, namentlich Juristen, über die drängenden politischen Fragen sprechen und über eine Verfassungsordnung entscheiden.   

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Schwarz-Rot-Gold: Woher die Farben der deutschen Flagge kommen – und was sie bedeuten

Schwarz, Rot und Gold findet man schon seit mehreren Jahrhunderten in der deutschen politischen Bildsprache, beispielsweise in der Flagge des Heiligen Römischen Reichs. Die Deutschlandfahne, die aus drei gleich großen horizontalen Balken besteht, entstand jedoch erst in der freiheitlichen Nationalbewegung im 19. Jahrhundert. Seit damals symbolisieren die Farben der heutigen Bundesflagge die Werte von Demokratie und Freiheit. Wie es dazu kam, erläutert das kurze Video.

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Föderative Vielfalt der deutschen Länder

Die Ausgangsbedingungen waren freilich divers. In der Staatenwelt des Deutschen Bundes mit seinen beinahe 40 Mitgliedern gaben die europäischen Großmächte Österreich und Preußen den Ton an. Vor allem die mittleren Staaten wie Bayern, Baden, Württemberg und Hannover kämpften um ihre Souveränität und die in der napoleonischen Zeit errungenen Gebietsgewinne. Im Vormärz existierten unterschiedliche Verfassungsordnungen von vergleichsweise modernen Repräsentativverfassungen mit geschriebener Konstitution bis zu altständischen Systemen. Entsprechend besaßen manche Staaten schon vor 1848 bürgerliche Grundrechtskataloge, die als Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat konzipiert waren (z.B. Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Eigentumsrechte, justizielle Grundrechte). 

 

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Scheinen also Freiheitsforderungen im Zusammenhang von liberalen und noch selten demokratischen Forderungen gegenüber einem starken Staat vergleichsweise klar, so stand es um die „Einheit“ komplizierter. Die deutschen Staaten operierten im Vergleich mit Großbritannien, Frankreich und Spanien einerseits, mit den Imperien Russland und Österreich andererseits, in föderativer Vielheit. Seit den Befreiungskriegen gegen Napoleon hatten sich in Teilen der Bevölkerung, vor allem dem Bürgertum, also unter Beamten und Professoren, Lehrern und Kaufleuten, besonders auch den Studenten, Vorstellungen von einer staatlichen Einheit ausgebreitet. Dieses Staatswesen sollte bürgerliche Freiheiten mittels einer geschriebenen Verfassung gewährleisten und nach außen eine europäische Macht werden.   

 

Soziale Basis der Revolution

Die Revolution von 1848 präsentierte sich als politische Mobilisierung von bürgerlichen Gruppen von Besitz und Bildung in einer häufig noch adelsdominierten Gesellschaft. Auf dem Land äußerten sich Bauern, aber auch unterbäuerliche Schichten, die die Reste von feudalen Arbeitspflichten und Abgaben abschütteln wollten. In den Städten, in Berlin und Wien, in Köln und Dresden, traten Handwerker und Tagelöhner angesichts von Armut, Arbeitslosigkeit und kaum vorhandenen staatlichen Hilfen hervor. Auf den Barrikaden kämpften Gesellen und Arbeiter, aber auch Studenten.

Die Revolution mobilisierte außerdem Frauen, die in der Nachfolge der französischen Frauenrechtlerin von 1789, Olympe de Gouges, politische Gleichberechtigung forderten und sich als Mitkämpferinnen fühlten. Sie gründeten Unterstützungsvereine für Hinterbliebene gestorbener Revolutionäre, stickten Fahnen, sammelten Spenden oder folgten als Zuschauerinnen den Verhandlungen im Parlament der Paulskirche. Die sächsische Lehrerin Louise Otto-Peters gründete die „Frauen-Zeitung“, die forderte, Frauen zu Staatsbürgerinnen zu machen. Auch wenn hier eine der Wurzeln der Frauenbewegung der Jahrzehnte nach 1850 in Deutschland liegt, kam der entscheidende Erfolg erst später: Das Frauenstimmrecht ließ bis zur Revolution von 1918/19 auf sich warten.

 

Dominanz des Bildungsbürgertums

Die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung im April und Mai 1848 profitierten von der revolutionären Dynamik seit der Verbreitung der Märzforderungen, mit denen ein deutsches Parlament, Volksbewaffnung, Pressefreiheit und Schwurgerichte sowie Menschen- und Bürgerrechte gefordert wurden. Das Wahlrecht fiel übrigens bemerkenswert weit aus. Volljährige und selbständige Männer konnten nun in allgemeiner und gleicher, meist indirekter Weise wählen, wobei allerdings die Frage, was unter Selbständigkeit zu verstehen sei, zu regionalen Unterschieden führte. So durften Tagelöhner und Dienstboten vielerorts nicht wählen. Die zwischen 40 und 75 Prozent liegende Wahlbeteiligung demonstrierte die Mobilisierung für das nationale Projekt.  Auch im europäischen Vergleich war dieser Anteil von Partizipation bemerkenswert. Das neu zusammengetretene Parlament sah sich, gestützt auf die vielen Juristen unter seinen Mitgliedern, zunächst als Verfassungsgeber. Es legte weniger Augenmerk auf die exekutive Macht, was angesichts des Weiterbestehens der Einzelstaaten und der monarchischen Regierungen problematisch wurde. Die Revolution „machte vor den Thronen halt“ und die Fürsten und Regierungen der Einzelstaaten wurden letztlich zu Zentren der Gegenrevolution.

In der Zusammensetzung der Nationalversammlung zeigte sich die Gestalt der zeitgenössischen Öffentlichkeit. Unter den einschließlich der Nachrücker ca. 800 Abgeordneten befanden sich Männer mittleren Alters, die in Städten lebten, in der Überzahl. Viele gehörten zum akademisch geprägten Bildungsbürgertum, darunter auch berühmte Professoren wie der Historiker Friedrich Christoph Dahlmann, der Jurist Karl von Rotteck oder der Schriftsteller Ernst Moritz Arndt. Angehörige des Adels, Unternehmer, Kaufleute und Bauern waren seltener. Der Unternehmer Friedrich Daniel Bassermann und der Bankier Hermann von Beckerath spielten wichtige Rollen. Handwerker und Arbeiter fehlten, ebenso wie Frauen und junge Menschen. Damit war die Bevölkerung der Mitte des 19. Jahrhunderts, die auf dem Land lebte, unter 25 Jahren war und zur Hälfte Frauen aufwies, jedenfalls unzureichend repräsentiert.  

Die Grundrechte des deutschen Volkes, Lithographie von Adolph Schroedter. Ws-KuLa - Eigenes Werk über https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_des_deutschen_Volkes
Die Grundrechte des deutschen Volkes, Lithographie von Adolph Schroedter.

Debatten über die erste gesamtdeutsche Verfassung

Das Paulskirchenparlament wies noch keine Parteien im modernen Sinn auf, wohl aber Fraktionen und Clubs, die den Parteien vorangingen. Konservative, rechter und linker Liberalismus, Demokraten und Katholiken prägten in ihren je unterschiedlichen Zusammenhängen die Parteienlandschaft des Deutschen Kaiserreichs und sogar der Weimarer Republik vor. Auch für die Entwicklung von parlamentarischen Grundlagen, von Geschäftsordnung und Procedere, von Redestil und Antragsmodi, wurde die Paulskirche zentral.     

Die Aufgaben der Nationalversammlung waren vielfältig. Über allem stand die gesamtdeutsche Verfassung, an deren Entwurf der Verfassungsausschuss seit Mai 1848 arbeitete. Aber auch andere Fragen hingen damit zusammen: Wer sollte das Oberhaupt des Gesamtstaates sein? Welche konkrete Form konnte das Reich annehmen, mit dem Kaisertum Österreich oder „kleindeutsch“ mit Preußen als Zentrum? Welche Grenzen im Norden (Schleswig), im Osten (das zwischen Russland, Österreich und Preußen aufgeteilte Polen) und Süden wurden angestrebt? In der Rückschau wurde die Verfassungsdebatte vor allem als Debatte über Grundrechte dargestellt. Auf welche Rechte, so fragten Liberale und Demokraten, sollten sich die Einwohner und Bürger gegen einen starken Staat berufen können? Die Antwort der Paulskirche, ihr Grundrechtskatalog, prägt die Verfassungsgeschichte Deutschlands bis in die Gegenwart. Persönliche und politische Freiheit, freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, unabhängige Gerichtsbarkeit und Freiheit des Eigentums: Diese Prinzipien zeigten die Bedeutung der Rechte des Individuums. Demgegenüber wurden soziale Rechte wie ein Recht auf Arbeit oder eine Mindestsicherung der Existenz nicht in die Grundrechte aufgenommen. Solche Forderungen wurden in der erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts entstehenden industriellen Welt durch die Arbeiterbewegungen weiterverfolgt.  

 

Niederlage der Revolution        

Die Debatten über die Verfassung gerieten in eine allgemeinere Dynamik, die einen Sieg der Revolutionäre nach dem Sommer 1848 immer unwahrscheinlicher machte. In Preußen gewann die monarchische Exekutive mit der Verhängung des Belagerungszustandes in Berlin im November 1848 die Überhand. Im Mai 1849 lehnte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die ihm von der Nationalversammlung angebotene Kaiserkrone ab. Der Monarch hatte schon im Winter 1848 geäußert, eine Krone „aus Dreck und Lehm“, d.h. als Ausfluss der Volkssouveränität, wolle er keineswegs akzeptieren. In Baden endete die Revolution im Sommer 1849 mit der Niederschlagung des Aufstands durch preußische Truppen. Am Ende zeigte sich, dass das revolutionäre Lager schon früh auseinandergefallen war: Nach wichtigen Agrarreformen war die ländliche Bevölkerung aus der Revolution ausgeschieden. Nach der Formulierung sozialer Forderungen durch Radikale und Demokraten grenzten sich viele Liberale von der Revolution ab. Im Zweifel wollten diese gemäßigten Liberalen lieber weiterhin in monarchischen Staaten und mit beschränkten Wahlrechten leben als in einer Demokratie der Gleichen, die der besitzlosen Bevölkerungsmehrheit Einfluss gegeben hätte. 

Auf der anderen Seite aber ließen sich manche Errungenschaften der Revolution nicht einfach rückgängig machen. Eine revolutionäre Öffentlichkeit ohne Zensur hatte eine Medien- und Kommunikationsrevolution mit sich gebracht. Die Debatten der Paulskirche und anderer Parlamente wurden wörtlich in den Zeitungen abgedruckt. Wer nicht lesen konnte, fand Freiwillige, die Flugblätter und Wandzeitungen laut entzifferten. Zeichnungen und Karikaturen machten das Aussehen der Abgeordneten deutschlandweit bekannt. Auch nach der Revolution ließ sich die schwerfälligen Mittel der Zensur im Vormärz nicht wiedererrichten. Von nun an galt es für die Regierungen, nicht nur die Parlamente, sondern auch die Medienöffentlichkeit stets in die Überlegungen einzubeziehen.   

 

Weiterleben eines politischen Traums   

Das Schicksal der Paulskirchenverfassung im Sommer 1849 ist bekannt. Sie wurde zwar von vielen deutschen Staaten ratifiziert, letztlich aber nicht wirksam. Die Gegner der Revolution hatten vorerst gewonnen. Damit wurde die gesamtdeutsche Verfassung für die Verfechter von Einheit und Freiheit wiederum zum politischen Traum, der sie stets an die Hoffnungen der Vormärzjahre erinnerte. Immerhin wurde nun auch Preußen Verfassungsstaat, im Gegensatz zur Habsburger Monarchie.

Auch wenn die Reichsgründung durch und in den Kriegen von 1864, 1866 und 1870/71 unter preußischer Führung und damit „von oben“ durchgesetzt wurde, spielte der Einfluss einer „deutschen“ Öffentlichkeit, in der vor allem das Bürgertum einen gesamtdeutschen Verfassungsstaat anstrebte, eine wichtige Rolle. Insofern greift eine Darstellung, die ausschließlich Bismarck und die deutschen Fürsten in den Blick nimmt, eindeutig zu kurz. Die Nationalbewegung in Deutschland lebte, und die politischen und wirtschaftlichen Ziele, welche die Männer von Besitz und Bildung seit den napoleonischen Kriegen von 1798 bis 1814/1815 und der Gründung des Zollvereins 1834 bewegt hatten, bewegten die Gesellschaft.       

In dieser Hinsicht konnte es kaum überraschen, dass die Verfassung des Norddeutschen Bundes 1867 und die Reichsverfassung von 1871 Vieles aus der Verfassung der Paulskirche übernahmen. Was aber fehlte, waren die Grundrechte, deren Debatte die Abgeordneten der Paulskirche so stark beschäftigt hatte. Als Bürgerrechte blieben Grundrechte in den Verfassungen der Einzelstaaten verankert. Das Kaisertum stand politisch und repräsentativ im Vordergrund. Allerdings blieben die Einzelstaaten für die Exekutive und das Militär wichtig, die Ordnung war föderal. Solche Festlegungen ähnelten der konstitutionellen Monarchie der ersten Jahrhunderthälfte mit der betonten Stärke der Monarchie. Das Kaiserreich war aber auch ein Parteienstaat. Das nun gesamtdeutsche Parlament – der Reichstag - mit seinem Budgetrecht wurde zum wichtigsten Forum für öffentliche Politik.  

 

Kontinuitäten der Paulskirche im 20. und 21.Jahrhundert

Da der Reichsverfassung von 1871 die Betonung der Grundrechte fehlte, konnte die Revolution von 1918/19 noch einmal Maßstäbe setzen: Die Weimarer Reichsverfassung wurde zum Vorbild, nicht zuletzt, weil sie das Frauenwahlrecht festlegte. Die Frage nach Konstruktionsfehlern, die den Aufstieg des Nationalsozialsozialismus möglich gemacht haben könnten, dominierte die historische Debatte lange. So wurden z.B. die starke Rolle des Reichspräsidenten und die Regierung mittels Notverordnungen im Nachhinein scharf kritisiert. In der geschichtswissenschaftlichen Bilanz kommt zum Ausdruck, dass nicht die Ausgestaltung der Verfassung allein betrachtet werden kann. Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme in Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkrieges waren komplex. Internationale Politik und Reparationsfrage, politische Radikalisierung und Nationalismus, Inflation, Massenarbeitslosigkeit und Antisemitismus wirkten am Zusammenbruch der demokratischen Ordnung mit. Ohne Demokraten funktioniert eine demokratische Verfassung nicht.

Nach 1945 schloss die Verfassungsdebatte in den neu gegründeten Ländern der Westzone an die Paulskirche an. Hier wie dort war es in der Frage der Ausgestaltung des Staatswesens um die Identität, in der Sprache der Zeit, des „Deutschen Volkes“, gegangen. Die vielen Verfassungsväter und wenigen Mütter beschlossen das Grundgesetz, das Demokratie, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat als Organisationsprinzipien festlegte. Mit seinem Grundrechtskatalog bezog sich das Grundgesetz auf universelle Menschenrechte und die Tradition der Paulskirche. In der Anerkennung, Anwendung und Praxis des Grundgesetzes auch im vereinigten Deutschland nach der Revolution von 1989 besteht diese Kontinuität weiter. Motive und Ideale von 1848 bleiben lebendige Gegenwart der Bundesrepublik.     

 

Monika Wienfort ist Professorin für Brandenburgisch-Preußische Geschichte an der Universität Potsdam.

 

Literatur:

  • Dreier, Horst/Christian Waldhoff (Hrsg.): Das Wagnis der Demokratie: eine Anatomie der Weimarer Reichsverfassung. München 2018.
  • Freitag, Sabine: Die Achtundvierziger. Lebensbilder aus der deutschen Revolution 1848/49. München 1998.
  • Hein, Dieter: Die Revolution 1848/49. München 1998.
  • Möllers, Christoph: Das Grundgesetz. Geschichte und Inhalt. München 2009.
  • Müller, Frank Lorenz: Die Revolution von 1848/49. Darmstadt 2012.
  • Siemann, Wolfram: Die deutsche Revolution von 1848/49. Frankfurt am Main 1985.

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