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Länderberichte

Arbeitnehmerfreizügigkeit: 2009 oder 2011?

Argumente und politische Hintergründe zur Frage der Verlängerung der Beschränkung des Arbeitsmarktes für Personen aus den neuen EU-Beitrittsländern bis 2011 bzw. 2014.

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Die Probleme der Steuerung der Arbeitsmigration nach Deutschland sind vielfältig und facettenreich. Die Bundesregierung hat dazu am 16. Juli 2008 ein Aktionsprogramm beschlossen, dass die Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland nutzen will. Teil dieses Programms ist das Gesetz zur Steuerung der Arbeitsmigration (Bundestag Drucksache 16/10288 vom 22.9.2008), das die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften erleichtern soll und unter Federführung des Bundesinnenministeriums entstanden ist. Zugleich kam die Bundesregierung jedoch überein, bei der EU-Kommission die Verlängerung der Beschränkung des Arbeitsmarktes bis Ende April 2011 zu beantragen.

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Kontakt

Dr. Angelika Klein

Dr

Leiterin der Abteilung Stabsstelle Evaluierung

angelika.klein@kas.de +49 30 26996-3435

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