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Länderberichte

Der Streit um die Gesetzesänderung für das Institut für Nationales Gedenken in Polen

von Stephan Georg Raabe, Johann Zajaczkowski
Das Institut für Nationales Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej, IPN) ist die staatliche Einrichtung in Polen, die sich ähnlich wie die Bundesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit den Hinterlassenschaften und der Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit beschäftigt. Anders als die deutsche Stasi-Unterlagen-Behörde erstreckt sich das Tätigkeitsfeld des IPN aber auch auf die deutsche und sowjetische Besatzung im Zweiten Weltkrieg und die in dieser Zeit begangenen Verbrechen an polnischen Bürgern.

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Zudem gehören für die Zentrale des IPN in Warschau und die Außenstellen im ganzen Land auch die Durchführung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und die politisch Bildungsarbeit zum Aufgabenbereich.

Geleitet wurde das IPN bisher von einem unabhängigen, d.h. nicht an Weisungen gebundenen Präsidenten, der mit 3/5-Mehrheit vom Sejm mit Zustimmung des Senats jeweils für fünf Jahre gewählt wurde. Erster IPN-Präsident war von 2000 bis 2005 der Breslauer Jurist Prof. Leon Kieres (geb. 1948), der 2007 auf der Liste der Bürgerplattform (PO) mit dem besten Wahlergebnis in Breslau in den polnischen Senat gewählt wurde, wo er Vorsitzender der Kommission für Außenpolitik ist. Sein Nachfolger war der Krakauer Historiker Prof. Janusz Kurtyka (geb. 1960), der nach den Wahlsiegen der Kaczyński-Brüder und ihrer Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) Ende 2005 das Amt übernahm und bei dem tragischen Flugzeugabsturz der Maschine des polnischen Staatspräsidenten bei Smolensk am 10. April 2010 ums Leben kam. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hatte Ende 2004 gemeinsam mit Kurtyka, der damals noch die Außenstelle Krakau des IPN leitete, und der Stiftung Ettersberg das Ausstellungsprojekt „Polen und Deutsche gegen die kommunistische Diktatur“ vorgestellt, das seitdem in fast allen Großstätten in Polen präsentiert und diskutiert wurde.

Weil der Solidarność-Premier Tadeusz Mazowiecki im Sommer 1989 zunächst einen „dicken Strich“ unter die kommunistische Vergangenheit ziehen und damit den Neuanfang erleichtern wollte und von 1993 bis 1997 bereits wieder das postkommunistische „Bündnis der Linken“ (SLD) die Regierung bildete, stand eine kritische und zugleich transparente Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Polen längere Zeit hinten an. So wurde das IPN in seiner jetzigen Form erst fast zehn Jahre nach der friedlichen Revolution von 1989 durch ein zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenes Gesetz gegründet. Mit dem Gesetz wurde die wissenschaftliche und juristische Tätigkeit auf eine neue Grundlage gestellt und die historisch-politische Bildungsarbeit als ein dritter Aufgabenbereich hinzugefügt.

Da der Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit und insbesondere mit den Akten aus dieser Zeit aber in Polen bis heute umstritten ist und beim IPN wissenschaftliche, juristische und politische Interessen zusammenkommen, ist das Institut immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Erstmals geriet das IPN 2001 in die öffentliche Debatte im Zusammenhang mit dem 1941 von Polen an jüdischen Bürgern begangenen Massaker von Jedwabne, zu dem das Institut einen Bericht vorlegte. Anfang 2005 stand das IPN erneut im Zentrum des öffentlichen Interesses, nachdem vertrauliche interne Dateien mit den Namen von 240.000 Personen, die als Mitarbeiter des polnischen Stasi-Pendants SB (Służba Bezpieczeństwa) geführt worden waren, in die Hände des Journalisten Bronisław Wildstein von der konservativen Tageszeitung Rzeczpospolita gelangten, der diese teilweise öffentlich verbreitete.

Da das derzeitige Führungskollegium des IPN von der national-konservativen Regierung unter Führung der PiS 2006 bestellt wurde, ging die neue liberal-konservative Regierung unter Führung der PO Ende 2009 daran, das IPN-Gesetz zu novellieren, um das Institut dem dominierenden Einfluss der Opposition zu entziehen.

Die gesetzliche Neuordnung 2010

Die von beiden Parlamentskammern, dem Sejm und Senat, verabschiedete Gesetzesnovelle zum IPN wurde am 28. April 2010 von Bronisław Komorowski (PO), dem Sejm-Präsidenten, geschäftsführendem Staatsoberhaupt und PO-Kandidaten für die Staatspräsidentenwahl am 20. Juni, unterzeichnet. Sie trat am 27. Mai in Kraft und regelt die Neubesetzung des Präsidentenamtes und Führungsgremiums sowie den Zugang zu den Geheimdienstakten, die beim IPN archiviert sind.

Ergänzend dazu hatte Komorowski am 25. Mai aus Anlass des Unfalltodes des IPN-Präsidenten Janusz Kurtyka eine weitere Gesetzesänderung unterschrieben, die die Führung in der Übergangszeit regelt. Sie sieht vor, dass im Todesfall des IPN-Präsidenten einer der Stellvertreter das Amt bis zur regulären Wahl eines neuen Präsidenten übernimmt, wobei die Entscheidung darüber der Sejmmarshall trifft. Dementsprechend bestimmte Komorowski den Vizepräsidenten Dr. Franciczek Gryciuk (geb. 1948) zum geschäftsführenden Stellvertreter. Die Entscheidung wurde zustimmend aufgenommen, da Gryciuk bereits früher bei Abwesenheit des Präsidenten die Geschäfte führte und auch unmittelbar nach dem Tod Kurtykas vom IPN-Kollegium zum Vertreter gewählt wurde. Da der Präsident innerhalb der Institutsstrukturen die entscheidende Rolle spielt und für die inhaltlichen und finanziellen Schlüsselentscheidungen verantwortlich ist, wurde die zügige Entscheidung über die Übergangsregelung, die die Arbeitsfähigkeit des IPN sichert, ebenfalls positiv bewertet. Demgegenüber ist jedoch die gesetzliche Neuregelung der Struktur und Tätigkeit des IPN stark umstritten.

Die Neustrukturierung des IPN

Bisher schlug das elfköpfige IPN-Kollegium - das Beratungs- und Kontrollorgan des IPN, von dem sieben Mitglieder durch den Sejm, zwei durch den Senat und zwei vom Staatspräsidenten zuletzt 2006 für jeweils sieben Jahre bestimmt wurden - nach öffentlicher Ausschreibung und Befragung der Kandidaten eine Person für die Präsidentschaft des IPN vor. Diese benötigte im Anschluss die Zustimmung von 60 Prozent der Sejm-Abgeordneten. Dadurch sollte ein breiter parteiübergreifender Konsens gewährleistet werden.

Künftig wird das IPN-Kollegium durch einen neunköpfigen IPN-Rat ersetzt, der erweiterte Kompetenzen in Bezug auf die Ausrichtung der Arbeit erhält. Dieser Rat soll nun aus Personen mit akademischem Hintergrund bestehen, die von 25 angesehenen Universitäten sowie von der Polnischen Akademie der Wissenschaften vorgeschlagen werden. Aus den vorgeschlagenen Personen wählt der Sejm fünf Personen, während Senat und Präsident jeweils zwei Personen auswählen. Der IPN-Rat sucht dann über eine öffentliche Ausschreibung nach geeigneten Präsidentschaftskandidaten. Nachdem diese in einer Befragung durch den Rat ihre Eignung bewiesen haben, müssen sie abschließend nur noch durch eine einfache Mehrheit in Sejm und Senat bestätigt werden, was der Regierung die Besetzung dieser Position erleichtert.

Es wird geschätzt, dass bis zur Wahl eines neuen Institutspräsidenten ein halbes Jahr vergehen kann. Denn zum einen ist im Gesetz keine Frist für die Wahl festgeschrieben, zum anderen kann es dauern, bis die Universitäten ihre Vorschläge vorlegen, da das Semester im Juni endet. Falls bis dahin nicht alle Vorschläge vorliegen, kann der IPN-Rat auf Grund der langen Semesterferien nicht vor September diesen Jahres gebildet und mit der Auswahl eines Präsidenten begonnen werden.

Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass der Zugang zu den Geheimdienstakten erweitert wird. Zukünftig sollen nun alle Bürger das Recht haben, die Originale der sie betreffenden Geheimdienstakten einzusehen, wodurch die ehemals auf den Kopien geschwärzten persönlichen Daten beteiligter Personen nun ersichtlich sind. Des Weiteren erhalten auch ehemalige Agenten und Geheimdienstoffiziere Einblick in die sie betreffenden oder von ihnen selbst angefertigten Dokumente.

Da das bisherige IPN-Kollegium fest in der Hand der nationalkonservativen PiS und ihrer früheren Koalitionspartner, der rechtspopulistischen „Liga der polnischen Familien“ und der bäuerlichen „Selbstverteidigung“ war, ist der Widerstand der heutigen PiS-Opposition gegen die Neuordnung des IPN nachvollziehbar, denn diese muss einen weitgehenden Einflussverlust hinnehmen. Deshalb hatte Staatspräsident Lech Kaczyński vor seinem Tod die Gesetzesänderung abgelehnt und wollte sie vom Verfassungsgericht prüfen lassen, wozu es allerdings nicht mehr kam. Da der kommissarische Staatspräsident Komorowski nun trotz der bekannten Ablehnung des gewählten verstorbenen Staatspräsidenten Kaczyński das Gesetz unterschrieb, wird ihm vorgeworfen, die durch das tragische Flugzeugunglück eingetretene Situation politisch ausgenutzt zu haben. Die PiS hat daraufhin Verfassungsbeschwerde gegen das neue IPN-Gesetz eingelegt. Bis das Oberste Gericht jedoch zu einer Urteilsfindung kommt, wird einige Zeit vergehen und werden neue Tatsachen geschaffen worden sein. So wurde das nach dem Tod Kurtykas in Gang gesetzte Ausschreibungsverfahren für die IPN-Präsidentschaft bereits obsolet.

Der heutigen Regierungsmehrheit von PO und Polnischer Volkspartei (PSL) geht es bei der Neuordnung um eine stärkere Öffnung und Vernetzung mit dem wissenschaftlichen Bereich und um eine teilweise Entpolitisierung des IPN. Die oppositionelle PiS wiederum ist der Ansicht, dass das neue Gesetz gerade der Politisierung Vorschub leiste. Zudem würden im neuen IPN-Rat wissenschaftliche Milieus verstärkt ihren Einfluss geltend machen können, die gegenüber der Lustration ablehnend eingestellt seien. Der Begriff Lustration, im alten römischen Kultus die Bezeichnung der feierlichen Reinigungen und Sühnungen, beschreibt in Polen die Überprüfung von Personen an Hand der geheimdienstlichen Archive auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit kommunistischen Sicherheits- und Geheimdiensten. Auch dass Personen, die im Verdacht stünden, mit den kommunistischen Diensten zusammengearbeitet zu haben, nun selbst nachprüfen könnten, welche Dokumente über sie oder von ihnen noch existierten, führe die Lustration ad absurdum. Denn wenn diese Personen selbst die Akten einsehen und sich überzeugen könnten, ob etwas gegen sie vorliege, könnten sie sich, sofern nichts vorliegt, ohne weiteres um öffentliche Ämter bewerben und ihre frühere Agententätigkeit ohne große Sorge verschweigen.

Die PO begründet dagegen diese Neuregelung mit dem Hinweis, dass Bürger, die bisher der Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst beschuldigt und anschließend öffentlich wie ehemalige Agenten behandelt worden seien, sich ohne Einblick in die Akten nur schlecht hätten gegen die Vorwürfe wehren können.

Johann Zajaczkowski ist Student der Politologie in Trier und zur Zeit Praktikant im Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Warschau.

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Kontakt

Dr. Angelika Klein

Dr

Leiterin der Abteilung Stabsstelle Evaluierung

angelika.klein@kas.de +49 30 26996-3435

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