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Transitionsstrafjustiz. Von Nürnberg zum rumänischen Post-Kommunismus

Das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung hat zusammen mit dem „Institute for the Investigation of Communist Crimes in Romania“ (IICCR) am 11. Juni 2009 das Buch „Transitionsstrafjustiz. Von Nürnberg zum rumänischen Postkommunismus“ von Raluca Grosescu und Raluca Ursachi vorgestellt.

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Das Buch analysiert die strafrechtlichen Verfahren gegen frühere kommunistische Beamte wegen Verbrechen und Mißbräuchen, die sie während des kommunistischen Regimes begangen haben und versucht, u.a. folgende Fragen zu beantworten: In welchem Maße haben die Verfahren dazu beigetragen, klarzustellen, wer – Individuum oder Institution – für die politische Repression verantwortlich gewesen ist? In welchem Maße sind die Opfer rehabilitiert worden? Haben die Verfahren den Respekt für Recht und Gesetz in der rumänischen Gesellschaft verstärkt?

Das Buch stellt die rechtlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Verurteilung von Verbrechen, die während 1989 oder davor begangen worden sind, dar. Anhand von konkreten Fallbeispielen setzen sich die Autorinnen zum Beispiel mit der Frage der rückwirkenden Anwendung von Gesetzen, der Schwierigkeit, Beweise zu sichern und Schuld festzustellen, dem Fristenproblem bei der Verjährung von Verbrechen sowie dem Fehlen klarer rechtlicher Vorschriften bezüglich Verbrechen gegen die Menschlichkeit im rumänischen Strafgesetzbuch auseinander. Neben den rechtlichen Problemen behandelt das Buch auch politische Aspekte. Die Intensität der Bemühungen, die Täter des kommunistischen Regimes zu verurteilen, hing maßgeblich von den machthabenden politischen Kräften ab. Der so genannten „Nachfolgepartei“ auf die Kommunistische Partei widerstrebte es erwartungsgemäß mehr, „grünes Licht“ für die Verurteilung von kommunistischen Verbrechen zu geben. Auf der anderen Seite wurde, allerdings erst 1996, als die ursprünglichen demokratischen Parteien an die Macht kamen, ein klares Zeichen gegeben, mit dem Abbau der alten kommunistischen Nomenklatur voranzuschreiten. In gleicher Weise wurde die antikommunistische Haltung von den politischen Parteien auf verschiedene Weise genutzt, um ihr Handeln und ihre Grundsätze zu legitimieren und Stimmen zu gewinnen. Abschließend zeigen die Autorinnen, dass die geringe Anzahl an Verfahren, ebenso wie die Art der Verbrechen, die in ihnen verhandelt wurden, eine nur begrenzte Rolle bei der Etablierung einer Transitionsjustiz gespielt haben. Die Verurteilung von einigen Polizeibeamten, Generälen oder früheren Ministern (deren hohes Alter sie letztlich vor einer Bestrafung bewahrte) in konkreten Fällen von Misshandlung, z.B. des Tötens oder des Schlagens von Gefangenen, konnte die Aufgabe, das Regime selbst als ein Verbrechensregime zu verurteilen, nicht erreichen. In konkreten Zahlen hat es nur vier Fälle von Verurteilungen früherer kommunistischer Beamter für Taten gegeben, die sie während der kommunistischen Herrschaft begangen haben. Alle anderen bezogen sich auf den Aufstand von 1989. Das Augenmerk dieser Verfahren lag mehr auf den Tatsachen selbst, weniger auf dem politischen Kontext – dem misshandelnden kommunistischen Regime. Die Opfer dieses Regimes sind nicht nur nicht rehabilitiert, sondern vielmehr ignoriert worden in diesem Transitionsjustizprozess. Lediglich in Timisoara und Cluj sind Prozesse geführt worden, in denen die Opfer als Zeugen geladen wurden und diese sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden zeigten. Alles in allem gelang es den Verfahren gegen die kommunistischen Täter nicht, den Umfang der Verbrechen während des kommunistischen Regimes darzustellen und ein negatives Licht auf diese zu werfen.

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