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Veranstaltungsberichte

Der Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Umweltschutz

"New Frontiers in Global Environmental Constitutionalism"

Die internationale Fachkonferenz zum Thema Menschenrechte und Umweltschutz untersuchte den Zusammenhang und die gegenseitigen Wechselwirkungen dieser zwei Governancesphären.

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Das 3-tägige Symposium in Zusammenarbeit mit der juristischen Fakultät der North-West University in Potchefstroom beleuchtete den konstitutionellen Zusammenhang zwischen Umwelt und Menschenrechten auf nationaler sowie internationaler Ebene. Die Veranstaltung brachte nationale und internationale Akademiker und Praktiker zusammen um über den zunehmend an Bedeutung gewinnenden Menschenrechtsansatz im globalen Umweltgovernance zu diskutieren. Dabei spielten u.a. Themen wie Globale Umweltherausforderungen, Armut und Klimawandel eine Rolle sowie deren Verankerung in international und national bindenden Rahmenübereinkommen.

Durch die Teilnahme des UN-Sonderberichterstatters für Umwelt und Menschenrechte, Professor John Knox, den Direktor der Abteilung Umweltrecht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), Herrn Arnold Kreilhuber, sowie weiteren hochrangigen internationalen Wissenschaftlern konnten nationale Ansätze passend mit internationalen politischen Ansätzen vergleichend diskutiert werden. Die normativ auf höchstem Niveau geführte wissenschaftliche Konferenz konnte so auch mit praktischer Politik passend verknüpft werden. UNEP-Vertreter Arnold Kreilhuber wies in seiner Eröffnungsrede dementsprechend daraufhin, dass der Menschenrechtsansatz im internationalen Umweltgovernance nur dann Gültigkeit erlangen könne, wenn dieser durch eine funktionierende Verfassungsgerichtbarkeit sichergestellt werde. Bei der Umsetzung dieser sei dann insbesondere die Rolle lokaler Verwaltungen bzw. Lokalregierungen von besonderer Bedeutung. Laut Professor John Knox (UN) haben Staaten eine klare verfassungsmäßige Pflicht, Umwelt und Menschenrechte nicht nur passiv zu achten, sondern diese auch aktiv zu fördern und auszubauen.

Nach Ablauf des 3-tägigen Symposiums wurden alle drei angestrebten Ziele erreicht:

1. Best-Practice-Beispiele bei der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes im Bereich Umweltgovernance zu lokalisieren, vorzustellen und zu diskutieren.

2. Eine hochrangige Plattform für eine international vergleichende Auseinandersetzung zwischen Wissenschaftlern, Vertretern von internationalen Politikinstitutionen sowie der Zivilgesellschaft zu kreieren.

3. Die Entwicklung und Verbreitung von Informations- und Schulungsmaterialien zu diskutieren und zu fördern.

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Kontakt

Moritz Sprenker

Moritz Sprenker

Trainee im Auslandsbüro Südafrika und Praktikumsbeauftragter

moritz.sprenker@kas.de +27 (11) 214 2900-202 +27 11 214 29 13/14

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