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"Spürbare Bereicherung"

Von der KAS geförderter Nachhaltigkeitskompass erhält zweiten Preis für gute Gesetzgebung

Die Gesellschaft für Gesetzgebung hat in Berlin die Preise für gute Gesetzgebung verliehen. Mit dem zweiten Preis wurde dabei der von der Konrad-Adenauer-Stiftung geförderte „Nationale Nachhaltigkeitskompass“ zur systematischen Schätzung des Nutzens von Gesetzen und Regelungen ausgezeichnet.

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Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Normenkontrollrates, lobte den Nachhaltigkeitskompass in seiner Laudation als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse. Gesetzgebung sei zu wichtig, als sie den Juristen alleine zu überlassen, so Ludewig, der darauf hinwies, dass Länder wie die USA oder die Schweiz im Vergleich zu Deutschland in diesem Bereich wesentlich weiter seien. Umso lobenswerter sei, dass „der Kompass die Debatte um die Abschätzung des Nutzens von Gesetzen wesentlich und spürbar bereichert“, so Ludewig.

Professor Dr. Volker Wittberg, der den Preis stellvertretend für das Autorenteam entgegennahm, sprach von einer „besonderen Ehre“ und dankte den Unterstützern. Neben der Stiftung waren dies die Fachhochschule des Mittelstandes und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Bislang stehen der Bürokratieabbau und die Erfassung von Kosten im Mittelpunkt bei der Beurteilung von guter Gesetzgebung und einer funktionierenden Verwaltung. Das ausgezeichnete Projekt verfolgt einen völlig neuen Ansatz: Anstelle der Bemessung der Standardkosten rückt die Schätzung des Standardnutzens einer Regulierung in den Vordergrund. Gerade wenn neue regulatorische Maßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden sind, kann die Bemessung ihres Nutzens helfen, die Diskussion und die Entscheidungsgrundlage zu versachlichen. Auf der Basis eines nachhaltigen Wachstumsbegriffes, der gerade auch für politische Großprojekte wie die Energiewende eine Rolle spielt, bietet der „Nationale Nachhaltigkeitskompass“ wichtige Grundlagen für eine bessere, weil nutzenbasierte Gesetzgebung.

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