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Rechtliche Aspekte islamischer Ehen

Informelle islamische Eheschließungen sind in Ägypten und einigen anderen muslimischen Ländern ein neues Massenphänomen. So genannte „Urfi“-Ehen („urf“ für arab. „Brauch“ oder „Tradition“) werden als religiös legitim betrachtet, vom Staat aber nicht anerkannt. „Urfi“-Ehen werden aus einer Reihe von unterschiedlichen Motivationen eingegangen: zum Schutz vor Nachbarn und der Polizei, zur Umgehung von Unterhaltsverpflichtungen und zur Sicherung von Rentenansprüchen.

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Aber sie sorgen für eine Vielzahl von rechtlichen Problemen, insbesondere im Bereich des Personenstandsrechtes und des Unterhaltsrechts. Auch international werfen „Urfi“-Ehen eine Reihe von Fragen auf. Wie gehen nicht-muslimische Gesellschaften mit dem Phänomen um? Welche Visa-Regelungen gelten für die Partner einer „Urfi“-Ehe? Was geschieht mit Kindern aus binationalen Verbindungen auf der Grundlage eines „Urfi“-Vertrages.

 

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Der Großscheich der Al-Azhar, Prof. Mohammed Sayyid Tantawi (links), Dr. Adel Omar Sharif, Vizepräsident des ägyptischen Verfassungsgerichts (Mitte), der Großmufti Ägyptens, Prof. Ali Gomaa (rechts)
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Eugene Cotran, Richter am Civil and Commerical Court London, School of Oriental and African Studies, London (links); Prof. Salwa Al-Khateeb, King Saud University Riad, Saudi-Arabien (rechts)

Zum ersten Mal beschäftigte sich am 14. und 15. November eine internationale Expertenkonferenz auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung Ägypten und des Ägyptischen Verfassungsgerichts mit den rechtlichen Aspekten islamischer Eheschließungen. Juristen, Theologen, Soziologen und Frauenrechtler aus mehr als 30 muslimischen und nicht-muslimischen Ländern diskutierten juristische, religiöse und gesellschaftliche Aspekte des Phänomens und zogen Vergleiche zu anderen Formen islamischer Eheschließungen im muslimischen Raum. Die Konferenz wurde vom Großscheich der Al-Azhar, Prof. Mohammed Sayyed Tantawi, und dem Großmufti Ägyptens, Prof. Ali Gomaa, eröffnet. Der Großscheich der Al-Azhar gilt als die wichtigste religiöse Autorität des sunnitischen Islam.

 

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Chief Justice Farouk Ahmed Sultan, Vorsitzender des ägyptischen Verfassungsberichts (links), Prof. Peter Scholz, Vizepräsident des Amtsgerichts Tiergarten, Freie Universität Berlin
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Dr. Nadjma Yassari, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg

Die Konferenz zeigte eine weite Bandbreite der Einschätzungen zu „Urfi“-Ehen. Die Positionen reichten vom Ruf nach Legalisierung bis zur Forderung des vollständigen Verbots. Bemerkenswert war hierbei der Blick in andere muslimische Länder. Auch hier ist das Phänomen informeller (und oft zeitlich befristeter) Ehen durchaus bekannt, wirft aber weniger rechtliche als vielmehr soziale Fragen auf. Letztendlich machte die Veranstaltung deutlich, dass die ägyptische Diskussion um die „Urfi“-Ehe auch eine Debatte um das Spannungsverhältnis zwischen religiöser und säkularer Rechtsordnung ist. Die Suche nach Lösungen kann daher nicht alleine auf juristischer Ebene betrieben werden, sondern muss religiöse und soziale Fragen gleichermaßen beantworten. Einen möglichen Ansatz zeigte die von vielen Teilnehmern vertretene Position, dass „Urfi“-Ehen im islamischen Recht zwar formell legal seien, oft aber dem Geist des Islam widersprechen.

Die große Medienaufmerksamkeit, die Unterstützung zahlreicher wichtiger Persönlichkeiten und die Teilnahme von Gouverneuren, Botschaftern, Abgeordneten und Mitarbeitern der Konsularabteilungen von über 30 Botschaften zeigten das große nationale und internationale Interesse am Thema. Bei der Diskussion um „Urfi“-Ehen geht es um weit mehr als um ein rechtliches Randproblem. Bemühungen um eine Vereinbarung säkularen und religiösen Rechts sind nirgendwo so intensiv wie im Personenstandsrecht. Gerade hier wird sich zeigen, ob und wie es gelingen kann, moderne Rechtsvorstellungen mit muslimischen Glaubensprinzipien zu verbinden. Letztendlich ist dies auch eine Diskussion um das Verhältnis von Islam und Moderne.

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