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Häufige Fragen

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Fragen zur Bewerbung? Wir helfen weiter! 

Welche Unterlagen sind wichtig? Kann ich im Ausland studieren? Wann beginnt meine finanzielle Förderung? Wer sich für ein Stipendium bewirbt, hat viele Fragen. Wir haben im ersten Aufklappmenü die häufigsten Fragen zusammengestellt, die alle unsere Stipendienprogramme betreffen. Darunter beantworten wir Fragen zu den einzelnen Stipendien. 

Sie haben alles gründlich gelesen und trotzdem noch eine offene Frage? Hier finden Sie die richtige Ansprechperson.

Allgemeine Bewerbungsfragen

 

Wann kann ich mich um ein Stipendium bewerben?

In der Studien- und Promotionsförderung zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Jahres. In der JONA, Ausländerförderung sowie Ausbildungsförderung ausschließlich zum 15. Juli.

 

Soll ich meine Unterlagen in Papierform einreichen? 

Nein, bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst nur digital ein. Sollten in Einzelfällen Dokumente in Papierform gebraucht werden, melden wir uns gezielt bei Ihnen. 

 

Woher weiß ich, ob ich mich bei der Studienförderung oder Ausländerförderung bewerben soll? 

Sie können sich für die Studienförderung bewerben, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind als ordentliche Studierende an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen oder an einer Hochschule des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) eingeschrieben. Sie haben das Studium begonnen oder werden zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium beginnen. Sie erfüllen hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit § 8 BAföG. Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich.

Das Stipendium der Ausländerförderung richtet sich in erster Linie an internationale Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Länder, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten.

 

Wie gestalte ich meinen Lebenslauf?

Verfassen Sie bitte einen ausführlichen (2-3 Seiten), ausformulierten Lebenslauf, aus dem Ihre Motivation für ein Stipendium bei uns hervorgeht. Ihre wichtigen Eckdaten formulieren Sie in einem separaten, tabellarischen Lebenslauf. Bitte achten Sie darauf, dass beide Dokumente Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum enthalten.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass einzelne Stipendienprogramme hinsichtlich ihrer Vorgaben zum Lebenslauf leicht abweichen können – beispielsweise bei der Ausbildungsförderung, wo ein Vorstellungsschreiben verfasst werden soll. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Ausbildungsförderung. Beachten Sie, dass auch die Vorgaben der Promotionsförderung eigens auf das Programm zugeschnitten sind (siehe Aufklappmenü unten). 

 

Was ist bei ausländischen Zeugnissen der Hochschulreife bzw. Schulabschlüsse zu beachten?

Wir benötigen eine beglaubigte Übersetzung sowie die Umrechnung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote.

 

Können Gutachten auch in einer Fremdsprache erstellt werden?

Nur in englischer und französischer Sprache. In allen anderen Fällen benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung. Bitte beachten Sie: Bei der Promotionsförderung werden nur Gutachten in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert, andernfalls muss eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.

 

Bis wann soll/muss ich die Gutachten einreichen?

 

Das Fachgutachten ist mit den übrigen Bewerbungsunterlagen zum jeweiligen Bewerbungsschluss im Portal hochzuladen. 

 

Wie sollen die Gutachten zugesandt werden?

Die Gutachten werden von Ihnen unmittelbar über das Portal hochgeladen. Per Post oder E-Mail eingehende Gutachten können wir nicht berücksichtigen. Bitte berücksichtigen Sie folgende Ausnahmen: In der Promotionsförderung kann die bzw. der Gutachtende das Gutachten auch direkt an die E-Mailadresse campus.pf@kas.de senden. In der Ausbildungsförderung kann die bzw. der Gutachtende auch direkt das Gutachten an ausbildungsfoerderung@kas.de senden.

 

Können auch mehrere Gutachten eingereicht werden?

Ja, wir bitten jedoch, die Anzahl auf maximal zwei Hochschullehrer-/ Fachlehrergutachten bzw. Kurzgutachten (Ausbildungsförderung) zu beschränken.

 

Kann ich mich nach einer Ablehnung nochmals bewerben?

Nein. Nach einer Ablehnung unsererseits ist keine erneute Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

 

Studienförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Bis zu welchem Semester kann noch ein Fachlehrergutachten einer Lehrkraft von der Schule eingereicht werden?

Studierende ab dem 2. Fachsemester sollten, Studierende ab dem 3. Fachsemester müssen ein Hochschullehrergutachten einer Professorin oder eines Professors oder eines Mitglieds des akademischen Mittelbaus einreichen. Sollten Studierende im 2. Fachsemester anstelle des Hochschullehrergutachtens ein Fachlehrergutachten einreichen wollen, bitten wir Sie, dies in einem Anschreiben zu begründen.

 

Welche Lehrkraft kann für bestimmte Studienfächer das Fachlehrergutachten erstellen?

Ein Fachlehrergutachten kann beispielsweise ausstellen:

für ein Studium der Medizin: der/die Biologie- oder Chemielehrer/in,

für ein Studium der Rechts-/Wirtschafts-/Sozialwissenschaften: der/die Deutsch-/Geschichts- oder Sprachlehrer/in,

für ein Studium der Technischen Wissenschaften: der/die Physik- oder Mathematiklehrer/in.

Die Vorlage für das Gutachten können Sie in zwei Sprachen herunterladen: Deutsch und Englisch.  

 

Können Abiturzeugnis und Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?

Ja. Bitte reichen Sie diese umgehend nach Erhalt bei uns ein.

 

Wird die Prüfungs-/Studienordnung benötigt?

Ja. Bitte reichen Sie nur die Passage ein, aus der die Regelstudienzeit Ihres Studiengangs hervorgeht.

 

In welcher Form sollen die bisher erbrachten Hochschulscheine/Leistungsnachweise eingereicht werden?

Bitte senden Sie uns eine Leistungsübersicht. Reichen Sie einzelne Scheine nur in den Fällen ein, in denen Nachweise durch die Übersicht nicht erfasst wurden.

 

Können sich Studierende eines dualen bzw. berufsbegleitenden Studienganges bewerben?

Duale Studiengänge können gefördert werden, wenn das Studium an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Vollzeit absolviert wird. Letzteres ist mit Hilfe der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen. Berufsbegleitende Studiengänge können nicht gefördert werden.

 

Können sich Teilzeit-Studierende bewerben?

Nein; eine Ausnahme stellen bestimmte duale Studiengänge dar (s.o.).

 

Zählen Bachelor und konsekutiver Master als ein Studiengang?

Ja.

 

Bis zu welchem Semester kann ich mich bewerben?

Zur Auswahl können nur diejenigen Studierenden zugelassen werden, die mindestens zwei Jahre lang die Möglichkeit haben, am Programm der ideellen Förderung teilzunehmen. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich mich für einen Masterstudiengang bewerben?

Bewerbungen ausschließlich für die Förderung eines Masterprogramms müssen vor der Aufnahme des viersemestrigen Studienganges eingereicht werden. Eine Bewerbung für die Journalistische Nachwuchsförderung (JONA) ist für einen Masterstudiengang nicht mehr möglich.

 

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung? 

Die Auswahltagung besteht aus einer Gruppendiskussion und einem Einzelgespräch: 

  • Gruppendiskussion: Die Gruppendiskussion ist als Talk-Show gestaltet. Zeigen Sie uns, dass Sie bei aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen die verschiedenen Standpunkte und Argumente erfassen und eine gut begründete eigene Meinung entwickeln können.
  • Einzelgespräch: Bei diesem 60-minütigen Gespräch wollen wir Sie als Person besser kennenlernen. Wir interessieren uns für Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele. Das Gespräch wird geführt durch einen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe. Dieser unabhängige Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.

 


 

3) Allgemeine Fragen

 

Kann ich mich für die Förderung eines Studiums in Großbritannien bewerben? 

Nein. Die Studienförderung fördert ausschließlich Studierende, die an staatlich anerkannten deutschen Hochschulen sowie an Hochschulen des europäischen Auslandes (EU-Staaten und Schweiz) studieren. Aufgrund des Brexits ist die Förderung eines Studiums, das vollständig in Großbritannien absolviert wird, nicht möglich.

 

Ist die Förderung eines Zweitstudiums möglich? 

Studierende eines Zweitstudiums, die bereits ein berufsbefähigendes Hochschulexamen vorweisen, werden nicht in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber einbezogen. Berücksichtigt werden hingegen Studierende eines Zweitstudiums, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über ein Fachhochschulstudium erlangt haben.

 

Ist die Förderung eines Doppelstudiums möglich?

Grundsätzlich ist die Förderung eines Doppelstudiums möglich. Bei mehreren parallel absolvierten Studiengängen zählt die Semesterzahl des Studienganges, in dem das Studium am weitesten fortgeschritten ist. Auch hier gilt die Bewerbungsvoraussetzung, dass Bewerberinnen und Bewerber, die in weniger als vier Semestern die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG erreichen, nicht berücksichtigt werden können.

 

Promotionsförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Fördern Sie nur bestimmte Fächer oder Themen?

Es gibt keine Beschränkung der Themen und Fächer. Ausnahme: Promotionen in Human- oder Zahnmedizin werden nicht gefördert.

 

Wie gestalte ich meinen Lebenslauf?

Schildern Sie uns in Ihrem ausformulierten Lebenslauf (drei bis fünf Seiten; mit Datum), was Sie geprägt hat, welche akademischen und beruflichen Ziele Sie haben, wofür Sie sich engagieren und was Ihre Interessen sind.

 

Kann ich komplett im Ausland promovieren? Werden Studiengebühren übernommen?

In begründeten Einzelfällen werden Promotionen im EU-Ausland, in Großbritannien und der Schweiz zu Inlandskonditionen gefördert. Weitere Gebühren werden nicht übernommen.

 

Kann ich mich ohne Examenszeugnis bewerben?

Wir lassen nur Bewerbungen mit dem zur Promotion berechtigenden Examenszeugnis zu. Wird die Kopie des Abschlusszeugnisses innerhalb von zwei Wochen nachgereicht, sind auch Bewerbungen mit einem vollständigen vorläufigen Notenspiegel, der die Note der Abschlussarbeit enthält, möglich.

 

Kann ich parallel zum Promotionsstipendium einen MBA, LLM oder andere Studiengänge absolvieren?

Nein. Wir vergeben ausschließlich Vollzeitstipendien für Promotionen und künstlerisch orientierte Aufbaustudiengänge. Wenn Sie nach dem Bachelor andere Abschlüsse anstreben, bewerben Sie sich bitte bei der Studienförderung.

 

Fördern Sie Zweitpromotionen?

Nein.

 

Vergeben Sie Habilitationsstipendien?

Seit 2015 unterstützt die Promotionsförderung auch Habilitationsprojekte. 

 

Muss ich Mitglied in der CDU sein?

Eine Parteimitgliedschaft ist keine zwingende Voraussetzung. Wir erwarten jedoch eine Identifikation mit den von der Konrad-Adenauer-Stiftung vertretenen Werten und politischen Inhalten.

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung?

Bei der Auswahltagung erwartet Sie ein rund 45-minütiges Einzelgespräch, bei dem wir Sie besser kennenlernen wollen. Wir interessieren uns für Ihr Dissertations-vorhaben, Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele.

Das Gespräch wird geführt durch einen unabhängigen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe.​​ Dieser Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und auch im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.​​​ Unsere Auswahltagungen finden jeweils im Mai und November eines Jahres statt

 


 

3) Stipendium

Wann beginnt die finanzielle Förderung?

In der Regel spätestens drei Monate nach Ende des Auswahlverfahrens.

 

Kann ich nur ideell oder nur finanziell gefördert werden?

Nein.

 

Kann ich einer Nebenbeschäftigung nachgehen? Werden weitere Einkünfte angerechnet?

Bei Stipendiengewährung sind laufende Arbeitsverträge innerhalb von 3 Monaten anzupassen oder zu beenden. Für mehr Informationen: Siehe unsere Richtlinien, Punkt 9 und Punkt 8.2.

 

Wird das Einkommen des Ehepartners angerechnet?

Nein.

 

Gibt es einen Familienzuschlag?

Ja. Siehe unsere Richtlinien, Punkt 8.3.

 

Kann ich mich nach einer Anschubfinanzierung bewerben?

Wenn Sie nach Antritt des Stipendiums länger als 12 Monate bis zum Abschluss Ihres Projekts brauchen, können Sie sich bewerben. Frühere Förderzeiträume werden auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

 

Vergeben Sie Abschlussstipendien?

Nein.

 

Hat ein Auslandszuschuss vom DAAD Auswirkungen auf mein Stipendium?

In der Regel werden die Stipendienzahlungen in dieser Zeit ausgesetzt. Die DAAD-Förderung wird auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

 

Erhalte ich Reisekostenzuschüsse für Auslandsreisen? Gibt es Zuschüsse für Inlandsreisen?

Für Inlandsreisen ist die Forschungskostenpauschale vorgesehen. Für Auslandsreisen können Zuschüsse beantragt werden. Für mehr Informationen: Siehe unsere Richtlinien, Punkt 8.7.

 

Journalistische Nachwuchsförderung

 

1) Bewerbungsunterlagen und -prozesse

Wer kann sich bewerben?

Studierende aller Fachrichtungen (und Abiturienten, die zum nächstmöglichen Semester nach dem jeweiligen Bewerbungsschlusstermin das Studium aufnehmen werden), die sich durch gute bis sehr gute Leistungen, ehrenamtliches Engagement, eine gemeinsame Wertebasis und erste Erfahrungen im Medienbereich auszeichnen. Sie sollten das 4. Fachsemester (Bachelor/Staatsexamen/Magister/Diplom) nicht überschritten haben.

 

Was kostet das Programm?

Gar nichts! Es handelt sich um ein Stipendium, das heißt Sie erhalten neben der ideellen auch noch eine finanzielle Förderung. Während der Regelstudienzeit erhält jede Stipendiatin und jeder Stipendiat monatlich 300 € Studienkostenpauschale. Hinzu kommt eine Förderung, die sich an den BAföG-Sätzen orientiert. Der monatliche Förderungshöchstbetrag beträgt derzeit 752 €. Er ist abhängig vom Einkommen der Eltern, von eigenen Einkünften und vom Einkommen des Ehepartners. Für Unterbringung und Verpflegung auf den Seminaren wird eine kleine Gebühr erhoben, dafür werden aber auch Fahrtkosten für die Anreise erstattet.

 

Welche Hochschule gebe ich an, wenn ich noch keine Zulassungsbestätigung bekommen habe?

Die Hochschule, an der Sie am liebsten studieren wollen. Sobald Sie eine Zusage bekommen und den Studienplatz annehmen, laden Sie bitte die Immatrikulationsbescheinigung hoch. (Falls sich der Platz vom angegebenen Wunschplatz unterscheidet, bitten wir um einen kurzen Hinweis per Mail an zoe.kiosse@kas.de)

 

Ich interessiere mich für das JONA-Stipendium, ich habe aber noch kein journalistisches Praktikum absolviert. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, das geht. Wichtig ist, dass Sie bereits etwas Erfahrung mitbringen, das kann aber auch über die Schülerzeitung, das Uniradio oder eine Freie Mitarbeit sein. Wenn bereits ein Praktikum fest geplant ist, können Sie dieses auch angeben.

 

Muss ich Arbeitsproben einreichen?

Ja, wir möchten einen ersten Eindruck von Ihrem journalistischen Stil bekommen, deshalb sind Arbeitsproben sehr wichtig. Es reichen drei bis fünf Beispiele.

 

Welche Gutachten muss ich einreichen und welche Rolle spielen diese?

Jeder Bewerbung muss ein Fach-/Hochschullehrergutachten beiliegen. Sie haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber zur Auswahltagung eingeladen wird. Das Fach- /Hochschullehrergutachten wird von einem Ihrer Lehrerkräfte (sofern Sie Studienanfänger sind, also bis zum 2. Semester) bzw. einem Professor bzw. Professorin oder einem promovierten Angehörigen des akademischen Mittelbaus verfasst. Es muss sich hierbei um jemanden aus dem Hauptfach handeln, der nicht nur Gastdozent ist und Ihre fachliche Qualifikation beurteilen kann. Die Vorlage für das Gutachten können Sie hier herunterladen.

 


 

2) Auswahltagung

Was erwartet mich bei der Auswahltagung der Journalistischen Nachwuchsförderung (JONA)?

 

Die Auswahltagung besteht aus einer Gruppendiskussion, einem Einzelgespräch und einer journalistischen Zusatzaufgabe.

 

  • Kommentar verfassen: Sie haben 90 Minuten Zeit, einen Kommentar zu einem der ausgehändigten Themen zu verfassen. In der Wahl des fiktiven Mediums, des Ressorts und der Zielgruppe, für die Sie schreiben, sind Sie frei.
  • Gruppendiskussion: Die Gruppendiskussion ist als Talk-Show gestaltet. Zeigen Sie uns, dass Sie bei aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen die verschiedenen Standpunkte und Argumente erfassen und eine gut begründete eigene Meinung entwickeln können.
  • Einzelgespräch: Bei diesem 60-minütigen Gespräch wollen wir Sie als Person besser kennenlernen. Wir interessieren uns für Ihren bisherigen Bildungsweg, Ihre fachlichen Interessen, Ihr gesellschaftliches Engagement und Ihre Ziele. Das Gespräch wird geführt durch einen Auswahlausschuss, der aus einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor besteht sowie zwei weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation besonders geeignet sind für die Auswahl in der jeweiligen Bewerbergruppe. Dieser unabhängige Auswahlausschuss entscheidet selbstständig über Aufnahme, Ablehnung oder Rückstellung.

 

Das Ergebnis wird Ihnen einige Wochen später schriftlich und im Online-Bewerbungsportal mitgeteilt.

 


 

3) Stipendium

Was Stipendiatinnen und Stipendiaten in der JONA genau lernen, worauf es bei einer freien Mitarbeit ankommt und wie viele Seminartage pro Jahr anfallen, steht auf der JONA-Stipendienseite.

 

Scholarship Program for International Students

How do I know whether I should apply to the International Scholarship Program or the General Student Support Program?

The International Scholarship Program is primarily aimed at international students and doctoral candidates from non-EU countries who wish to pursue a Bachelor’s, Master’s, postgraduate, or PhD program at a German university. We also support research stays in Germany that last at least four semesters. You may apply for the General Student Support Program if you meet all of the following criteria:

  • You are enrolled as a full-time student at a state-recognized university in Germany or another EU country (including Switzerland).
  • You have already started your studies or will begin in the upcoming semester after the application deadline.
  • You fulfill the citizenship requirements according to § 8 BAföG.
  • At the time of application, you have at least four semesters of standard study duration remaining.

 

What are the requirements for applying to the International Scholarship Program?

Applicants should demonstrate above-average academic performance and possess good German language skills. We also look for individuals who show a strong commitment to democracy and human rights, a genuine interest in political and societal issues, and a well-rounded general education. Volunteer experience in the applicant’s home country is highly encouraged.

 

I haven’t completed my degree in my home country yet. Can I still apply for a Master’s or postgraduate scholarship?

Yes, you can apply before completing your undergraduate degree. Please include your academic transcripts in the application and submit your degree certificate as soon as it becomes available.

 

Do you fund degree programs at Universities of Applied Sciences (HAW/FH)?

Yes. We support students enrolled at both universities and Universities of Applied Sciences (HAW/FH) in Germany.

 

Which nationalities are eligible to apply?

We currently support around 300 international scholars from over 50 countries across all continents. There are two application routes:

  • In-country application (within Germany): If you already live in Germany, you may apply via the domestic selection process. Deadline: July 15 each year at 12:00 noon (CET).
  • Application via KAS offices abroad: If you are living in your home country or region, you may apply through your local KAS office.

Please note: Only selected KAS offices participate each year. Visit our website for an up-to-date list.

 

Do you fund study abroad programs or internships for German students?

No. Our scholarships are exclusively for international students and doctoral candidates. German applicants should refer to our Student or Doctoral Support Departments.

 

Do you also fund Bachelor’s programs?

Yes. You may apply for a KAS International Scholarship after completing your second semester of a Bachelor’s program.

 

Is there a minimum duration for the scholarship?

Yes. The minimum funding period is four semesters.

 

Are only specific fields of study or research eligible?

No, there are no general restrictions regarding subjects. Exceptions: We do not fund programs in human medicine, dentistry (leading to a state examination), or medical specialization programs. Programs that last only three semesters (e.g., some LL.M. degrees) are generally not eligible due to our minimum funding period.

 

Is there an age limit for applicants?

No. There is no age limit to apply.

 

Do I need to speak German, or are English skills enough?

Since our non-monetary support (seminars, mentoring, etc.) is conducted in German, we expect applicants to have strong German language skills. Even if your degree program is in English, you should reach B2 level (Common European Framework) by the start of your studies. Most of our scholars pass the DSH exam before enrollment or present a high-level TestDaF score.

 

Can I receive non-monetary support only, without the financial scholarship?

No. The International Scholarship Program does not offer non-monetary support only.

 

Can I submit my dissertation proposal in English?

Preferably, you should submit your dissertation proposal in German. However, if your PhD will be written in English, you may submit the proposal in English as an exception.

 

What languages are accepted for letters of recommendation?

Recommendations may be submitted in the original language accompanied by a German translation, or directly in German or English.

 

I currently receive a scholarship that is about to end. Can I apply to KAS now?

No. We do not provide follow-up (bridge) funding for existing scholarships. However, if your previous scholarship was for your undergraduate degree, and you're now applying for support for a Master’s, postgraduate, or doctoral program, you are eligible to apply.

 

My doctoral research includes extended time outside Germany. Is that allowed?

Research stays abroad are permitted during the funding period. However, they must be well-justified, may not exceed 25% of the total funding duration, and must be supported by a separate recommendation from your academic supervisor.

 

I’ve already completed a PhD. Can I apply for another research project?

No. We do not offer PostDoc scholarships.

 

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