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Häufige Fragen
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Fragen zur Bewerbung? Wir helfen weiter!
Welche Unterlagen sind wichtig? Kann ich im Ausland studieren? Wann beginnt meine finanzielle Förderung? Wer sich für ein Stipendium bewirbt, hat viele Fragen. Wir haben im ersten Aufklappmenü die häufigsten Fragen zusammengestellt, die alle unsere Stipendienprogramme betreffen. Darunter beantworten wir Fragen zu den einzelnen Stipendien.
Sie haben alles gründlich gelesen und trotzdem noch eine offene Frage? Hier finden Sie die richtige Ansprechperson.
Allgemeine Bewerbungsfragen
Wann kann ich mich um ein Stipendium bewerben?
In der Studien- und Promotionsförderung zum 15. Januar und zum 15. Juli eines Jahres. In der JONA, Ausländerförderung sowie Ausbildungsförderung ausschließlich zum 15. Juli.
Soll ich meine Unterlagen in Papierform einreichen?
Nein, bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zunächst nur digital ein. Sollten in Einzelfällen Dokumente in Papierform gebraucht werden, melden wir uns gezielt bei Ihnen.
Woher weiß ich, ob ich mich bei der Studienförderung oder Ausländerförderung bewerben soll?
Sie können sich für die Studienförderung bewerben, wenn Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind als ordentliche Studierende an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen oder an einer Hochschule des europäischen Auslandes (EU-Länder und Schweiz) eingeschrieben. Sie haben das Studium begonnen oder werden zum nächstmöglichen Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium beginnen. Sie erfüllen hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit § 8 BAföG. Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich.
Das Stipendium der Ausländerförderung richtet sich in erster Linie an internationale Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Länder, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und ein weiterführendes Studium (Aufbaustudiengang oder Masterstudium), eine Promotion oder einen mindestens viersemestrigen Forschungsaufenthalt an einer deutschen Hochschule aufnehmen möchten.
Wie gestalte ich meinen Lebenslauf?
Verfassen Sie bitte einen ausführlichen (2-3 Seiten), ausformulierten Lebenslauf, aus dem Ihre Motivation für ein Stipendium bei uns hervorgeht. Ihre wichtigen Eckdaten formulieren Sie in einem separaten, tabellarischen Lebenslauf. Bitte achten Sie darauf, dass beide Dokumente Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum enthalten.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass einzelne Stipendienprogramme hinsichtlich ihrer Vorgaben zum Lebenslauf leicht abweichen können – beispielsweise bei der Ausbildungsförderung, wo ein Vorstellungsschreiben verfasst werden soll. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Ausbildungsförderung. Beachten Sie, dass auch die Vorgaben der Promotionsförderung eigens auf das Programm zugeschnitten sind (siehe Aufklappmenü unten).
Was ist bei ausländischen Zeugnissen der Hochschulreife bzw. Schulabschlüsse zu beachten?
Wir benötigen eine beglaubigte Übersetzung sowie die Umrechnung der Durchschnitts- bzw. Abschlussnote.
Können Gutachten auch in einer Fremdsprache erstellt werden?
Nur in englischer und französischer Sprache. In allen anderen Fällen benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung. Bitte beachten Sie: Bei der Promotionsförderung werden nur Gutachten in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert, andernfalls muss eine beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.
Bis wann soll/muss ich die Gutachten einreichen?
Das Fachgutachten ist mit den übrigen Bewerbungsunterlagen zum jeweiligen Bewerbungsschluss im Portal hochzuladen.
Wie sollen die Gutachten zugesandt werden?
Die Gutachten werden von Ihnen unmittelbar über das Portal hochgeladen. Per Post oder E-Mail eingehende Gutachten können wir nicht berücksichtigen. Bitte berücksichtigen Sie folgende Ausnahmen: In der Promotionsförderung kann die bzw. der Gutachtende das Gutachten auch direkt an die E-Mailadresse campus.pf@kas.de senden. In der Ausbildungsförderung kann die bzw. der Gutachtende auch direkt das Gutachten an ausbildungsfoerderung@kas.de senden.
Können auch mehrere Gutachten eingereicht werden?
Ja, wir bitten jedoch, die Anzahl auf maximal zwei Hochschullehrer-/ Fachlehrergutachten bzw. Kurzgutachten (Ausbildungsförderung) zu beschränken.
Kann ich mich nach einer Ablehnung nochmals bewerben?
Nein. Nach einer Ablehnung unsererseits ist keine erneute Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.