Integrationsvereinbarungen sollen Zugewanderte durch vertraglich fixierte Pflichten und Anreize stärker in die Verantwortung nehmen und so die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt fördern. Der Beitrag stellt unterschiedliche Modelle solcher Vereinbarungen in Frankreich, Dänemark, Österreich, Italien und der Schweiz vor. Weiterhin leitet er daraus Handlungsempfehlungen für Deutschland ab.
So setzt Frankreich mit dem Contrat d’intégration républicaine auf eine Kombination aus verpflichtenden Kursen, Sprachtests und individueller Bedarfsermittlung. Dänemark integriert Integrationsvereinbarungen in ein kommunal gesteuertes System, das auf individuelle Programme und regelmäßige Evaluationen setzt. Österreich und Italien verfolgen stärker standardisierte Ansätze: Während Österreich ein zweistufiges Modulsystem mit Sprach- und Werteprüfungen vorsieht, kombiniert Italien vertragliche Pflichten mit einem Punktesystem, das Anreize für Sprachkurse, Arbeit und gesellschaftliches Engagement schafft. Die Schweiz nutzt Integrationsvereinbarungen flexibel und kantonal unterschiedlich.
In Deutschland existieren bislang keine verbindlichen Integrationsvereinbarungen. Ein Modellprojekt von 2011 bis 2013 beschränkte sich auf freiwillige Absprachen ohne Sanktionen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht nun die Einführung verpflichtender Vereinbarungen vor, die Rechte und Pflichten klar definieren sollen. Das Grundgesetz steht Integrationsvereinbarungen nicht im Weg. Sie würden bereits im Aufenthaltsrecht eingeforderte Elemente bündeln: Spracherfordernisse, Rechts- und Gesellschaftskenntnisse sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Integrationsvereinbarungen sollten nicht mit der Erwartung verbunden werden, kurzfristig tiefgreifende Veränderungen zu bewirken. Gleichwohl zeigen die praktischen Beispiele, dass solche Vereinbarungen durchaus das Potenzial besitzen, integrationspolitisch wirksam zu sein. Ihre Wirksamkeit hängt von einer klugen rechtlichen Ausgestaltung, einer bundesweit abgestimmten Rahmung und vor allem von individueller Beratung und Begleitung ab. Ohne diese Elemente droht das Instrument zu einer bloßen Formalität zu verkommen. Erfolgsentscheidend sind Anreizsysteme, regelmäßige Evaluationen und eine enge Verzahnung mit bestehenden Strukturen.
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Die Reihe Monitor behandelt übersichtlich jeweils ein Schwerpunktthema aus der Perspektive der KAS-Expertinnen und -Experten und ordnet es anhand weniger „Punkte zum Mitnehmen“ in den politischen und gesellschaftlichen Kontext ein.
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Die Beiträge erscheinen ausschließlich online und können daher nicht bestellt werden.
Derzeitige Themenschwerpunkte sind „Entwicklungspolitik“, „Nachhaltigkeit“ und „Wahl- und Sozialforschung“. Die Beiträge dieser Unterreihen haben wir zusätzlich zur Gesamtreihe auf eigenen Übersichtsseiten für Sie dargestellt.