Eine wirksame Wettbewerbspolitik stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas, indem sie Innovation, Investitionen und Markteintritte fördert. Mehr Wettbewerb – nicht weniger – wird europäische Unternehmen auch global auf die Erfolgsspur führen. Industriepolitische Ansätze wie die Lockerung der Fusionskontrolle zur Schaffung „europäischer Champions“ bilden keine erfolgversprechende Strategie und werden leicht zum Bumerang. Staatliche Förderung bestimmter Technologien oder Branchen kann im Einzelfall sinnvoll sein, etwa bei nachgewiesenem Marktversagen, sollte jedoch technologieoffen, befristet und wettbewerblich ausgestaltet werden.
Das Bundeskartellamt benötigt ausreichende personelle und fachliche Ressourcen, um sowohl klassische kartellrechtliche Instrumente als auch neue Befugnisse wie die Abhilfen nach Sektoruntersuchungen wirksam anwenden zu können. Letztere ermöglichen auch staatlich angeordnete Entflechtungen, die in Ausnahmefällen ein notwendiges Mittel sein können, um Wettbewerb wiederherzustellen und langfristig wirtschaftliche Dynamik zu stärken. Deshalb sollten die hohen gesetzlichen Hürden für solche Maßnahmen überprüft werden.
In der Fusionskontrolle sollte verstärkt auf ökonomisch fundierte Vermutungstatbestände und gegebenenfalls auf Beweislastumkehr gesetzt werden. Dies dient der Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren. Hierbei sollten neu fundierte Hypothesen über Wettbewerbsbeeinträchtigungen ebenso wie neuere Überlegungen zu Effizienzgewinnen einer Fusion stärker berücksichtigt werden, dies auch über den betroffenen Markt hinaus, sofern europäische Verbraucher davon profitieren. Die Berücksichtigung wettbewerbsfremder Ziele wie industriepolitisch motivierte Größe oder Beschäftigungssicherung werden auf europäischer Ebene kritisch gesehen. Vorzugswürdig sind hier rechtlich eigenständige Mechanismen.
Eine moderne Wettbewerbspolitik kann Resilienz- und Sicherheitsaspekte einbeziehen, richtet sich aber auch unter veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin am Leitbild funktionsfähigen Wettbewerbs aus. Weil Wettbewerb und Verbraucherinteressen eng miteinander verknüpft sind, kann auch eine stärkere Rolle des Bundeskartellamts im Verbraucherschutz sinnvoll sein, um Synergien zu nutzen und wettbewerbsfördernde Elemente des Verbraucherrechts zur Geltung zu bringen.