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Monitor

Integrationsvereinbarungen in Europa und Ableitungen für Deutschland

od Dr. Franziska Rinke, Dr. Ferdinand Weber

Der Koalitionsvertrag plant die Einführung von verpflichtenden Integrationsvereinbarungen – ein bereits in anderen Ländern etabliertes Instrument

Integrationsvereinbarungen sind in einigen europäischen Staaten Bestandteil der Einwanderungs- und Migrationspolitik. Sie sollen einen zusätzlichen Impuls zur Selbstverpflichtung und besseren Erfüllung allgemeiner Erwerbsvoraussetzungen von Aufenthaltsrechten bei Betroffenen auslösen.

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Integrationsvereinbarungen sollen Zugewanderte durch vertraglich fixierte Pflichten und Anreize stärker in die Verantwortung nehmen und so die Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt fördern. Der Beitrag stellt unterschiedliche Modelle solcher Vereinbarungen in Frankreich, Dänemark, Österreich, Italien und der Schweiz vor. Weiterhin leitet er daraus Handlungsempfehlungen für Deutschland ab.

So setzt Frankreich mit dem Contrat d’intégration républicaine auf eine Kombination aus verpflichtenden Kursen, Sprachtests und individueller Bedarfsermittlung. Dänemark integriert Integrationsvereinbarungen in ein kommunal gesteuertes System, das auf individuelle Programme und regelmäßige Evaluationen setzt. Österreich und Italien verfolgen stärker standardisierte Ansätze: Während Österreich ein zweistufiges Modulsystem mit Sprach- und Werteprüfungen vorsieht, kombiniert Italien vertragliche Pflichten mit einem Punktesystem, das Anreize für Sprachkurse, Arbeit und gesellschaftliches Engagement schafft. Die Schweiz nutzt Integrationsvereinbarungen flexibel und kantonal unterschiedlich.

In Deutschland existieren bislang keine verbindlichen Integrationsvereinbarungen. Ein Modellprojekt von 2011 bis 2013 beschränkte sich auf freiwillige Absprachen ohne Sanktionen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht nun die Einführung verpflichtender Vereinbarungen vor, die Rechte und Pflichten klar definieren sollen. Das Grundgesetz steht Integrationsvereinbarungen nicht im Weg. Sie würden bereits im Aufenthaltsrecht eingeforderte Elemente bündeln: Spracherfordernisse, Rechts- und Gesellschaftskenntnisse sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Integrationsvereinbarungen sollten nicht mit der Erwartung verbunden werden, kurzfristig tiefgreifende Veränderungen zu bewirken. Gleichwohl zeigen die praktischen Beispiele, dass solche Vereinbarungen durchaus das Potenzial besitzen, integrationspolitisch wirksam zu sein. Ihre Wirksamkeit hängt von einer klugen rechtlichen Ausgestaltung, einer bundesweit abgestimmten Rahmung und vor allem von individueller Beratung und Begleitung ab. Ohne diese Elemente droht das Instrument zu einer bloßen Formalität zu verkommen. Erfolgsentscheidend sind Anreizsysteme, regelmäßige Evaluationen und eine enge Verzahnung mit bestehenden Strukturen.

 

Lesen Sie den gesamten Monitor: „Integration per Vertrag? – Integrationsvereinbarungen in Europa und Ableitungen für Deutschland“ hier als PDF.

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Kontakt Dr. Franziska Rinke
Dr. Franziska Rinke
Referentin Integration
franziska.rinke@kas.de +49 30 26996 3507 +49 30 26996 3709

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