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Eine Lehre der vielen ernsthaften Initiativen zum Bürokratieabbau in der Vergangenheit ist, dass diese Ansätze zwar den Stand der Bürokratie erfasst und beziffert haben, aber das Nachwachsen des Bürokratiedschungels nicht verhindern konnten. Dadurch wurde auch der eigentlich erfolgreiche ex-post-Prozess immer wieder obsolet. Eine Stärkung der Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates und des „Ex-ante-Verfahrens“ in der Gesetzgebung könnte helfen, dieses Defizit zu überwinden.
Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sind unabhängig davon auch eine Herausforderung für das ordoliberale Staatsverständnis. Der Staat ist danach zuerst Regelsetzer und Schiedsrichter – nicht aktiver Mitspieler oder gar Spielmacher. Er hat eine Vorstellung davon, in welchem Spielfeld und nach welchen Regeln die Spieler spielen und setzt dafür entsprechende Anreize. Dann lässt er die Spieler frei walten und ahndet die Regelüberschreitungen mit dem Ziel, das Spiel möglichst schnell wieder fortzusetzen.
Am 25. November 2008 akzentuierte die Konrad-Adenauer-Stiftung auf einer öffentlichen Veranstaltung in der Akademie in Berlin das Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ und die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates zur umfassenden Reduzierung von Bürokratiekosten.
Der Staatsminister im Bundeskanzleramt Hermann Gröhe MdB und der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans Bernhard Beus waren sich einig, dass das Ex-ante-Verfahren bereits heute einen wichtigen Beitrag für eine bessere Rechtsetzung leistet. Auch der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, machte deutlich, dass auf den Erfolgen der bisherigen Arbeit aufgebaut werden müsse.
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