Harald Ehrler, der insgesamt 18 Jahre die Geschicke von zwei Gemeinden mitbestimmt hatte und heute als Geschäftsführer des Verbandes Baden-Württembergischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tätig ist, gewährte Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus vier Bundesländern wertvolle Einblicke.
"Wir machen Betroffene zu Beteiligten.“ Ehrler widmete sich ausführlich den Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich nicht nur durch Die Übernahme eines Mandats im Gemeinderat, sondern auch In Parteien, Verbänden sowie per Bürgerentscheid – und begehren in ihren Heimatorten zu engagieren.
„Ohne Gemeinden ist kein Staat zu machen.“ Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert das Recht von Städten und Gemeinden auf Selbstverwaltung. Hier sind dennoch nicht nur freiwillige Aufgaben – etwa in Kultur und Sport -, sondern auch Pflichtaufgaben per Gesetz – etwa Kindertagesstätten, Schule und Feuerwehr – und Weisungsaufgaben – etwa in den Bereichen Meldewesen und Wahlen – zu erfüllen. Zu den Pflichten eines Mitglieds von Stadt- und Gemeinderäten zählt es, sein Mandat „uneigennützig, verschwiegen und verantwortungsbewusst“ auszuüben. Ausführlich erläuterte Ehrler die Bedeutung und die Handhabung von Sach- und Geschäftsordnungsanträgen.
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