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Bauleitplanung II

Standortkriterien für Handwerksbetriebe in Gemengelage

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Begleittext

Bebauungspläne für Gemengelagen müssen sicherstellen, dass unerträgliche Umweltverhältnisse ausgeschlossen werden. Um den Anforderungen des Umweltschutzes zu genügen, müssen Bewohner und Gewerbetreibende kompromissbereit sein. Betriebe, für die in der Gemengelage keine gesicherte wirtschaftliche Entwicklung mehr möglich erscheint, sollen bei der Suche nach geeigneten Ausweichstandorten unterstützt werden. Dies verringert die Gefahr, dass sie möglicherweise ihren Betrieb aufgeben oder in eine Nachbargemeinde abwandern.


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