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Begleittext
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthält:
eine Grobgliederung für Bauflächen
- Flächennutzungsplan -
sowie eine Feingliederung für Baugebiete
- Bebauungsplan - (vgl. § 1 BauNVO).
Sie legt die zulässigen Nutzungen im einzelnen fest. Gegenseitige Störungen zwischen unterschiedlichen Nutzungen sollen dadurch möglichst gering gehalten werden.
Legende:
(grün) = vorrangig
(gelb) = möglich
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