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国別リポート

Das französische Militärplanungsgesetz 2003-2008

Philippe Crevel, Dr. Norbert Wagner
Der Irak-Krieg hat – wieder einmal – vor Augen geführt, dass die übrigen Nato-Staaten in ihrer militärischen Ausrüstung weit hinter den Vereinigten Staaten hinterherhinken. Neben Großbritannien ist Frankreich eines der wenigen Nato-Mitglieder, das zumindest ansatzweise den Versuch unternimmt, den Ausrüstungs- und Technologie-Abstand nicht noch größer werden zu lassen. Das französische Militärplanungsgesetz 2003 – 2008 ist ein Beleg dieser Entschlossenheit der Regierung Raffarin.

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Am 4. Dezember 2002 verabschiedete die Nationalversammlung in erster Lesung den Gesetzentwurf für die militärische Haushaltsplanung. Am 15. Januar 2003 billigte auch der Senat den Gesetzentwurf mit 206 Ja- und 104 Gegenstimmen (Union centriste und UMP dafür, PS und PC dagegen). Damit ist das Gesetz für den Militärhaushalt endgültig angenommen.

Das Militärplanungsgesetz setzt sich wie folgt zusammen:

  • Der erste Teil besteht aus einem üblichen Gesetzestext mit Artikeln, in denen die betrieblichen Ausgaben für die Streitkräfte festgelegt sind.
  • Der zweite Teil ist ein Berichtsanhang zum Gesetz, in dem die großen Weichenstellungen für die französische Verteidigung in den kommenden fünf Jahren definiert sind.

Das von der Regierung eingebrachte und vom Parlament gebilligte Militärplanungsgesetz beschreibt die Orientierungen der französischen Verteidigungspolitik unter Bezugnahme auf die dafür eingesetzten Mittel. Dieses Instrument der Haushaltsplanung stammt aus den gaullistisch geprägten sechziger Jahren.

Seit 1960 wird das Haushaltsvolumen, das die Nation für ihre Streitkräfte aufwenden will, im Rahmen von Militärplanungsgesetzen festgelegt. Allerdings sind die darin enthaltenen Vorgaben nie gänzlich im jährlichen Staatshaushalt berücksichtigt worden.

Anfang der neunziger Jahre wird ein neuer Trend erkennbar: Das militärische Ausrüstungsbudget sinkt kontinuierlich, obschon im Planungsgesetz (zumindest in laufenden Francs) Erhöhungen vorgesehen sind. Diese Schere wird im Laufe der Jahre breiter.

Seit vierzig Jahren lassen sich die militärischen und verteidigungstechnischen Entscheidungen Frankreichs anhand der Planungsgesetze mitverfolgen. Bis Mitte der achtziger Jahre war die nukleare Abschreckung vorrangig. Mit dem Zusammenbruch des Sowjet- Blocks und mit der deutschen Wiedervereinigung wurde es für Frankreich schwerer, eine schlüssige Strategie zu definieren. Den Haushaltsplanern dienten die Umstellung auf eine Berufsarmee und die Entscheidung für eine Teileuropäisierung der Armee als Richtschnur. Durch das Auftreten neuer Bedrohungen wie des internationalen Terrorismus und wegen der fortschreitenden Überalterung der militärischen Ausrüstung waren die verteidigungspolitischen Entscheidungsträger gezwungen, neue Zielvorgaben zu entwerfen.

Die französischen Streitkräfte durchleben turbulente Zeiten. Die Professionalisierung der Armee und die am 22. Februar 1996 beschlossene und seit Anfang 2002 geltende Aufhebung der Wehrpflicht erfolgten zwar recht unproblematisch, die Überalterung und die schwindende Einsatzfähigkeit der militärischen Ausrüstungen hingegen wird immer deutlicher spürbar. Bei den Militärangehörigen, vor allem bei der Gendarmerie breitete sich ein gewisses Unbehagen aus, das die Gendarmen Anfang 2002 zu öffentlichen Kundgebungen veranlasste.

Die französische Arme ist, wie die übrigen westlichen Streitkräfte, angesichts der zunehmenden Terrorismusbedrohung und der zahlreichen geographisch begrenzten Konfliktherde mit einer neuen Aufgabenstellung konfrontiert.

Mit der NATO-Erweiterung und dem Entstehen der Moskau/Peking/Washington-Achse hat sich der geopolitische Rahmen Frankreichs tiefgreifend verändert.

Die Regierung setzt zwar auf die europäische Verteidigungskarte, denkt aber nicht an ein Wiedereintreten in die militärischen Kommandostrukturen der NATO. Das Misstrauen gegenüber den Vereinigten Staaten besteht weiter. Die Haltung Frankreichs im Irak-Konflikt ist Ausdruck dieses Misstrauens.

Dabei wird immer offensichtlicher, dass Frankreich nicht mehr über die Mittel für ein eigenständiges Waffenarsenal verfügt. Die einzelstaatliche Fertigung von Material ist zwar längst Vergangenheit, Frankreich kann sich jedoch kaum von der Strategie lösen, die General de Gaulle vor vierzig Jahren entwickelte und die auf Eigenständigkeit in der amerikanischen Einflusszone basierte.

Unter dem Deckmantel des Arguments, die Macht Frankreichs wieder festigen zu wollen, verfolgt die Regierung mehrere Ziele:

  • Modernisierung der nuklearen Abschreckung
  • Verstärkung der Projektionsfähigkeiten
  • Ausbau der Anti-Terror-Kapazitäten
  • Entwicklung der Aufklärung
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit.

Bei den Ausrüstungen hat die Mobilität höchste Priorität, das Transportflugzeug A 400 M, dessen Bau vom deutschen Auftragsvolumen abhängt, wird deshalb dringend erwartet. Geplant ist auch ein verstärkter Ausbau der Aufklärungskapazitäten.

Militärausgaben und Streitkräfte

 Anteil der Militärausgaben in % vom BIPStreitkräfte
Frankreich2,6294.000
Deutschland1,6221.000
Vereinigtes Königreich2,4212.000
Italien1,9250.000
Vereinigte Staaten3,01.365.000
Russland5,01.520.000

1. Das militärische Planungsgesetz

1.1 Allgemeine Philosophie der Planungsgesetze

Das militärische Planungsgesetz legt die Beschaffungskredite der Armee für die nächsten 5 bis 6 Jahre fest; dadurch erhalten die Akteure des Verteidigungsbereichs (Amtsstellen, Führungsstäbe, Industrie) einen Überblick über die mittelfristige Fortentwicklung des Verteidigungssystems.

Allerdings gibt das militärische Planungsgesetz nur eine allgemeine Orientierung, da die Verpflichtung des Staatshaushalts nur für jeweils ein Haushaltsjahr gilt und allein der jährlich vom Parlament verabschiedete Haushalt verbindlich ist. Eine Schwäche dieser Planungsgesetze besteht darin, dass keine jährliche Neuprüfung vorgenommen wird.

Die Diskussion der Entwürfe für das Planungsgesetz ist ein bedeutsamer Abschnitt der parlamentarischen Arbeit und der nationalen Verteidigung. Eine öffentliche Diskussion über Verteidigungsfragen findet in Frankreich kaum statt. Der Planungsgesetzentwurf ist praktisch die einzige Möglichkeit, über die militärische Strategie Frankreichs und die Mittel für einen reibungslosen Betrieb der Streitkräfte zu debattieren.

1.2 Die Leitlinien im militärische Planungsgesetz 2003-2008

Das militärische Planungsgesetz 2003-2008 folgt dem Gesetz vom 2. Juli 1996 für den Zeitraum 1997-2002 und bereitet den Weg für das „neue Streitkräftemodell 2015“, das mit der Umstellung auf die Berufsarmee im Jahr 1996 eingeleitet wurde.

Vorgesehen sind eine Erhöhung der Ausrüstungskredite und mehr Mittel für die Instandhaltung des Materials. 14,84 Mrd. Euro werden im Durchschnitt jährlich für die Ausrüstungskredite bereitgestellt (im vorhergehenden Zeitraum 13 Milliarden im Jahr), d. h. für die Periode 2003-2008 insgesamt 88.87 Mrd. Euro.

Der Sprung ist für 2003 besonders groß, denn ursprünglich waren für 2002 12,5 Milliarden Euro geplant. Frankreich wendet derzeit 1,8% vom BIP für seine Verteidigung auf und nach Aussage der Verteidigungsministerin wird der Anteil zu Ende des aktuellen Planungszeitraums 2% betragen.Die gesamten Militärausgaben (Fonctionement plus Ausrüstungen) belaufen sich im Jahr 2003 auf rund 25 Mrd. Euro.

Die Aufteilung der Ausgaben zur Anschaffung neuer Ausrüstungen ist für den aktuellen Planungszeitraum wie folgt gestaffelt:

Mrd. Euro

200320042005200620072008
13,6514,6014,7214,8414,9615,08

Zu den genannten Krediten kommen die Mittel, die im Planungsgesetz für die innere Sicherheit für die Gendarmerie Nationale ausgewiesen sind.

Ab 2004 wird außerdem eine Aktualisierung der Beträge entsprechend dem gesetzlichen Verbraucherpreisindex (ohne Tabakwarenpreisanteil) der einzelnen Jahre vorgenommen.

Ziviler und militärischer Personalbestand – Entwicklung 2003-2008

200320042005200620072008
437.069437.896440.719443.242445.748446.553

(Einschließlich der Zahlen für die Gendarmerie)

1.3 Die wichtigsten Rüstungsprogramme

Die Modernisierung der Ausrüstungen soll Frankreich in die Lage versetzen, seine Kapazitäten zu wahren, auf Bedrohungen antworten zu können und bei dem Aufbau des Europas der Sicherheit und Verteidigung eine führende Rolle zu spielen.

Deshalb wird insbesondere die Fertigung von Material für die vier strategischen Funktionen – Abschreckung, Prävention, Projektion/Aktion und Schutz – priorisiert.

Die Modernisierung der Nuklearkapazitäten wird mit dem Bau der zwei letzten Atom-U-Boote, die für Raketen der neuen Generation (SNLE-NG) ausgelegt sind, fortgesetzt. Das Programm für die Strategische Rakete M 51, die nukleare Boden-Luft-Rakete ASMP-A und der Bau des Megajoule-Lasers vervollständigen diese Komponente. Die nukleare Komponente des Rüstungsprogramms „verschlingt“ gegenwärtig rund 20% des gesamten Rüstungsbudget.

Neue Kommando- und Kommunikationsmittel sowie Mittel für die strategische, operative und taktische Einsatzführung werden im Zuge der Beschaffung erworben.

Dadurch wird Frankreich in die Lage versetzt, bei einer europäischen Operation als federführende Nation zu agieren. Entwickelt werden auch autonome Aufklärungs- und Bewertungsmittel, um den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effizienter zu gestalten und die Autonomiefähigkeit Frankreichs bei gemeinsamen Aktionen zu verstärken. Hierbei geht es hauptsächlich um den Beobachtungssatellit Helios II, Drohnen, ein Abhörschiff und Aufklärungsballons der neuen Generation.

Die Kapazität im Bereich der Truppenprojektion und Mobilität wird durch die Beauftragung eines zweiten Flugzeugträgers und von A 400 M Transportflugzeugen verbessert. Zusätzlich werden die Auftankflotte und die Hubschrauber vom Typ Cougar und Puma nachgerüstet, zwei Projektions- und Kommandoschiffe ausgeliefert und NH 9 Hubschrauber für das Heer in Auftrag gegeben.

Auch die Eingriffsfähigkeit und Schlagkraft in die Tiefe werden mit der Lieferung von Rafale-Flugzeugen an die Luft- und Marinestreitkräfte aufgestockt. Modulare Luft-Boden-Munition (AASM), Laserdesignatoren, Scalp-EG-Raketen, Hubschrauber vom Typ Cougar Mk2 für die Sondereinsatztruppe und Flugkörper für die Marine sind zusätzlich in der Beschaffung.

Es wird besonders darauf geachtet, dass die einzelnen Programme untereinander kohärent sind. Nur so können die Luft/Landkomponente (u.a. Tiger-Hubschrauber, Leclerc-Panzer, Infanterie-Panzerfahrzeuge VBCI), die Luft/Seekomponente (Flugabwehrfregatten vom Typ Horizon, Hawkeye-Spähflugzeuge, NH 90 Hubschrauber, Mehrzweckfregatten, nukleare Kampf-U-Boote Barracuda) und Luft/Weltraumkomponente (AWACS-Flugzeuge, MICA- und METEOR-Lfk, Boden/Luftsysteme mittlerer Reichweite und Entwicklung einer ballistischen Theater Missile Defense) besser beherrscht werden.

1.4 Schutzmaterial

Auch auf diesem Gebiet wird eine Verstärkung angestrebt, insbesondere mit der Auslieferung der Félin-Systeme und Giraffe-Radaranlagen, der Modernisierung des Semaphore-Netzes und der Inbetriebnahme von Cougar Resco Rettungshubschraubern.

Dazu kommen die zusätzlichen Mittel für die Gendarmerie; insgesamt 3,2 Mrd. Euro sind für Überwachungshubschrauber, gepanzerte Radfahrzeuge (VBRG) der neuen Generation, Transportbusse und Kastenwagen und den Bau von 10.000 Wohneinheiten vorgesehen. Außerdem werden alle Brigaden computervernetzt.

1.5 Europäische Zusammenarbeit

Der Abbau der Kapazitätsdefizite der Streitkräfte entspricht den prioritären Zielsetzungen, die mit den Partnerländern in der Europäischen Union im Rahmen der Kapazitätsverbesserungspläne der einzelnen Mitgliedstaaten vereinbart wurden. Dieser Nachholprozess ist auch im Zusammenhang mit einem gleichgearteten und ergänzenden Verfahren innerhalb der NATO zu sehen.

Einige Neuentwicklungen, deren Finanzierung gesetzlich festgelegt ist, könnten als europäische Kooperationsprogramme vorgenommen werden.

Für den zweiten Flugzeugträger scheint diese Hypothese gegenwärtig nicht in Betracht zu kommen, für das A 400 M, die Allwetter-Aufklärungssatelliten in Nachfolge von Helios, die Drohnen für mittlere Flughöhen und lange Flugdauer und den Lfk-Meteor dagegen wird eine europäische Kooperation eingeleitet.

Das militärische Planungsgesetz sieht außerdem eine Erhöhung der Forschungskredite vor, um etwaigen Nachholbedarf in Schlüsselbereichen abzudecken, im internationalen Wettbewerb bestehen zu können und die Kluft, die zwischen den USA und Frankreich und zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich entstanden ist, zu schließen. Die Mittel für Upstreamstudien werden auf 3.815 Mio. Euro aufgestockt, und die Forschungsgelder für Verteidigungszwecke belaufen sich auf 7.073 Mio. Euro (ohne den zivilen Forschungsetat).

1.6 Personalumfang und Betrieb

Als drittes Ziel verfolgt das militärische Planungsgesetz die Stärkung der Professionalisierung der Streitkräfte. Das Gesetz sieht für 2008 insgesamt 446.653 Personen vor. Entsprechend dem verabschiedeten Ausgangsbudget für 2002 werden folglich 10.432 Stellen geschaffen, davon 7.000 bei der Gendarmerie, 2.500 im Heer (wobei 2.000 Freiwilligenposten in Posten für Zeitsoldaten umgewandelt werden), 220 Ärzte und 350 Pflegekräfte im Gesundheitsdienst der Armee und etwa einhundert Stellen in den B ereichen Aufklärung und NRBC-Schutz (nuklearer, radiologischer, biologischer und chemischer Schutz).

1. Die wichtigsten Ausrüstungsprogramme im militärischen Planungsgesetz 2003-2008:

  • Ein zweiter Flugzeugträger, geplante Inbetriebnahme vor 2015.
  • SNLE-NG (Atom-U-Boot für Lfk der neuen Generation), Inbetriebnahme des dritten U-Boots für 2004 vorgesehen und Entwicklung des vierten für eine Inbetriebnahme 2010 mit M 51 (ballistic missile)
  • Start des ersten Satelliten Helios II für 2004 und des zweiten für 2008 geplant.
  • 12 Drohnen für mittlere Flughöhe und lange Flugdauer (MALE) (Auslieferung ab 2009); 40 Drohnen mit 10 „MCMM“ Steuerzentralen („multisensor und multimission“) ab 2008.
  • 50 militärische Transport-Airbus-Flugzeuge A 400 M (2008 werden die 3 ersten geliefert).
  • Ersatz der Transport-Landungsboote durch 2 Truppenprojektions- und Kommandoboote 2005 und 2006.
  • 34 Transporthubschrauber für die Landstreitkräfte (Auslieferung ab 2011), Bereitstellung der sieben ersten NH 90 „Marine“ zwischen 2005 und 2008.
  • 57 Kampfflugzeuge Rafale Air und 19 Rafale Marine.
  • 500 Scalp-Eg-Raketen (britisch-französische Entwicklung) für Mirage 2000 D für 2003 und für Rafale 2006; 250 Scalp-Lfk „Marine“ (ab 2011).
  • 37 deutsch-französische Kampfhubschrauber Tiger (Eurocopter und EADS) ab 2003.
  • Auslieferung der 117 letzten Leclerc-Panzer zwischen 2003 und 2005.
  • 400 Panzerfahrzeuge für die Infanterie.
  • 500 leichte Panzerfahrzeuge.
  • 14.000 Félin-Ausrüstungen für den Infanteriekampf in nuklearer, biologischer und chemischer Umgebung.
  • 2 nukleare Kampf-U-Boote Barracuda (geplante Auslieferung des ersten 2012).
  • Inbetriebnahme der zwei ersten italienisch-französischen Fregatten Horizon für 2006 und 2008 geplant; Beauftragung der dritten für 2007.
  • 8 Mehrzweckfregatten, Auslieferung der ersten für 2008.
  • 2 europäische missile defense-Systeme PAAMS für die zwei ersten Horizon-Fregatten; 2007 Beauftragung des 3. Systems für die 3. Fregatte.
  • Entwicklung der Luft/Luft-Rakete Meteor durch den europäischen Flugkörperhersteller MBDA.
  • 1000 Abfangraketen MICA, ebenfalls durch MBDA.

2.1 Diskussion um den Flugzeugträger

Die für 2005 angesetzte Beauftragung eines zweiten Flugzeugträgers, der noch vor 2015 in Dienst genommen werden soll, gehört zu den Hauptprogrammen in dem neuen militärischen Planungsgesetz; vorstellbar ist eine Kooperation mit Großbritannien. Beim Bau des Flugzeugträgers Charles de Gaulle kam es zu erheblichen Verzögerungen. Er ist erst seit einem Jahr einsatzbereit, obwohl er bereits Mitte der achtziger Jahre in Auftrag gegeben worden war.

Ganz offensichtlich ist die Situation mit einem einzigen Flugzeugträger nicht zufriedenstellend. 2003 sind am Charles de Gaulle umfangreiche, 6 Monate dauernde Wartungsarbeiten vorgesehen, die auf das zweite Halbjahr verschoben wurden, damit Frankreich während des Krieges gegen den Irak über seine vollständige Marinefliegerkapazität verfügen kann.
Der Bau eines zweiten Flugzeugträgers wirft finanzielle und technische Probleme auf.

Einmal ist das erforderliche Finanzvolumen problematisch – mindestens 2 Mrd. Euro müssen für einen Flugzeugträger mit Nuklearantrieb veranschlagt werden (der Flugzeugträger Charles de Gaulle kostete insgesamt über 3 Mrd. Euro).

Um Einsparungspotentiale zu realisieren, wäre es sinnvoll, den Charles de Gaulle als Modell für den Bau des zweiten Flugzeugträgers zugrunde zu legen. In den letzten fünfzehn Jahren hat sich die Technologie allerdings erheblich weiterentwickelt und die technologischen Entscheidungen, die für den Charles de Gaulle eingegangen wurden, haben sich als nicht zufriedenstellend erwiesen. Anfänglich war ein Nuklearantrieb mit zwei Turbinen aus der U-Boot-Technik geplant. Aus Kosten- und Sicherheitsgründen entschied man sich für eine einzige Turbine, was sich negativ auf die Gesamtgeschwindigkeit des Flugzeugträgers auswirkt. Dadurch wurden die Berechnungen der Ingenieure, insbesondere für die Länge der Start/Landebahn modifiziert. Diese Fehlentscheidung ist im wesentlichen für die Kostenexplosion des Programms (über 17% mehr als geplant) verantwortlich.

Deshalb denkt man wieder an einen konventionellen Antrieb. Ein solcher ist zwar kostengünstiger, reduziert jedoch die Autonomie des Flugzeugträgers.

Die französischen Militärs sind nicht begeistert über eine Kooperation mit den Engländern. Vier Optionen kommen in Frage:

  • zwei baugleiche Flugzeugträger, einer für jedes Land;
  • ein einziger Flugzeugträger in gemeinsamer Nutzung – als Option gegenwärtig eher unwahrscheinlich; d
  • er Flugzeugträger würde je nach Bedarfsfall der britischen bzw. französischen Armee zur Verfügung stehen oder
  • der Flugzeugträger würde den europäischen Streitkräften zur Verfügung gestellt.

Das Planungsgesetz enthält hierzu keine Vorgaben. Die Finanzierungsfrage wurde auf das nächste Planungsgesetz verschoben.

1. Das militärische Planungsgesetz: die großen strategischen Ausrichtungen

3.1 Nukleare Abschreckung

Im Planungsgesetz wird die Beibehaltung eines modernisierten nuklearen Abschreckungspotentials bestätigt. Diese Entscheidung läßt sich dadurch rechtfertigen, dass immer mehr politisch unsichere Staaten über nukleare Sprengköpfe verfügen.

Der Einsatz von Nuklearwaffen unterliegt einer neuen Doktrin. Im kalten Krieg galt die Antwort des Schwachen auf den Starken, heute wird steht die Zerstörung von Machtzentren im Vordergrund.

Das Planungsgesetz bestätigt die Unabhängigkeit des französischen Nukleararsenals; die Entwicklung neuer Lenktechnologien für Flugkörper (GPS) soll die Unabhängigkeit gegenüber den USA stärken.

Für das französische Kernwaffenarsenal werden rund 20% des Budgets aufgewendet, die jährlichen Zuweisungen im Planungsgesetz belaufen sich auf 2,825 Mrd. Euro.

3.2 Terroristische Bedrohung

Das Planungsgesetz befasst sich ebenfalls mit dem Risiko von Terroranschlägen; die Bedrohung wird als intern und extern bezeichnet, die Armee muss deshalb an allen Fronten eingreifen können. Der Begriff „interne Operationen“ und „externe Operationen“ wird definiert. Anstrengungen im Bereich Satelliten- und Luftaufklärung werden als unverzichtbar bezeichnet.

3.3 Projektionskräfte

Im Planungsgesetz wird darauf verwiesen, dass 2002 über 13.500 französische Soldaten außerhalb der französischen Grenzen im Einsatz waren und der Ausbau der Projektionsfähigkeit wichtig ist.

  • Landstreitkräfte
    Eine Projektionskapazität von mindestens 20.000 Mann ohne Begrenzung der Einsatzdauer und an mehreren Gefechtsfeldern soll in spätestens fünf Jahren erreicht sein. Für einen Einsatz über den Zeitraum von einem Jahr soll die Kapazität auf 26.000 Mann erhöht werden.

    Programmiert ist außerdem eine Kapazität von 50.000 Mann für die Beteiligung an einem großen Konflikt innerhalb des atlantischen Bündnisses.

  • Marine
    Seestreitkräfte mit einem Flugzeugträger, ein Amphibienverband für die Projektion von 1.400 Mann und nukleare Kampf-U-Boote müssen eingesetzt werden können.

  • Luftstreitkräfte
    Einsatzfähig müssen rund einhundert Kampfflugzeuge und die erforderlichen Tankflugzeuge sein, sowie ein Transportverband für die Projektion von 1.500 Mann über eine Entfernung von 5.000 km in drei Tagen.

  • Gendarmerie
    600 Gendarmen müssen für externe Operationen zur Wiederherstellung des Friedens mobilisiert werden können.

3.4 Das Europa der Verteidigung

Das Planungsgesetz bestätigt die Beteiligung Frankreichs am Aufbau einer europäischen Verteidigung, verweist aber auch auf die Schwierigkeiten wegen der NATO und WEU und der Neutralität einiger EU-Mitgliedstaaten.

1. Die Position der einzelnen Parlaments-Fraktionen zum Planungsgesetz

Abstimmungsergebnis in der Nationalversammlung am 4. Dezember 2002

  • Stimmberechtigte: 427
  • Abgegebene Stimmen: 418
  • Absolute Mehrheit: 210
  • Dafür: 328
  • Dagegen: 90

UMP-Fraktion:(364)
Dafür: 313 (die anderen Abgeordneten fehlten))
Sozialistische Fraktion : (147))
Dagegen: 69)
Enthaltungen: 5)
UDF-Fraktion : (29))
Dafür: 15)
Enthaltungen: 2)
Kommunistische Fraktion: (22))
Dagegen: 20)
Fraktionslose Abgeordnete: (13))
Dagegen: 1)
Enthaltungen: 2)

4.1 Stellungnahmen der Fraktionen in der Nationalversammlung

  • Sozialistische Fraktion
    Jean-Michel Boucheron, ehemaliger Vorsitzender des Verteidigungsausschusses für die PS: „Das vorliegende militärische Planungsgesetz weist zahlreiche Mängel auf. Die finanziellen Vorgaben stimmen nicht, denn die Wachstums- und Einnahmenhypothese ist zu hoch gegriffen. Vergangene Woche wurden im Gesamthaushalt bereits 321 Millionen gestrichen.“ Für Jean-Michel Boucheron werden 2003 zwangsläufig weitere Kredite wegfallen.

    Außerdem kritisiert er die schwache europäische Ausrichtung des Militärhaushalts und die mangelnde Koordination der Verteidigungsplanung der europäischen Länder. Er unterstützt die Entwicklung eines europäischen militärischen Planungsgesetzes und koordinierte Forschungs- und Entwicklungsprogramme. Er unterstrich die wachsende Technologie-Lücke zwischen den Vereinigten Staaten und Europa in vielen innovativen Bereichen.

    Für ihn mangelt das Planungsgesetz sehr stark an Flexibilität. „Die vorgesehenen Programme sind fast ausschließlich auf schwere und kostspielige Waffen für den kalten Krieg ausgerichtet.“
    Die sozialistische Fraktion stimmte gegen das Gesetz.

  • Kommunistische Fraktion
    Die kommunistische Fraktion rief zu einer Ablehnung des militärischen Planungsgesetzes auf. Die Redner der PCF warfen Frankreich vor, den Vereinigten Staaten nachzueifern und sich nicht gegen den Globalisierungsprozess zu stellen.

    Diese traditionelle ideologische Positionierung wird von einem eingefleischten Antiamerikanismus genährt. Augrund dieser einseitigen Betrachtungsweise befassen sich die Kommunisten nicht mit dem Inhalt der Rüstungsprogramme. Dabei ist die CGT (mehrheitlich kommunistisch geprägte Gewerkschaft) in der Rüstungsindustrie gut vertreten und unterstützt die Erhöhung der militärischen Ausgaben.

  • UDF-Fraktion
    Für Francis Hillmeyer, den Sprecher der UDF-Fraktion „stellt dieser Gesetzentwurf angesichts des instabilen internationalen Umfeldes und der terroristischen Bedrohung unserer Demokratien eine unverzichtbare Anstrengung für unsere Verteidigung und unsere innere Sicherheit dar. Unsere Streitkräfte müssen dringend neu ausgerüstet werden, denn über 60% der militärischen Ausrüstung ist nicht mehr einsatzbereit.“
    Er warnte die Regierung vor der „Fata Morgana“ theoretischer Kreditansätze im militärischen Planungsgesetz. „Bislang ist kein einziges militärisches Planungsgesetz vollständig umgesetzt worden und wir alle kennen die anstehenden Schwierigkeiten.“

    Er unterstützt den Vorschlag des Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, vierteljährlich über die Ausführung des Verteidigungshaushaltes zu berichten und die Operationen außerhalb Frankreichs als Betriebsaufwand im Basisfinanzgesetz zu veranschlagen. Bislang wurden die Ausgaben für Auslandsoperationen im Nachtragsstaatshaushalt zu Ende des Haushaltsjahres festgelegt und wurden dann anstelle von investiven und Ausrüstungsausgaben finanziert.
    Die UDF-Fraktion stimmte für das militärische Planungsgesetz.

  • UMP-Fraktion
    Die UMP-Fraktion unterstützte selbstverständlich das militärische Planungsgesetz. Guy Teissier betonte als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses die Bedeutung des Gesetzes „als Motor für eine europäische Verteidigung; mit seiner finanziellen Anstrengung möchte Frankreich den Partnern und Ländern, deren Verteidigungsaufwand noch nicht ausreichend ist, ein Beispiel setzen.“ Er erinnerte daran, dass „unser Land sich aktiv an mehreren Projekten beteiligen wird, unter anderem an der Einrichtung einer europäischen Interventionstruppe und 12.000 Mann von den dafür vorgesehenen 60.000 Mann stellen wird.“

    „Frankreich wird sich außerdem an industriellen Kooperationen beteiligen, die heute bei großen Rüstungsprogrammen unumgänglich sind. Um diese gemeinsamen Anstrengungen zu erleichtern, unterstützt Frankreich vorbehaltlos die Einrichtung einer europäischen Rüstungsagentur in Ablösung der OCCAR.“

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担当者

Dr. Nino Galetti

Dr

Leiter des Auslandsbüros Italien

nino.galetti@kas.de +39 06 6880-9281 +39 06 6880-6359

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Sankt Augustin Deutschland