Wirtschaftshilfen durch Gesetzespakete
Am 13. April hat das estnische Parlament ein Gesetzespaket für die Unterstützung der Wirtschaft sowie einen Zusatzhaushalt verabschiedet. Es enthält Gesetzesänderungen, ohne die die Hilfsmaßnahmen nicht durchführbar sind. Am 20. April wurde im Riigikogu noch ein weiteres Gesetzespaket angenommen, das viele Steueränderungen vorsieht und Auswirkung auf viele Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wird. Unter anderem wurde die Änderung des Insolvenzgesetzes beschlossen, so dass für während der Notregelung und der darauffolgenden zwei Monate die Einreichungspflicht von Insolvenzanträgen ausgesetzt ist.
Auch das Ausländergesetz wurde überarbeitet. Das Visum einer ausländischen Arbeitskraft darf für ungültig erklärt und der Aufenthalt vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitsvertrag oder die Arbeitstätigkeit endet. Diese Entscheidung wird von 50 Interessengruppen, darunter Rechtsanwaltskanzleien, dem Zentrum der Menschenrechte und dem Zentralverband der Arbeitgeber stark kritisiert. Eine Ausnahmeregelung gibt es lediglich für ausländische Arbeiter in der Landwirtschaft. Wie auch in Deutschland wurde in Estland über die Frage diskutiert, ob man ausländische Saisonarbeiter trotz geschlossener Grenzen einreisen lassen sollte. Die Agrarindustrie sorgt sich über mögliche Verluste durch einen Mangel an Arbeitskräften. Deshalb fordert sie Einreisemöglichkeiten insbesondere für die günstigeren ukrainischen Arbeitskräfte. Innerhalb der Regierung gab es eine Debatte über diese Regelung. Obwohl alle Regierungsparteien zunächst dieser - auf eine Initiative der konservativen Volkspartei (EKRE) zurückzuführenden - Regelung zugestimmt hatten, das Recht der ukrainischen Saisonarbeiter auf Arbeit in der estnischen Landwirtschaft nicht zu erweitern, wollten mehrere Politiker der Zentrumspartei und Isamaa diese Entscheidung im Riigikogu diskutieren. Danach wurde beschlossen, dass Arbeitgeber ausländische Landwirtschaftsarbeiter bei der Polizei melden müssen, die Arbeiter dann aber noch bis 31. August weiter in Estland bleiben dürfen. Neue Anträge bezüglich kurzfristiger Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, die sich derzeit nicht in Estland aufhalten, werden nicht bearbeitet. Diese Personen dürfen aufgrund des ausgerufenen Notstands nicht nach Estland einreisen, selbst wenn sie im Besitz eines Visums sind oder das Recht auf einen visumfreien Aufenthalt in Estland haben.
Steuerrechtliche Änderungen sind die Reduzierung der Umsatzsteuer für digitale Ausgaben von 20% auf 9%. Die Regierung rechnet mit Einsparungen von 800.000 Euro für Unternehmen. Die Umsatzsteuer entfällt für Waren, die an Krankenhäuser, Altersheime oder kommunale Institutionen für die Corona-Bekämpfung verkauft oder gespendet werden. Auch Spenden an Krankenhäuser werden nicht mehr besteuert.
Gemäß dem Zusatzhaushalt beträgt das nominale Haushaltsdefizit des Regierungssektors im Jahr 2020 inklusive der Unterstützungsmaβnahmen 10,1% vom BIP, liegt also bei -2,62 Mrd. Euro. Der Einfluss der Maβnahmen des Zusatzhaushaltes auf die vorhandenen Staatshaushaltsausgaben beträgt insgesamt 513 Mio. Euro. Eine Einnahmequelle des Zusatzhaushaltes kommt aus den Einsparungen durch die Pausierung der Einzahlung des Staates in die zweite Säule des Rentensystems. Außerdem werden Reserven verwendet. Des Weiteren plant der estnische Staat, zur Unterstützung der Unternehmen einen Kredit in der Höhe von ein- bis zwei Milliarden Euro aufzunehmen.
Der gesamte Bericht ist als PDF verfügbar.
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