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Gesetz zur Würdigung Edvard Beneš

PhDr. Pavlína Bartoňová, Dr. jur. Stefan Gehrold
Am 24. Februar 2004 verabschiedete das tschechische Abgeordnetenhaus das umstrittene Gesetz zur Würdigung des ehemaligen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš. Das Gesetz besteht nur aus einem Satz: „Edvard Beneš hat sich um den Staat verdient gemacht“. Bislang war diese Ehrung nur dem Staatsgründer Masaryk zuteil geworden.

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Für die Regelung stimmten 118 Abgeordnete, die in erster Linie aus den Reihen der regierenden ČSSD (fast komplett) sowie der oppositionellen ODS (etwa 50% der ODS-Abgeordneten stimmte dafür) und der Kommunistischen Partei (ausnahmslos) stammten. Gegen das Gesetz stimmten die mitregierenden Christdemokraten und die rechtsliberale Freiheitsunion. Obwohl mit einem Veto des konservativeren Oberhauses des Parlaments, des Senats, zu rechnen ist, könnte dieses angesichts der jetzigen deutlichen Mehrheit im Abgeordnetenhaus mühelos überstimmt werden. Bereits im Vorfeld machten eine Reihe von Senatoren ihre Ablehnung deutlich, darunter auch der ODS-Vorsitzende Topolánek.

In der tschechischen Presse rief die „Lex Beneš“ eine lebhafte Diskussion hervor. Einstimmig lehnen die themengebundenen Kommentare das Gesetz ab. So bezeichnet beispielsweise die Wirtschaftszeitung „Hospodářské noviny“ in ihrem Kommentar vom 24. Februar 2004 die Beneš-Würdigung als ein „Beispiel für ein Gesetz, das ein Parlament überhaupt nicht behandeln sollte, ähnlich wie es keine Vorschriften über die guten Sitten festlegen oder bestimmen sollte, welcher Kalendertag wichtig und welcher unwichtig ist.“

Der Senat solle das „unnötige Gesetz“ zurückweisen und die Abgeordnetenkammer es nach der Zurückweisung durch den Senat beim zweiten Mal ablehnen. Weder der Ruf von Edvard Beneš noch all seine Dekrete würden dadurch Schaden nehmen, meint „Hospodářské noviny“. Die Frage, warum die „unnötige“ „Lex Beneš“ überhaupt entstanden sei, beantworten alle Kommentatoren in der gleichen Weise: Das Gesetz sei eine Reaktion auf diejenigen, die die sog. Beneš-Dekrete außer Kraft gesetzt sehen möchten, also die Sudetendeutschen.

In Deutschland, Österreich und auf der europäischen Ebene rief das Sondergesetz zur Würdigung Beneš Empörung hervor. Am 27. Februar 2004 berichtet die linke Tageszeitung „Právo“, dass Bernd Posselt an Päsident Klaus appelliere, die „Lex Beneš“ nicht zu unterzeichnen. Weiterhin informiert „Právo“ am 11. März 2004 über die kritische Aufnahme des Gesetzes im Europaparlament, insbesondere durch Jürgen Schröder (CDU) und seine österreichische Kollegin Ursula Stenzel (ÖVP). Schröder lehne es ab, zukünftig in der EVP-ED Fraktion mit den Leuten zu sitzen, die für das Gesetz stimmten und zielt damit auf diejenigen ODS-Vertreter, die das Gesetz unterstützten.

Auf scharfe Kritik stieß das Sondergesetz zur Würdigung Edvard Beneš bei der österreichischen Sudetendeutschen Landsmannschaft. Diese Kritik blieb in Tschechien nicht ohne Reaktion. Am 26. Februar schrieb der Staatspräsident Václav Klaus an seinen Amtskollegen Thomas Klestil. Klaus hätte sich empört geäußert im Hinblick auf „einige unannehmbare Aussagen österreichischer Politiker im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetzes über Präsident Edvard Beneš“, so die Presseabteilung des Präsidialamtes in Prag.

Der deutsche Außenminister Joschka Fischer äußerte sich während eines Prag-Besuchs nur am Rande zur „Lex Beneš“. Am 28. Februar zitiert die „Mladá fronta dnes“ den deutschen Außenminister: „Kein Gesetz kann unsere ausgezeichneten Beziehungen stören“.

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