Am 14. August 2011 finden in Argentinien erstmals nach einer Reform im Jahr 2009 die so genannten „elecciones primarias“ (im Folgenden „primarias“) statt. Hierbei handelt es sich um Vorwahlen für die allgemeinen Wahlen (zum Präsidenten und Teilwahlen zum Kongress) am 23. Oktober. Bei diesen Vorwahlen werden von allen wahlberechtigten Bürgern die Kandidaten bestimmt, welche die Wahlbündnisse für die verschiedenen Ämter aufstellen und die dann in den allgemeinen Wahlen gewählt werden können. Ziel der Reform ist es, dass die Bürger mehr Einfluss auf die Kandidatenauswahl haben. Da die verschiedenen Parteien aber nur jeweils einen Präsidentschaftskandidaten ins Rennen schicken, werden die Vorwahlen vor allem zu einem Stimmungstest für die Präsidentschaftswahlen.
Die Argentinier wählen in diesem Jahr sowohl Exekutive als auch Legislative, somit erscheinen auf den Wahllisten neben den Präsidentschaftskandidaten mit dem Vizepräsidenten auch die Kandidaten für den Senat (24 Senatoren in acht Provinzen) und das Abgeordnetenhaus (130 Abgeordnete). Die „primarias“ sind nur eine der Neuerungen, welche die Reform von 2009 (auf Grundlage des Gesetzes 26.571) mit sich bringt. Die Vorphase der Präsidentschaftswahlen ist auch deshalb eine politisch hochaktive Zeit, weil in diesem Zeitraum Provinzwahlen stattfinden. Die Termine der Provinzwahlen wurden daher in das Chronogramm eingefügt. Die mittlere Spalte enthält die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen, sowie die Artikel des Wahlgesetzes (CEN-Código Electoral Nacional).
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