Harald Ehrler, der insgesamt 18 Jahre die Geschicke von zwei Gemeinden mitbestimmt hatte und heute als Geschäftsführer des Verbandes Baden-Württembergischer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tätig ist, gewährte Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus vier Bundesländern wertvolle Einblicke.
"Wir machen Betroffene zu Beteiligten.“ Ehrler widmete sich ausführlich den Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, sich nicht nur durch Die Übernahme eines Mandats im Gemeinderat, sondern auch In Parteien, Verbänden sowie per Bürgerentscheid – und begehren in ihren Heimatorten zu engagieren.
„Ohne Gemeinden ist kein Staat zu machen.“ Artikel 28 des Grundgesetzes garantiert das Recht von Städten und Gemeinden auf Selbstverwaltung. Hier sind dennoch nicht nur freiwillige Aufgaben – etwa in Kultur und Sport -, sondern auch Pflichtaufgaben per Gesetz – etwa Kindertagesstätten, Schule und Feuerwehr – und Weisungsaufgaben – etwa in den Bereichen Meldewesen und Wahlen – zu erfüllen. Zu den Pflichten eines Mitglieds von Stadt- und Gemeinderäten zählt es, sein Mandat „uneigennützig, verschwiegen und verantwortungsbewusst“ auszuüben. Ausführlich erläuterte Ehrler die Bedeutung und die Handhabung von Sach- und Geschäftsordnungsanträgen.
このシリーズについて
コンラート・アデナウアー財団と財団所有の教育機関、教育センターと国外事務所は、さまざまなテーマについて毎年何千ものイベントを開催しています。その中から選ばれた会議、イベント、シンポジウムについては、直近の特別レポートをwww.kas.deで紹介しています。内容の要約のほか、写真、講演原稿、録画や録音などの付属資料があります。