Vor allem in der Frage der Verfassungsreform brachten die Gespräche nicht den ersehnten Fortschritt. Die Verfassung Bosnien-Herzegowinas ist im Anhang IV des Daytoner Friedensabkommens festgeschrieben. Sie wurde 1995 von der internationalen Gemeinschaft entworfen, um den Krieg im Land zu beenden und eine stabile Grundlage für das Zusammenleben der Völker zu schaffen. Doch vierzehn Jahre nach dem Friedensschluss erweist sich die Verfassung für den politischen Alltag zunehmend als unpraktikabel. Die zahlreichen Checks and Balances, der ethnische Proporz in allen Bereichen, die schwachen gesamtstaatlichen Institutionen sowie die extreme Dezentralisierung verhindern ein effizientes Regieren. Auch ist es fraglich, ob das Land in diesem Zustand in der Lage sein wird, den anspruchsvollen acquis communautaire in den eigenen Rechtsbestand zu integrieren. Dies ist jedoch Bedingung, um Mitglied der EU zu werden.
Am 20. Oktober luden der amtierende Ratsvorsitzende der EU, Carl Bildt, EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn sowie der stellvertretende US-Außenminister James Steinberg die Parteiführer des Landes erneut nach Butmir ein. Sie wollten versuchen, Bewegung in die festgefahrene Lage zu bringen. Doch ihre Hoffnungen erfüllten sich nicht. Die Gastgeber aus Europa und den USA mussten sich damit zufrieden geben, bei der Pressekonferenz bekannt zu geben, die Verhandlungen bis zur kommenden Sitzung des Friedensimplementierungsrates am 18. November weiterzuführen.
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