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IStGH-Vorladungen: Das Ende der Straffreiheit?

нь Iris Karanja

von Katharina Nett und Iris Föllner

In der vergangenen Woche hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) schriftliche Vorladungen ausgestellt und an die mutmaßlichen Haupttäter der Gewaltausschreitungen nach den Präsidentschaftswahlen 2007/08 zugestellt. Bereits im Dezember 2010 hatte Ankläger Luis Moreno Ocampo einen Antrag auf Vorladung der sogenannten „Ocampo Six“ gestellt, welche nach seinem Ermessen die Hauptverantwortung für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen.

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Kenias Umgang mit den IStGH-Fällen ist nicht nur für künftige Beziehungen mit westlichen Verbündeten entscheidend, sondern auch eine wichtige Bewährungsprobe für das Land in Hinblick auf den Umgang mit Straffreiheit.

Hintergründe

Die verzögerte Ergebnisverkündung der Präsidentschaftswahlen von 2007, aus denen Amtsinhaber Mwai Kibaki entgegen zahlreicher Erwartungen als Sieger hervorging, waren der Auslöser gewaltsamer Zusammenstöße zwischen Anhängern der Partei PNU und Unterstützern der Partei Orange Democratic Movement (ODM). Bei großen Teilen der kenianischen Bevölkerung bestand der dringende Verdacht, dass die Wahlergebnisse zugunsten von Präsident Mwai Kibaki gefälscht worden waren. Seit der Einführung des Mehrparteiensystems in Kenia im Jahr 1991 orientiert sich das Wahlverhalten eines Großteils der Kenianer an ethnischer Zugehörigkeit. Ethnische Spannungen aufgrund historischer Diskriminierungen waren die Hauptursache des gewaltsamen Konflikts zwischen den Volksstämmen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen. Der amtierende Präsident Kibaki gehört dem Stamm der Kikuyu an, wohingegen sein damaliger Herausforderer Raila Odinga dem Stamm der Luo zugehörig ist. Die Situation eskalierte, als ODM-Wähler, angeführt von Odinga, ihren Unmut in Demonstrationen zum Ausdruck brachten, und führte Kenia an den Rand eines Bürgerkrieges. Vonseiten der ODM-unterstützenden Luos richteten sich die Übergriffe insbesondere gegen Kikuyus. Diese wurden als Anhänger der PNU wahrgenommen, da sie der gleichen Volksgruppe wie Präsident Kibaki angehören. Auf der Gegenseite wurden Angriffe auf ODM-Anhänger verzeichnet, welche größtenteils zu den Gruppen der Luo, Luhya und Kalenjin gehörten. Resultat der blutigen Zusammenstöße Anfang 2008 waren mehr als Tausend Tote sowie rund 600.000 Vertriebene.

Im Anschluss an die Beendigung der Gewalt nach den Wahlen war Kenia mit der Aufgabe der Strafverfolgung der Täter konfrontiert. Ein Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines lokalen Tribunals, welches die Hauptverdächtigen im Inland zur Rechenschaft gezogen hätte, wurde jedoch vom kenianischen Parlament abgelehnt. Bemerkenswerterweise stimmten Finanzminister Uhuru Kenyatta und damaliger Landwirtschaftsminister William Ruto, die beide in Den Haag vor Gericht stehen werden, für die Gesetzesvorlage. Angesichts des offenkundigen Mangels an politischem Willen auf höchster Ebene und fehlender glaubwürdiger Bemühungen um Strafverfolgung auf nationalem Niveau wurde schließlich eine Liste mit Namen von Verdächtigen an den IStGH übergeben, welcher sich der Fälle annahm. Damit war der erste Schritt getan, um eine langjährige Kultur der Straffreiheit, praktiziert von Tätern, die einer Verurteilung unter Ausnutzung ihrer Regierungsposition entgingen, zu überwinden. Andererseits hätte die Einrichtung eines nationalen Gerichts für die Verurteilung der Gewalttaten nach den Wahlen einen guten Beitrag zur Stärkung des kenianischen Justizwesens leisten können. Gleichzeitig wäre damit das klare Signal gesendet worden, dass Kenia bereit ist, Ungerechtigkeit und Straffreiheit auf allen politischen Ebenen zu bekämpfen.

Die Republik Kenia ist seit Ratifizierung des Römischen Statuts im Jahr 2005 Mitgliedsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs. Dadurch ist es dem IStGH möglich, in Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Kenia zu ermitteln, sofern die nationale Regierung nicht willens oder nicht in der Lage ist, selbst Ermittlungen anzustellen. Angesichts der vollständigen Abwesenheit von Strafverfolgung auf kenianischer Seite und in Anbetracht der Tatsache, dass der IStGH ein Gericht letzter Instanz ist, beschloss der Internationale Strafgerichtshof, Luis Moreno Ocampo mit Ermittlungen in den Fällen der Wahlunruhen zu beauftragen. Erst als die Vorladungen im Dezember 2010 angekündigt wurden schien die politische Elite das Ausmaß des IStGH-Mandats zu verstehen. Infolge dessen startete die Regierung eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Ermittlungen zum Stillstand zu bringen und doch noch ein nationales Gericht einzusetzen. Die Regierung begründete ihre Vorhaben damit, dass der einzige Grund, warum der IStGH in den Fällen ermittelt, sei, dass keine angemessene nationale Gerichtsinstanz bestehe.

Die Verfahren und Angeklagten

Der Internationale Strafgerichtshof hat zwei getrennte Verfahren gegen die mutmaßlichen Drahtzieher der gewaltsamen Ausschreitungen in Kenia von 2007/08 eingerichtet. Das erste Verfahren richtet sich gegen Francis Kirimi Muthauta, Uhuru Muigai Kenyatta and Mohammed Hussein Ali, denen vorgeworfen wird, als indirekte Täter für Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Zwangsumsiedlung, Vergewaltigung, Verfolgung und andere Vergehen verantwortlich zu sein. Sie sollen an Morden an zivilgesellschaftlichen Unterstützern der ODM-Partei in Kisumu, Kibera, Nakuru und Naivasha beteiligt gewesen sein. Laut Anklageschrift wurden die Verbrechen gegen die Luo-Bevölkerung von Mitgliedern der kriminellen Sekte Mungiki begangen. Nachdem er bereits verschiedene Positionen in der Regierung innehatte, ist Muthaura aktuell Leiter des öffentlichen Dienstes sowie Kabinettssekretär von Kenia. Er gehörte in dieser Position zu den Personen, die bereits im Vorfeld der Wahlen regelmäßig über mögliche Gewaltausbrüche informiert wurden. Uhuru war lange Zeit insbesondere dadurch bekannt, dass er der Sohn des ersten kenianischen Präsidenten Jomo Kenyatta ist. Er hat jedoch in den vergangenen Jahren begonnen, sich selbst politisch zu engagieren und ist zurzeit stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister der Republik Kenia. Der dritte Mitangeklagte des Verfahrens ist Ali, der zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahlen 2007 Leiter der kenianischen Polizei war. Die Polizei wird des Mordes an mindestens 400 Menschen während der Gewaltausschreitungen nach den Wahlen beschuldigt. Aktuell ist Mohammed Ali Chief Executive der kenianischen Post. Die drei Angeklagten sind für den 8. April 2011 vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag geladen.

Das zweite Verfahren richtet sich gegen William Samoei Ruto, Henry Kiprono Kosgey sowie Joshua arap Sang, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Zwangsumsiedlung und Verfolgung zur Last gelegt werden. Ihnen wird direkte oder indirekte Beteiligung an Verbrechen in verschiedenen Orten, einschließlich Turbo Town und Hills Town, vorgeworfen. Ausgehend von organisierten Jugendbanden der Kalenjin-Ethnie richteten sich die Gewaltverbrechen in Form von groß angelegten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung insbesondere gegen Angehörige der Stämme Kikuyu, Kamba und Kisii. Ruto war ehemals Minister für Bildung, Wissenschaft und Technologie, bis er aufgrund von Korruptionsvorwürfen im Oktober 2010 von seinem Amt suspendiert wurde. Genau wie Ruto gehört auch Kosgey dem Orange Democratic Movement (ODM) an und war früher Industrialisierungsminister von Kenia sowie Vorsitzender der ODM. Im Januar 2011 musste auch er wegen Korruptionsanschuldigungen zurücktreten. Joshua arap Sang ist im Gegensatz zu den anderen Angeklagten kein Politiker, sondern Programmleiter bei der Radiostation Kass FM in Nairobi. Während Kosgey und Ruto als indirekte Täter der genannten Verbrechen nach Artikel 25(3)(a) gehandelt werden, d.h. Verbrechen mittels anderer Personen begangen haben sollen, ist Sang im Verdacht, gemäß Artikel 25(3)(d) des Römischen Statuts auf andere Art und Weise zu den Vergehen beigetragen zu haben. Mithilfe seines Radioprogramms soll Sang Unterstützer für die Taten rekrutiert haben und Mitwissern anhand von Signalen indiziert haben, wann und wo Übergriffe stattfinden können.

Das weitere Vorgehen

Die Vorladungen des IStGH sind offiziell in Kenia eingetroffen und wurden den sechs Angeklagten zur Dokumentation ihres Erhalts von der kenianischen Polizei zugestellt. Francis Muthaura, Uhuru Kenyatta, William Ruto, Hussein Ali, Henry Kosgey und Joshua Sang sind für den 7. und 8. April zum Eröffnungsverfahren vor die Pre-Trial Chamber des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (Niederlande) geladen worden. In der Regel kann der Internationale Strafgerichtshof nur dann tätig werden, wenn der Unterzeichnerstaat des Römischen Statuts selbst eine Anfrage stellt und nicht willens oder in der Lage ist, eigene Ermittlungen einzuleiten. In besonderen Fällen kann Chefankläger Luis Moreno Ocampo auf eigene Initiative Ermittlungen einleiten, so wie es für die Republik Kenia der Fall war. Hat ein Staat das Römische Statut erst einmal ratifiziert, so ist ein Prozess des IStGH lediglich durch ihm eigene Mechanismen zu unterbrechen. Laufende Verfahren können somit nicht beendet, sondern höchstens zeitweise ausgesetzt werden. Für eine solche Unterbrechung ist die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates oder aber des IStGH selbst erforderlich, unter der Voraussetzung, dass der Staat sich in der Lage zeigt, ein nationales Tribunal einzurichten. Für den Rücktritt eines Staates vom Statut ist gemäß Artikel 127 des International Crimes Act ein offizieller Antrag an den UN-Generalsekretär erforderlich, welcher frühestens ein Jahr nach Erhalt rechtskräftig wird.

Die aktuelle Diskussion in der Öffentlichkeit

Die kenianische Regierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen die „Ocampo Six“ zu verhindern. Diese umfassen den Versuch, die Legalität des IStGH mit dem Argument anzufechten, dass Prozesse in Den Haag für „failed states“ vorbehalten seien, zu denen Kenia nicht gehöre. Im März 2011 versuchte die Regierung, den UN-Sicherheitsrat von der Notwendigkeit zu überzeugen, den Prozess für die Dauer eines Jahres zu suspendieren. Die Anfrage stützte sich auf die Argumentation, dass Verdächtige auf nationaler Ebene verurteilt und nicht von einem „kolonialistischen, imperialistischen Gericht“ zur Verantwortung gezogen werden sollen. Führende Politiker fürchten anscheinend einen Souveränitätsverlust im Falle einer Übertragung der Strafverfolgung an den IStGH. Was die Frage betrifft, ob der Prozess zeitweise ausgesetzt werden sollte, sind die Parteien ODM und PNU sowie die Regierung jedoch geteilter Meinung. ODM Generalsekretär Anyang Nyong’o hielt den UN-Sicherheitsrat an, eine Anfrage der Kibaki-Regierung abzulehnen, welche eine 12-monatige Vertagung des IStGH-Prozesses forderte. Im Gegenzug distanzierten sich ODM-Mitglieder, die Ruto loyal sind, von Nyong’o.

Obwohl China sich bereit zeigt, das kenianische Anliegen zu unterstützen, ist die Mehrheit der Sicherheitsratsmitglieder nicht überzeugt, dass die Bedingungen für Aufschub nach Artikel 16 des Römischen Statuts, nach dem eine Bedrohung für den internationalen Frieden und die Sicherheit bestehen muss, ausreichend erfüllt sind. Allen Bemühungen zum Trotz haben die ständigen Mitglieder Frankreich, Großbritannien und die USA sowie Portugal und Deutschland deutlich gemacht, dass sie Kenias Verzögerungstaktik nicht unterstützen werden. Im Gegensatz zu den chaotischen, inkonsistenten Verzögerungsspielchen vonseiten der Regierung, werden die Ermittlungen zu den „Ocampo Six“ durch den Internationalen Strafgerichtshof von der Öffentlichkeit mehrheitlich unterstützt. Rund sechzig Prozent der kenianischen Bevölkerung wünschen sich eine Fortführung des Prozesses ohne Unterbrechung und 73 Prozent sehen der Verurteilung der Verdächtigen durch den IStGH positiv entgegen. Martha Karua, ehemals Justizministerin von Kenia, äußerte zuletzt starke Kritik gegen die Versuche der Prozessverzögerung, welche nach ihrem Ermessen lediglich dem Schutz der politischen Oberschicht diene und die Straffreiheit fördere. Sie nahm dabei Bezug auf einen Antrag im Parlament von Dezember 2010, welcher einen Rücktritt vom International Crimes Act und damit vom Internationalen Strafgerichtshof zum Inhalt hatte. Wie zuvor bereits verdeutlicht, hätte dies jedoch selbst im Erfolgsfall nicht zu einer Aussetzung der laufenden Ermittlungen geführt.

Währenddessen macht die Öffentlichkeit weiter Druck auf die Verdächtigen, insbesondere Uhuru Kenyatta, Francis Muthaura und Ali Hussein, von ihren Ämtern zurückzutreten. Beamte, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, dürfen gemäß der neuen Verfassung erst dann in ihr Amt zurückkehren, wenn sie von allen Vorwürfen freigesprochen sind. Kritik richtet sich zudem gegen die PNU-Anweisung an die Polizei, Beweismaterialien zu den Unruhen nach den Wahlen zu sammeln. In Anbetracht der Tatsache, dass die Polizei selbst in die Unruhen verwickelt war, kann sie kaum als unabhängige, unparteiische Ermittlungsinstanz betrachtet werden.

Ausblick

Die kenianische Regierung hatte lange Zeit Gelegenheit, ein nationales Tribunal einzurichten. Da eine effektive Strafverfolgung gegen die Drahtzieher der gewaltsamen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007 jedoch unterblieb, tritt nun der Internationale Strafgerichtshof in Aktion. Den zahlreichen Initiativen zur Aussetzung der Verfahren am IStGH mit dem Argument, dass Gerechtigkeit für die Opfer nur auf „dem eigenen Boden“ erreicht werden kann, mangelt es daher an Glaubwürdigkeit. Die Prozesse eröffnen endlich eine Möglichkeit für Kenia, mit der Vergangenheit abzuschließen und Gerechtigkeit in den Gewaltverbrechen nach den Wahlen zu erzielen. Die Regierung sollte daher von ihrer inkonsistenten Strategie der Straflosigkeit absehen und vielmehr mit einer Stimme sprechen und Reformen im Justizwesen vorantreiben. Erst dann kann sie glaubhaft versichern, in Zukunft anstelle des Internationalen Strafgerichtshofs selbst gegen Verbrechen dieser Art vorgehen zu können.

Sollte das Drängen nach mehr Durchsetzungsfähigkeit der Justiz dazu beitragen, das Gerichtswesen zu stärken, so hätte der Eingriff des IStGH Kenia einen großen Schritt nach vorne gebracht. Kenia hat noch immer die Möglichkeit zu beweisen, dass es ernsthaft gegen die Haupttäter der Wahlunruhen vorgehen möchte, indem es mögliche Urteile des IStGH gegen die Angeklagten wirksam in die Praxis umsetzt.

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