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Zur Debatte über die Benes-Dekrete

нь Frank Spengler, Petr Blazek
Mit dem Beginn des Vorwahlkampfs erreichte die Debatte um die Dekrete, vor allem durch die verbalen Entgleisungen des tschechischen Ministerpräsidenten, eine neue Dimension.

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Die provisorischen Gesetze, die der tschechoslowakische Präsident Edvard Benes in Absprache mit der Regierung der Tschechoslowakei in London (Exil) und später im befreiten Land von Oktober 1940 bis Oktober 1945 erlies, werden als Benes-Dekrete bezeichnet. Die provisorische tschechoslowakische Nationalversammlung erklärte im Mai 1946 alle diese Dekrete für gesetzeswirksam. Gegenstand der aktuellen politischen Debatte sind aber nicht die von Präsident Benes erlassenen Dekrete in ihrer Gesamtheit, sondern in erster Linie die Präsidialdekrete, die den Verlust der Staatsbürgerschaft, die Enteignung des Eigentums vor allem der Sudetendeutschen und das Gesetz über die Straffreiheit. Die Thematik wird in erster Linie unter den miteinander eng verwobenen moralischen, rechtlichen und materiellen Gesichtspunkten diskutiert.

Seit der Unterzeichnung der Deutsch-Tschechischen Erklärung zu Anfang des Jahres 1997 belasteten die Benes-Dekrete die deutsch-tschechischen sowie die tschechisch-österreichischen Beziehungen eher unterschwellig. Von den tschechischen politischen Entscheidungsträgern wurden sie lediglich als historisches Problem betrachtet und auf ein politisches Abstellgleis geschoben. Mit dem Beginn des Vorwahlkampfs erreichte die Debatte um die Dekrete, vor allem durch die verbalen Entgleisungen des tschechischen Ministerpräsidenten, eine neue Dimension.

Zusammenfassung der Debatte über die Benes-Dekrete

Mitte Januar 2002 bezeichnete der tschechische Ministerpräsident Milos Zeman in einem Interview für das österreichische Nachrichtenmagazin "Profil" die Sudetendeutschen als "fünfte Kolonne Hitlers", die die Tschechoslowakei als "einzige Insel der Demokratie in Mitteleuropa" zu zerstören trachteten. Er beschuldigte die Sudetendeutschen, dass "viele von ihnen nach tschechischem Recht Landesverrat begangen haben, ein Verbrechen, das nach dem damaligen Recht durch die Todesstrafe geahndet wurde". Zeman folgert daraus, dass die Vertreibung insofern eine mildere Strafe wäre. Die Äußerungen des tschechischen Ministerpräsidenten riefen in Deutschland und Österreich entsprechende (Gegen-) Reaktionen hervor.

Auf einer Pressekonferenz am 3. Februar 2002 bezeichnete der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Benes-Dekrete als "totes Unrecht" und forderte zugleich, dass Tschechien und Österreich diese Tatsache in einer gemeinsamen Deklaration zum Ausdruck bringen sollten. Die Sudetendeutsche Landsmannschaft Österreichs (SLÖ) erhob unmittelbar darauf erstmals offiziell Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die Vertreibung und für die nach dem Zweiten Weltkrieg durchgeführten Enteignungen. Die SLÖ bereitet zurzeit gegen die Tschechische Republik eine Klage vor, die auf der Grundlage des tschechischen Rechts zur Aufhebung der Benes-Dekrete und zur Beseitigung des Nachkriegsunrechts führen soll.

Auf dem Boden des Europäischen Parlaments forderte am 20. Februar 2002 der ungarische Premierminister Viktor Orban die Tschechen auf, die Benes-Dekrete wegen ihrer Imkompatibilität mit dem EU-Recht aufzuheben. Am folgenden Tag wurden Orbans Forderungen von den Ausschussvorsitzenden des Tschechischen Abgeordnetenhauses für Auswärtige Beziehungen, Lubomír Zaorálek (CSSD), und Europäische Angelegenheiten, Jaroslav Zverina (ODS), als völlig inakzeptabel zurückgewiesen.

Der Präsident des tschechischen Abgeordnetenhauses Prof. Václav Klaus forderte - so "Lidové Noviny" vom 23. Februar 2002 - die Regierung von Ministerpräsident Zeman schriftlich auf, über eine rechtliche Absicherung der Rechts- und Eigentumsverhältnisse im EU-Beitrittsvertrag nachzudenken. "Es ist an der Zeit, dass wir über eine Exklusivitätsklausel nachdenken, die die Unantastbarkeit der Rechts- und Eigentumsverhältnisse in Tschechien absichern würde", so der stellvertretende ODS-Vorsitzende und Schattenaußenminister Jan Zahradil. In einem Interview für die "Mladá Fronta Dnes" vom 23. Februar 2002 nannte Klaus als Grund für die Initiative seiner Partei, dass es in Deutschland und Österreich Interesse gäbe "an einer Revision der Eigentumsrechte und letztendlich der territorialen Ordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde".

EU-Beitrittskommissar Günter Verheugen lehnte die Forderungen der ODS in einem Gespräch mit Außenminister Jan Kavan am 22. Februar 2002 ab. Beide stimmten aber darin überein, dass "die Eigentumsfragen im Rahmen der Benes-Dekrete nicht Teil der EU-Verhandlungen sind und dass sie in den Verhandlungen auch keinen Platz haben".

Ende Februar 2002 sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder seinen geplanten Tschechien-Besuch ab. Offiziell wurde dies damit begründet, dass eine Konzentration der Gespräche auf die Beitrittsvorbereitungen am ehesten erreicht werden könne, wenn die Reise mit Rücksicht auf die Wahlkampfzeit in beiden Ländern zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden würde.

Gleich mehrere Rechtsgutachten werden nun über die Präsidialdekrete angefertigt. Der Außenpolitische Ausschuss des Europäischen Parlaments und auch das tschechische Außenministerium haben Aufträge dafür erteilt. Auch die Europäische Kommission bereitet eine Stellungnahme zu den Dekreten vor. Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds hat beim Institut für Zeitgeschichte in München ebenfalls ein Gutachten in Auftrag gegeben. Besorgt über diese bedauerliche Entwicklung zeigte sich die Deutsch-Tschechische Historiker-Kommission, die Mitte März 2002 in Berlin tagte und ihre Auffassung zu den Benes-Dekreten vorlegte. Sie ist besorgt über die missbräuchliche Verwendung historischer Argumente in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung. Geschichte dürfe nicht in der Politik als Waffe gebraucht werden, lautet die Kernaussage der Stellungnahme.

Anfang März 2002 erklärte der Fraktionsvorsitzender der EVP/ED, Prof. Hans-Gert Pöttering, anlässlich einer Vorstandssitzung der EVP/ED-Fraktion des Europäischen Parlaments in Prag, auf der abschließenden Pressekonferenz: "In der Europäischen Union darf es keine Diskriminierung geben". Sollte festgestellt werden, dass es in der Tat diskriminierende Elemente im tschechischen Rechtssystem gäbe, müssten diese noch vor einem EU-Beitritt unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der "Kopenhagener Kriterien" aufgehoben werden.

Während seines Besuchs in Prag am 8. April 2002 erklärte der britische Premierminister Tony Blair, dass die Dekrete der Vergangenheit angehörten und keine Rolle bei den EU-Beitrittsverhandlungen spielen würden. "Wir hoffen und glauben, dass es um ein Thema geht, dass aus der Vergangenheit stammt, es sollte aber auf keinen Fall die Osterweiterung der EU beeinflussen", sagte Blair auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Zeman. Er bestätigte zugleich "die Unbestreitbarkeit der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz" (Právo, 9. März 2002).

Am 8. April 2002 unterzeichneten rund 250 tschechische Intellektuelle einen Appell ("Stopp dem Nationalismus") an die Abgeordneten des tschechischen Parlaments, in dem sie die Politiker auffordern "schmerzhafte Probleme der Vergangenheit - insbesondere die Benes-Dekrete - im Wahlkampf nicht zu missbrauchen." (Prager Zeitung, vom April 2002). Statt "eine offene Debatte zu führen... sind wir Zeugen eines Versuches, entfesselte nationale Emotionen zur Demonstration einer falschen nationalen Einheit auszunutzen... Es droht dabei die Gefahr, dass dadurch die politische und die Meinungsvielfalt in der tschechischen Gesellschaft schlechthin eingeschränkt, die Beziehungen zu unseren Nachbarn geschädigt und auch unser EU-Beitritt kompliziert wird...", so der Aufruf u.a. unterzeichnet von den Politologen Rudolf Kucera und Bohumil Dolezal, dem Präsident der Tschechischen Christlichen Akademie Tomás Halík und dem Chefredakteur der Tageszeitung "Mladá Fronta Dnes" Pavel Safr.

Besuch von EU-Beitrittskommissar Verheugen in Prag

Während seines dreitägigen Besuchs in Tschechien vom 10. bis 12. April 2002 betonte Günther Verheugen, Kommissar der Europäischen Kommission zuständig für die Erweiterung der Europäischen Union, wiederholt, dass die Benes-Dekrete den Beitritt Tschechiens zur EU nicht beeinflussen würden. In einer gemeinsamen Erklärung wandten sich Ministerpräsident Milo Zeman und der EU-Erweiterungskommissar am 11. April 2002 an die Öffentlichkeit: "...manche dieser Dekrete würden zwar heute einer Beurteilung aus der Perspektive jetziger Standards nicht standhalten, sie gehören jedoch der Geschichte an... diejenigen Dekrete, die sich mit der Staatsbürgerschaft und dem Eigentum befassen, rufen aus ihrer Rechtslage und ihrem Inhalt her keine Rechtsfolgen hervor. Und so halten wir an unserer Einstellung fest, dass diese tschechoslowakischen Präsidialdekrete kein Bestandteil der Beitrittsverhandlungen sind und auf sie auch keinen Einfluss haben sollten..." (Právo, 12. April 2002)

Im letzten Absatz der gemeinsamen Erklärung plädierten Verheugen und Zeman für eine Überprüfung der Restitutionsgesetze der neunziger Jahre, um sie dem "Acquis Communautaire" anzupassen, wobei sich dieses Verfahren auf Enteignungen nach dem 25. Februar 1948 beschränken wird.

Verheugens Worte riefen bei den tschechischen Politikern eine breite Zustimmung hervor, während sie in Deutschland und Österreich auf Widerspruch stießen. Die ODS reagierte auf die angekündigte Überprüfung der Restitutionsgesetze der neunziger Jahre mit heftiger Kritik. "Wir stehen unter Schock und wir können nicht der Wahrhaftigkeit der letzten Worte der Erklärung glauben, dass nämlich die tschechischen Behörden eine Revision der eigenen Legislative mit dem Ziel vornehmen, sie mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen", so der Vorsitzende der ODS Václav Klaus in der "Právo" am 13. April 2002.

Rechtsgutachten des Außenministeriums der Tschechischen Republik über die Benes-Dekrete

Am 3. April 2002 übergab Libor Secka, tschechischer Botschafter bei der Europäischen Union, dem Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments Elmar Brok (CDU) ein Gutachten, das die offizielle Stellungnahme des Außenministeriums der Tschechischen Republik zu den Benes-Dekreten beinhaltete. Das Dokument soll die Europaabgeordneten dabei unterstützen, ihre eigene Position zu den Benes-Dekreten zu erarbeiten, die im Sommer veröffentlicht werden soll.

Das tschechische Außenministerium erklärt in seinem Positionspapier: "Heute können die Dekrete keine neuen Rechtsbeziehungen begründen - entweder wurden sie durch neue Vorschriften ersetzt und sind erloschen, oder sie haben ihren Zweck erfüllt. Die Gültigkeit der von ihnen begründeten Rechtsbeziehungen bleibt jedoch unantastbar...". Hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit im Lichte der Gegenwart bezieht sich der Bericht auf die Begründung einer Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts ("...die Vergangenheitsordnung kann nicht vor ein Gericht der Gegenwartsordnung gestellt werden, das durch weitere Erfahrungen belehrt ist..."): "Die normativen Akte aus jener Zeit erfüllten ihren Zweck in der unmittelbaren Nachkriegszeit, sie wurden konsumiert, sie sind aus der Perspektive der Gegenwart ohne aktuelle Bedeutung und haben keinen konstitutiven Charakter mehr. Angesichts dessen kann man heute, unter der gegebenen Situation, ihren Widerspruch mit dem Verfassungsgesetz und den internationalen Abkommen nicht untersuchen... Falls sich auch heute tschechische Gerichte oder andere Behörden in ihren Entscheidungen auf die Dekrete berufen, hat dies einen rein deklaratorischen Charakter und kann keine neuen Rechtsbeziehungen begründen."

Zu der Vereinbarkeit der Dekrete mit dem Europarecht wird erklärt, dass der Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht berührt werde, wenn die Rechtsbeziehungen vor der Annahme des Gemeinschaftsrechts nach innerstaatlichen Vorschriften entstanden oder erloschen seien. Es gelte der Vorrang der Rechtssicherheit. Und weiter heißt es: "Die Übernahme der aus dem EG-Vertrag stammenden Verpflichtungen hat keine rückwirkenden Derogationswirkungen weder in Bezug auf die Enteignungen auf Grund der Präsidialdekrete, noch auf das amtliche Vorgehen bei der Abschiebung, ihre Gültigkeit ist unbestreitbar... Der EG-Vertrag bietet keinen Rückhalt für Restitutionsforderungen."

Vereinbarung der tschechischen Parteivorsitzenden und die Stellungnahme des Staatspräsidenten Václav Havel zu den Dekreten

Am 19. April 2002 einigten sich die Vorsitzenden aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien - d.h. erstmals einschließlich der Kommunisten - während eines Arbeitsessens mit Außenminister Jan Kavan (CSSD) auf eine Resolution bezüglich der Benes-Dekrete. Die Vereinbarung bestätigt sowohl die Resultate des Zweiten Weltkriegs, als auch die Unantastbarkeit der Kriegs- und Nachkriegsgesetze - einschließlich der Dekrete - sowie die auf ihnen basierenden eigentumsrechtlichen Beziehungen. Ferner beschlossen die Parteivorsitzenden, die gemeinsame Erklärung dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorzulegen.

Am 23. April 2002, einen Tag vor der Parlamentsabstimmung, befürwortete auch Präsident Václav Havel, nach einem Arbeitsessen mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Václav Klaus, die Vereinbarung: "Ich habe gegen den Text nicht die geringsten Einwände, ich unterstütze ihn". Seiner Meinung nach hätte sich die Tschechische Republik lediglich hinsichtlich des Erweckens der Dämonen der Vergangenheit weniger einmischen sollen. Aber dieser Einwand bezog sich nur auf die "Atmosphäre unserer Zeit, nicht auf den Text..." (Právo, 24. April 2002).

Schon in der Woche zuvor äußerte sich Václav Havel in ausgewählten europäischen Zeitungen in gleich lautenden Artikeln über Präsident Benes mit Anerkennung und Verständnis für dessen Handeln: "Das Münchener Abkommen ist ein historisches Trauma, dass das tschechische Denken bis heute beeinflusst. Und Benes, vom Münchener Abkommen frustriert, entschloss sich, etwas Ähnliches nie mehr zuzulassen. Dieser Mann, dessen Verwandte Hitler in Konzentrationslager sperren ließ, ist im Londoner Exil zum Symbol des tschechischen Kampfes gegen den Nationalsozialismus und unserer demokratischen Tradition geworden; zu dem, was de Gaulle für die Franzosen und Königin Wilhelmine für die Niederländer oder auch Churchill für die Briten war..." Und weiter: "Wie ist es passiert, das sich dieser Mann, der sich zu europäischen liberalen und demokratischen Traditionen bekannte, gehasst von den Nazis sowie von den Kommunisten, allmählich die Idee zu Eigen machte, dass ein langfristiger Frieden nur durch die Aussiedlung von Millionen Deutschen gesichert werden kann? Es ist zu billig und oberflächlich, diese Frage abzutun und ihn verkürzt in einem Atemzug mit Milosevic oder Stalin zu nennen. Edvard Benes hat diese Vorstellung mit Politikern wie Churchill, Roosevelt, mit polnischen Politikern wie Sikorski und Mikolajczyk geteilt." (S üddeutsche Zeitung,19. April 2002)

Resolution des tschechischen Abgeordnetenhauses zu den Benes-Dekreten

Auf der Grundlage der Vereinbarung der Parteivorsitzenden bestätigte das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik am 24. April 2002 die Benes-Dekrete einstimmig als unantastbar. Nach einer kurzen Stellungnahme der vier Vorsitzenden der im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien sowie des Fraktionsvorsitzenden der Freiheitsunion- Demokratische Union Karel Kühnl stimmten alle 169 (von 200) anwesenden Abgeordneten für den vorgelegten Text:

Das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik:

  • Bestrebungen zurückweisend, Fragen aufzuwerfen, die mit dem Ende und den Folgen des Zweiten Weltkriegs zusammenhängen,
  • die positive Bedeutung der tschechisch-deutschen Erklärung und des darin ausgedrückten Wunsches hervorhebend, die Zukunft nicht mit politischen und rechtlichen Fragen zu belasten, die aus der Vergangenheit herrühren,
  • davon ausgehend, dass Umgang und Bedingungen der Restitutionsgesetzgebung zur Gänze und ausschließlich der Kompetenz der verfassungsmäßigen tschechischen Organe unterliegen,
  • erklärt, dass
    1. die tschechoslowakische Gesetzgebung aus den Jahren 1940-1945, einschließlich der Dekrete des Präsidenten der Republik, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern in der Folge des Krieges und der Niederlage des Nazismus entstanden ist;
    2. die Nachkriegsgesetze und Dekrete des Präsidenten der Republik sich realisiert haben (konsumiert wurden) in der Zeit nach ihrer Veröffentlichung und heute auf ihrer Grundlage keine neuen Rechtsbeziehungen entstehen können;
    3. die rechtlichen und Eigentumsverhältnisse, die aus ihnen hervorgegangen sind, unbestreitbar, unantastbar und unveränderbar sind."(Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.April 2002)
Das tschechische Abgeordnetenhaus hat damit wieder einmal eine Möglichkeit ungenutzt verstreichen lassen, einen Schritt vorwärts zur Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit zu tun. Angesichts der bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus am 14. und 15. Juni 2002 war dies wohl auch nicht zu erwarten. Positiv ist anzumerken, das viele tschechische Politiker anscheinend kein Interesses mehr an einer Ausweitung des Streits über die Benes-Dekrete haben. Die Tatsache, dass nur die Parteiführer anlässlich der Debatte im Abgeordnetenhaus das Wort ergriffen und auch keine Änderungsanträge gestellt wurden, belegt dies. Es scheint, als habe das Thema unter dem Gesichtspunkt der Wählermobilisierung für einige Parteien nun nicht mehr die höchste Priorität, da sich nun alle Parteien quasi auf einen "gemeinsamen Nenner" geeinigt haben.

Die Aussage im "Regierungsprogramm der CDU und CSU für 2002 - 2004" ("Die Vertreibungsdekrete und -gesetze sind Unrecht. Sie stehen im Gegensatz zu Geist und Werten der Europäischen Union und des Völkerrechts. Vertreibung und ethnische Säuberung dürfen nirgendwo Teil der bestehenden Rechtsordnung sein.") zur Vertreibung wurde zwar von den meisten tschechischen Tageszeitungen auf der ersten Seite in die Berichterstattung aufgenommen, die Reaktion der Politiker und Journalisten ist aber im Vergleich zu früher eher als zurückhaltend zu bezeichnen.

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