Gründe für eine unveränderte Beibehaltung des EU-Stabilitätspaktes
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Dr. Jürgen von Gaal-Löwe
Ziel der Bundesregierung ist es, das vom EU-Stabilitätspakt vorgesehene Defizitverfahren so zu reformieren, daß zukünftig in der Regel keine Sanktionen zu erwarten sind, wenn die Nettoneuverschuldung 3% des BIP überschreitet. Die Grundzüge einer Reform des EU-Stabilitätspaktes wollen die Finanzminister am 20. März, der Europäische Rat am 22./23. März 2005 verabschieden.