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Báo cáo quốc gia

Kampf der Kammern

của Michael Lingenthal

Abberufungsreferendum im Obersten Gericht Venezuelas umstritten

Die Auseinandersetzung über das Referendum gegen Präsident Chávez wird in erster Linie im Obersten Gericht ausgetragen. Die zuständige Kammer für Wahlfragen hat die Entscheidung der Obersten Wahlbehörde zur Unterschriftenaktion gegen Präsident Chávez verworfen und diese aufgefordert, ihr Urteil zu revidieren. Die Kammer für Verfassungsfragen hatte zuvor der Wahlkammer untersagt, in der Sache Entscheidungen zu treffen. Die „5. Gewalt“ (Poder Moral) will Schritte gegen die Mitglieder der Wahlkammer einleiten. Die Auseinandersetzung erhält eine neue Qualität. Gegen den Oppositionsbürgermeister Capriles Radonsky (davor Vizepräsident des Abgeordnetenhauses) wurde ein Haftbefehl beantragt, um „Fluchtgefahr vor einer Vernehmung zu vereiteln“.

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„Mafioso“, „Putschisten“, „subversiv“, „unmoralisch“ – mit diesen Worten belegte Vizepräsident Rangel vor Vertretern des diplomatischen Korps die Mitglieder der „Kammer für Wahlfragen“ des Obersten Gerichtshofes. Grund für die massiven Beschuldigungen ist eine Anordnung der Kammer, dass die Oberste Wahlbehörde ihre vorläufige Entscheidung zum Referendum gegen Präsident Chávez revidieren muss.

Die Wahlbehörde wurde angewiesen, die in Zweifel gezogenen Unterschriften zur Einleitung des „Referendo Revocatorio“ (Referendum zur Abberufung von Inhabern von Wahlämtern) nicht einer generellen Bestätigung zu unterwerfen. Nur die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Unterschrift zurückziehen wollen, müssen dies im so genannten „reparo“ tun. Mit dieser Entscheidung folgt die Kammer für Wahlfragen nicht nur weitgehend der juristischen Argumentation der Opposition. Auch Bedenken von OAS und Carter-Zentrum wurden aufgenommen.

Ein Proteststurm des Oficialismo war die Reaktion auf die Entscheidung der Kammer. Bis hin zum Korruptionsvorwurf reichen die Anschuldigungen. Vom Parlamentspräsidium bis hin zum „Poder Moral“ (moralische Gewalt), erfolgte die Verurteilung der Kammermitglieder. „Poder Moral“ ist eine für Venezuela einmalige Neuerung der Verfassung von 1999. Generalstaatsanwalt (als Vorsitzender), Defensor del Pueblo (Ombudsmann) und Präsident des Rechnungshofes bilden diese 5. Gewalt im Staat (neben den drei „klassischen Gewalten“ besitzt die Oberste Wahlbehörde den Verfassungsrang einer unabhängigen Gewalt). Der „Poder Moral“ ist für die Überwachung von Entscheidungen der staatlichen Instanzen zuständig und kann Verfahren zur Absetzung von Mandatsträgern und Wahlbeamten einleiten, wenn diese sich Vergehen schuldig gemacht haben.

Jetzt will also die 5. Gewalt im Staat gegen die unliebsame Kammer vorgehen. Für eine Abwahl der Obersten Richter im Parlament ist eine 2/3-Mehrheit notwendig. Eigentlich für die Regierungsseite nicht möglich, weil sie nur eine knappe absolute Mehrheit im Parlament hat. Aber wenn eine solch entscheidende Sitzung wieder aus dem „Capitolio“ (Parlamentsgebäude) in eine Chávez-Hochburg verlegt wird, wäre der Ausgang der Abstimmung völlig offen. Es könnte möglich sein, dass die Opposition einer solchen Sitzung fernbleiben würde. Sei es, weil sie gegen das Verfahren protestiert, sei es, weil sie um ihre Sicherheit fürchtet.

Die Regierungsseite sieht die juristischen Argumente auf ihrer Seite. Die „Kammer für Verfassungsfragen“ des Obersten Gerichtes hatte der „Kammer für Wahlfragen“ untersagt Entscheidungen zum Referendum zu treffen, bis die Verfassungskammer in der Sache entschieden hat. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Klage des Oficialismo, mit der die Zuständigkeit der Kammer für Wahlrechtsfragen bestritten wird.

Die Kammern des Obersten Gerichtes sind einander weder unter- noch übergeordnet. Sie entscheiden in ihrem Verantwortungsbereich autonom. Entscheidungen der Obersten Wahlbehörde, gegen die die Opposition Rechtsmittel eingelegt hatte, gehören in den Kompetenzbereich der Kammer für Wahlfragen. Wenn eine Kompetenzkonkurrenz entsteht, urteilt die Plenarversammlung des Obersten Gerichtes, d.h. alle 20 Obersten Richter. Mit dem Einleiten eines Verfahrens gegen die Richter der Wahlkammer durch den „Poder Moral“ könnte diese Plenarentscheidung umgangen werden.

Die Opposition würdigt die Entscheidung der Wahlkammer als „Rückkehr zum Rechtsstaat“ oder „eine neue Chance für das Recht“. Sie weiß aber auch, dass diese Entscheidung kaum durchsetzbar ist, wenn die geballte Kraft des Oficialismo tätig wird. Deshalb führt sie die Gespräche mit der Obersten Wahlbehörde weiter fort, um für den Fall einer Bestätigung der Unterschriften zu einem möglichst fairen Verfahren zu kommen.

Die „Coordinadora Democrática“ hat am Dienstag erneut bestätigt, dass sie eine Lösung des Konfliktes gemäß der OAS-Resolution 833 sowie des Abkommens Regierung/Opposition vom 29.05.2003 sucht:

  • Lösung der Krise über verfassungsmäßige Mittel (z.B. Referendum) in friedlicher, demokratischer Art und Weise durch den Souverän;
  • Entwaffnung der Bevölkerung und
  • Feststellung der Wahrheit zu den Ereignissen des April 2002.
Die Regierungsseite bewertet den Kammerspruch vollständig anders: Putschversuch, Kompetenzanmaßung und insgesamt so wie Vizepräsident Rangel. Dabei hatte die Regierungsseite seinerzeit diese Richter gewählt und die Kammer hatte Einsprüche der Opposition gegen Wahlniederlagen zurückgewiesen. Die Regierungsseite hat zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen. Einige Anhänger sind dem Aufruf bislang gefolgt. Sie hatten die privaten TV-Sender an Dreharbeiten gehindert. Nur der „Canal 8“ (sog. Regierungssender) hatte freien Zugang erhalten. Die Opposition hatte aus Verantwortung vor der Sicherheitslage - um weder zu provozieren noch Konfrontationen zu suchen - eine geplante Solidaritätsdemonstration für die Wahlkammer abgesagt.

Haftbefehl gegen Bürgermeister der Opposition beantragt – Richterin Sofía González muss entscheiden

Bürgermeister Henrique Capriles Radonsky (Primero Justicia) soll in Haft genommen werden. Radonsky ist Bürgermeister des Hauptstadtbezirks „Baruta“ und gehört zu den jungen, erfolgreichen und beliebten Bürgermeistern der jungen Partei „Primero Justicia“ (Gerechtigkeit zuerst). Der für Umweltfragen zuständige Staatsanwalt Anderson – laut Anwalt des Bürgermeisters begann er just zu dem Zeitpunkt zu agieren, als alle zuständigen Staatsanwälte das Gerichtsgebäude zum Feierabend verlassen hatten - befürchtet Fluchtgefahr, weil sich Capriles Radonsky einer Vernehmung entziehen könnte. Die Haft ist beim 52. Gericht beantragt worden. Die Festnahme soll auf Grund einer Anzeige vom 13. April 2002 erfolgen.

Radonsky wird vorgeworfen, Verantwortung für die Attacken auf die Botschaft Kubas, die im Bezirk Baruta liegt, zu haben. Anderson hat bereits andere Verfahren eingeleitet, z.B. gegen Angehörige der „Policía Metropolitana“, der von der Regierung hart kritisierten Hauptstadtpolizei. Es hat für die Opposition den Anschein, als würde man beginnen, gezielt juristisch gegen populäre Oppositionspolitiker vorzugehen, die bei den Kommunalwahlen am 1. August beste Chancen hätten, wiedergewählt zu werden.

Das massive Vorgehen des Staates gegen Demonstranten Ende Februar/Anfang März, die von der Opposition und Menschenrechtsorganisationen angezeigten Menschenrechtsverletzungen (Schläge, Folter) bleiben Gegenstand völlig unterschiedlicher Bewertung. Die Regierungsseite sieht ein rechtsstaatliches Vorgehen gegen Randalierer und Gewalttäter. Die Opposition präsentiert Verletzungen und Folterspuren, die laut ihrer Darstellung von Guardia Nacional und Geheimpolizei zugefügt worden sind. Sie behauptet weiter, dass Staatsanwälte angehalten werden, keine Anzeigen zu diesen Fällen anzunehmen.

Das Menschenrechtsthema wird einen wichtigen Rang in der nationalen Auseinandersetzung sowie der internationalen Bewertung behalten, wie es die Debatten im Bundestag und im Europaparlament gezeigt haben.

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Sankt Augustin Deutschland