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Kenia hat gewählt

Wahlsieger ist vor Internationalem Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt

Die Wahlen in Kenia, bei denen der neue Präsident, das Parlament, die Gouverneure, die County-Abgeordneten, Senatoren und Frauenbeauftragten gewählt wurden, fanden am 4. März 2013 landesweit in 33.000 Wahllokalen statt. Aus der Präsidentschaftswahl ging mit Uhuru Kenyatta ein Politiker als Sieger hervor, der vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist. Insgesamt verliefen die Wahlen friedlich, sie waren jedoch von technischen Problemen geprägt.

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Seitens des wichtigsten Oppositionskandidaten werden Manipulationsvorwürfe erhoben. Abzuwarten bleibt, wie sich die internationalen Beziehungen Kenias angesichts des IStGH-Prozesses entwickeln werden.

Im Prinzip dauerte diese Wahl sechs Tage: Vom Wahltag, den 4. März, bis zum Ergebnis der endgültigen Stimmenauszählung am 9. März 2013. Uhuru Kenyatta von The National Alliance (TNA) gewann die Wahl zum Präsidenten mit 50,07 Prozent bzw. mit 6.173.433 Wählerstimmen und mehr als 25 Prozent in 32 der 47 Counties. Gefolgt wurde er von Raila Odinga (ODM - Orange Democratic Movement) mit 5.340.546 Stimmen. Um die Präsidentschaftswahl zu ge-winnen, war neben der absoluten Mehrheit aller abgegeben Stimmen notwendig, dass der Kandidat in mehr als der Hälfte der 47 Counties jeweils über 25 Prozent der Stimmen erlangte.

Der vierte Präsident: Uhuru Kenyatta

Der 52-jährige Politiker steht im Wesentlichen für das alte Kenia, für die Kontinuität der Politik seines Vorgängers Mwai Kibaki und seines Vaters Jomo Kenyatta, des ersten Präsidenten Kenias. Auf Grund seiner Herkunft und als Mitglied und Funktionär der ehemaligen Einheitspartei KANU, sowie auf Grund seiner ethnischen Zugehörigkeit zu den Kikuyu, steht er nicht für Reformen und Veränderungen im Land, wie sie die neue Verfassung vorsieht. Nach einem Studium der Politikwissenschaften und der Wirtschaft in den USA ist er seit 2002 im Parlament. Präsident Moi erklärte im selben Jahr Kenyatta öffentlich zu seinem gewünschten Nachfolger, was dazu führte, dass zahlreiche prominente Politiker die Partei KANU verließen.

Kenyatta verlor die Präsidentschaftswahlen 2002, konnte aber einen Parlamentssitz erringen. Bei den Wahlen 2007 zog er zugunsten des amtierenden Präsidenten Kibaki seine Präsidentschaftskandidatur vorzeitig zurück und versicherte dem amtierenden Präsidenten seine volle Unterstützung. Dafür wurde Kenyatta nach der Wahl zum stellvertretenden Premierminister und zum Handelsminister der Koalitionsregierung ernannt. 2009 wurde er Finanzminister. Im Mai 2011 gründete er das politische Bündnis TNA, an dessen Spitze er bei der Präsidentschaftswahl 2013 antrat. Kenyatta gilt als einer der reichsten Männer Afrikas und besitzt unter anderem Fernsehsender- und Bankanteile sowie große Ländereien. Sein Vermögen wird laut Forbes auf rund 500 Millionen Dollar geschätzt.

Kenyatta und die Vorwürfe des IStGH

Am 23. Januar 2012 bestätigte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Anklage gegen Kenyatta und seinen jetzigen Vizepräsidenten William Ruto (URP) wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nach Artikel 7 des Römischen Statuts. Ihnen wird, neben vier weiteren Angeklagten, vorgeworfen, als Drahtzieher für die bürgerkriegsartigen Unruhen nach den Wahlen 2007 mitverantwortlich zu sein. Auf Grund der Anklage trat Kenyatta am 26. Januar 2012 als Finanzminister zurück, behielt aber sein Mandat als Parlamentarier.

Kenyatta wird vom IStGH unter anderem vorgeworfen, mit der verbotenen Mungiki-Sekte (Kikuyu) in Verbindung zu stehen und deren Mitglieder zu gezielten Gewalttaten im Anschluss an die Wahlen von 2007 motiviert zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt lautet auf Planung und Finanzierung von Gewalt in den Städten Naivasha und Nakuru.

Die ersten Wahlen nach der neuen Verfassung von 2010

Seit der Unabhängigkeit Kenias vor 50 Jahren fand keine solch schwierige und komplexe Wahl statt. Dass sie weitgehend friedlich verlaufen und international bislang als weitgehend fair bezeichnet worden ist, kann durchaus als ein Erfolg für die kenianische Demokratie bewertet werden. Kenia hat sich damit zumindest von seinem Stigma der ethnischen Exzesse nach der Wahl von 2007 befreien können, bei denen fast 1.300 Tote zu beklagen waren und bis zu 600.000 Menschen verschiedener ethnischer Gruppen vertrieben worden sind.

Um eine Wiederholung der Ereignisse von 2007/2008 zu verhindern, wurden von der Unabhängigen Wahlkommission (IEBC) weitreichende Vorkehrungen getroffen. So waren insgesamt über 22.000 lokale und internationale Wahlbeobachter vor Ort, um den Wahlprozess zu beobachten und damit mehr Transparenz zu schaffen. Zudem wurden durchsichtige und nicht wie zuvor schwarze Wahlurnen bereitgestellt. Wahlaufklärung über die nationalen Zeitungen, Radio und Fernsehen sowie weiterer Medien wie zum Beispiel SMS-Versand sorgte dafür, dass ein Großteil der Wähler im Vorfeld über den Wahlablauf informiert war.

Der Wahltag am 4. März 2013

Der Wahltag selbst verlief insgesamt gesehen weitgehend friedlich. Allerdings war es im Süden des Landes an mehreren Orten zu gewaltsamen Überfällen auf Polizeistationen gekommen, bei den 19 Menschen zu Tode kamen. Offiziellen Angaben zufolge hatten die Angreifer geplant, sich mit Polizeiuniformen auszustatten und mit Waffengewalt gezielt den Wahlvorgang zu stören.

Die Wahl selbst war durch eine enorm hohe Wahlbeteiligung von rund 87 Prozent der 14,3 Millionen registrierten Wähler gekennzeichnet. Die Wähler warteten geduldig in langen Schlangen und ließen die Straßen der Hauptstadt menschenleer erscheinen. Die durchschnittliche Wartezeit betrug fünf Stunden. Teilweise standen Wähler ab zwei Uhr morgens an den Wahllokalen an.

Probleme bei der Wahl

Ein Problem stellte das Versagen des elektronischen Wahlregisters in zahlreichen Wahllokalen dar. Ein Rückgriff auf das manuelle Wahlregister schaffte in dieser Situation zwar Abhilfe, verlangsamte jedoch den Wahlprozess und führte zu noch längeren Wartezeiten für die Wähler.

Durch fehlende Kommunikation am Tag nach der Wahl, als klar wurde, dass die Technik versagt hatte, bis zum darauffolgenden Mittag, als man eingestand, nochmals neu auszählen zu müssen, war landesweit der Raum für Gerüchte und Verschwörungstheorien geschaffen.

Um eine zeitnahe Übertragung der Wahlergebnisse zu gewährleisten, waren Wahlhelfer mit speziellen Handys ausgerüstet worden. Die Übertragung der Wahlergebnisse bereitete jedoch Probleme, da die Server nach kurzer Zeit überlastet waren und das System schließlich zusammenbrach. Die IEBC versäumte es, rechtzeitig eine Pressemitteilung dazu abzugeben und schuf damit abermals Raum für Gerüchte und Spannungen über mögliche Wahlmanipulationen.

Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Die manuelle Auszählung der Stimmen und die flächendeckende Wahlbeobachtung gewährleisteten, dass die Wahlergebnisse im nationalen Wahlzentrum mit den Stimmen aus den einzelnen Wahllokalen des Landes verglichen und die Übereinstimmung vom IEBC festgestellt werden konnte. Die Auszählung für die Präsidentschaftswahl wurde offiziell am 9. März 2013 bekanntgegeben.

Vorwürfe der Wahlmanipulation

Die Kenya's Election Observers Group (ELOG) gab unmittelbar nach den Wahlen an, dass bei 15 Prozent der Wähler die Daten mit dem Wahlregister nicht vollständig übereinstimmten und sie dennoch zur Wahl zugelassen worden waren. Ebenso wurde festgehalten, dass bei knapp 18 Prozent aller Wähler das Recht auf geheime Wahlen nicht eingehalten worden ist. Ein weiterer Streitpunkt zwischen den politischen Bündnissen entstand darüber, dass ungültige Stimmzettel nicht mitgezählt worden waren. Laut Artikel 138 der kenianischen Verfassung müssen jedoch alle abgegebenen Stimmzettel gezählt werden. Der IEBC entschied letztlich, auch alle ungültigen Stimmen in die Gesamtzahl der abgegeben Stimmen einzubeziehen.

Das Wahlbündnis CORD von Odinga forderte die Überprüfung der Wahlergebnisse durch den Supreme Court. Eine weitere Forderung von CORD wandte an SAFARICOM, eine der kenianischen Kommunikationsgesellschaften, alle übermittelten Daten aus ihrem System bereitzustellen, um diese gegebenenfalls vor Gericht benutzen zu können.

Laut der Tageszeitung Daily Nation behauptet CORD zudem, dass Formulare manipuliert worden seien, um die Stimmanteile für Kenyatta zu erhöhen. Das Bündnis kritisierte auch, dass die Listen der registrierten Wähler nach der Wahl nicht veröffentlicht wurden, wie es das Wahlgesetz festschreibt. Stichhaltige Beweise für Wahlmanipulation gibt es bisher jedoch nicht.

Raila Odinga (ODM) hatte bereits während der Tage der Auszählung von Wahlmanipulation gesprochen und versuchte, die Auszählung zu stoppen. Er gab an, dass er das Wahlergebnis nicht akzeptieren werde. Bereits unmittelbar nach deren Verkündung hatte er Widerspruch beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Dabei berief er sich auf die Artikel 140 und 141 der neuen Verfassung, wonach der Oberste Gerichtshof zwei Wochen Zeit hat, den vorgetragenen Fall zu entscheiden. Alle weiteren Präsidentschaftskandidaten akzeptierten das Wahlergebnis und somit Kenyatta als neuen Präsidenten.

Sollte der Oberste Gerichtshof dem Widerspruch Odingas stattgeben, käme es laut Artikel 140 Abs 3 der neuen Verfassung zu Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen.

Internationale Wahlbeobachter

“European Union observers said the elections had been characterised by a push for peace, transparency and credibility.”

Die Wahlbeobachter der Europäischen Union bezeichneten die Wahlen als Anstoß für Frieden, Transparenz und Glaubwürdigkeit. Von allen nationalen und internationalen Beobachtern wurde an erster Stelle das Versagen der elektronischen Systeme kritisiert (Wahlregister und Wahlübertragung).

Résumé der Wahlen von 2013

Nach den Anschlägen am Wahltag im Süden des Landes und noch einmal am Donnerstagabend nach der Wahl, als Odinga mit seinem Bündnis offen von Wahlbetrug sprach und die IEBC aufforderte, die Stimmenauszählung zu stoppen, war die Situation sehr angespannt. Dennoch können die Wahlen insgesamt als Erfolg für Kenia bezeichnet werden, insbesondere in Hinblick auf den weitgehend gut organisierten, transparenten und friedlichen Ablauf. Die befürchtete Wiederholung der ethnischen Exzesse wie nach den Wahlen 2007 blieb aus, sicherlich auch, weil Armee und Polizei besonders in den potentiellen Hotspot-Gebieten und den Slums starke Präsenz zeigten, sich dabei jedoch deutlich zurückhielten. Alle Kirchen im Lande und die Medien hatten zur Gewaltlosigkeit und zu friedlichen Wahlen aufgerufen. Auch der Verlierer Raila Odinga formulierte Aufrufe zur Friedfertigkeit und forderte seine Anhänger stets dazu auf, den Weg des Rechtsstaates, den erst die neue Verfassung von 2010 ermöglicht habe, zu nutzen und zu gehen.

Wie das Verhältnis von EU und USA zum neuen Präsidenten Kenias in der nahen Zukunft aussehen wird, wenn im Mai der Prozess gegen den Vizepräsidenten Ruto und im August gegen Kenyatta beginnen soll, ist zur Stunde unklar.

Obwohl die USA im Vorfeld der Wahlen mit Konsequenzen drohten, wenn ein vom IStGH angeklagter Kandidat gewinnen sollte, gratulierte Außenminister John Kerry dem neuen Präsidenten und lobte Kenia als langjährigen Wirtschaftspartner der USA. Er betonte, dass sich daran auch nach den Wahlen nichts ändern werde (US Department of State). Das ist wohl auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Kenia im Kampf gegen die somalischen Piraten und gegen die Al-Shabab-Milizen ein strategisch wichtiger Partner der USA und der westlichen Bündnispartner ist.

Jendayi Frazer, ehemalige US Assistant Secretary of State for African Affairs, sagte zur Anklageerhebung: “Die Anklage vor dem IStGH gegen Kenyatta ist sehr schwach und basiert nur auf Hörensagen (...). Der IStGH ist eine sehr manipulierbare Institution und hat viel von seiner Reputation in Afrika verloren.“ (World Time)

Verschiedene Kommentatoren bemerken, dass gerade die Anklage Kenyattas vor dem IStGH und seine Kampagne mit ständigen öffentlichen Unschuldbeteuerungen dazu beigetragen haben, dass große Teile der Bevölkerung sich hinter Kenyatta stellten, auch wegen der latent vorhandenen Antipathie gegen den Westen. Die BBC stellte die Frage, ob die Anklage vor dem IStGH Kenyatta womöglich zum Wahlsieg verholfen habe und bezeichnete die Wahlen nicht ohne Ironie als Referendum über den IStGH und den Einfluss des Westens auf die kenianische Politik. Möglich ist dabei auch, dass der Fall aus Mangel an Beweisen fallengelassen wird, so wie bereits kürzlich die Anklage gegen Francis Muthaura, einem Mitangeklagten Kenyattas in Den Haag. Die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda, bestätigte jedoch, dass die Wahlergebnisse keinen Einfluss auf die Gerichtsverhandlungen haben werden.

Derzeit ist davon auszugehen, dass sich Kenyatta gegenüber dem IStGH kooperationsbereit zeigen wird. Aus Sicht der Demokratieentwicklung bleibt zu konstatieren, dass Kenia noch einen weiten Weg zu gehen hat. Insgesamt können die Wahlen in Kenia für den Demokratisierungsprozess des Landes zwar deshalb als Erfolg für das kenianische Volk bezeichnet werden, weil die Wahlen grundsätzlich friedlich blieben. Wählerstimmen wurden jedoch wie schon in der Vergangenheit zu einem großen Teil nach ethnischer Zugehörigkeit vergeben. Hier fehlt politische Aufklärung und es fehlen vor allem politische Programme in den Parteien. Solange Stimmen von Angehörigen einer Ethnie einem Präsidentschaftskandidaten der gleichen Ethnie einzig deshalb gegeben werden, um damit einen Präsidenten einer anderen Ethnie zu verhindern, bleiben Zweifel an der Verinnerlichung der Werte und Prinzipien von Demokratie und Pluralismus.

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