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Reform des chilenischen Rentensystems

Videokonferenz mit Thomas Köster aus Berlin

In einer Videokonferenz am 12. Dezember sprachen Politiker der Kommission für Arbeits-und Sozialpolitik der PDC zusammen mit der Parteivorsitzenden Carolina Goic mit dem Koordinator für Arbeits-und Sozialpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin, Thomas Köster. Hierbei konnten wichtige thematische Impulse für eine mögliche Reform des chilenischen Rentensystems generiert werden.

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Am 12. Dezember fand in den Räumlichkeiten der Konrad-Adenauer-Stiftung in Chile eine Videokonferenz mit Thomas Köster, dem Koordinator der Abteilung für Arbeits- und Sozialpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin, und der Kommission für Arbeitsmarkt und Sozialpolitik der chilenischen christdemokratischen Partei PCD statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch Andreas Klein, dem Repräsentanten der KAS in Chile, sowie Carolina Goic, der Parteivorsitzenden der PDC, stellte Herr Köster den Anwesenden die aktuelle Ausgestaltung des deutschen Rentensystems vor und erklärte das Umlageverfahren als Basis dessen, welches individuell durch das Kapitaldeckungsverfahren über private Rentenversicherungen ergänzt werden könne.

Im Laufe der Konferenz erläuterte Köster die Komplikationen und Herausforderungen des aktuellen Systems, wie den demographischen Wandel oder die gestiegene Lebenserwartung und somit verlängerte Rentenzeit. Die Tatsache, dass die Durchschnittsrente einer deutschen Frau nur knapp über der Hälfte der des Mannes liege, gehe auf die bestehende Ungleichheit der Einkommen von Mann und Frau zurück und sei ein Problem, das dringend behoben werden müsse. Auch der Rückgang der Geburtenrate stelle das Rentensystem vor fundamentale Probleme, da der sogenannte Generationenvertrag die Voraussetzung für das Umlagesystem darstellt. Bei einer kleiner werdenden Einzahlergruppe sei somit die Rentenzahlung für die nächsten Generationen nicht gewährleistet. Daher stelle die Ergänzung des Umlageverfahrens durch die privaten Versicherungen eine der wichtigsten Säulen des deutschen Rentensystems dar.

Besonders für das Umlageverfahren per se und die Integration des privaten Systems in dieses interessierten die Anwesenden sich sehr und nutzten somit die Gelegenheit, im Anschluss an Kösters Vortrag Fragen zu stellen. Auf Nachfrage bezüglich der Rolle des Staates bei den privaten Versicherungen antwortete der Experte, dass der Staat nur die Rahmenbedingungen gebe und für die Kontrolle der Rechtmäβigkeit zuständig sei, nicht jedoch aktiv in die Ausgestaltung der privaten Versicherung eingreife.

Des Weiteren ging Köster auf die im Januar 2017 in Kraft tretende Flexi-Rente ein, bei der die genaue Regelung der Arbeitszeiten ab dem 65. Lebensjahr dem Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer obliegt. Wichtig sei hierbei zu vermerken, dass der Rentenbezug unabhängig von der Lebenserwartung des jeweiligen besteht. Versicherungsträger dürften nicht über die Lebenserwartung der Versicherten spekulieren, weshalb nicht anfallende Beiträge aufgrund einer real geringeren Lebensdauer als theoretisch angenommen an die Versicherungsgemeinschaft zurückgehe.

Wer nicht über die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung verfügt und sich im Rahmen der Niedrigrente von 200 € bewegt, sei zusätzlich durch staatliche Sozialhilfeleistungen abgesichert. Neben den Wohnkosten wird einem deutschen Bürger ein Betrag in Höhe von etwa 400 € zur Deckung von Wohn- und Heizkosten sowie grundsätzliche Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestellt. Aktuell werde diese Leistung von 3% der Bevölkerung in Anspruch genommen.

Abschlieβend bedankten sich die Teilnehmer der PDC bei Thomas Köster für die Präsentation. Die aus der Veranstaltung gewonnenen Anregungen stellen laut Kabinettschef Aldo Rojas für die anstehenden Präsidentschaftswahlen 2017 in Chile einen sehr wichtigen Impuls zur Ausarbeitung des eigenen Parteiprogramms der PDC dar.

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Elisabeth Bauer

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