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Das neue Wahlgesetz - ein Schlag gegen die oppositionellen Parteien.

od Georg Schmid

Aufbau einer dritten politischen Alternative

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Das neue Wahlgesetz

Die vom Parlament am 18. Januar verabschiedeten Verfassungsänderungen traten durch die Veröffentlichung in der "La Gaceta" (Diario Oficial) bereits einen Tag später in Kraft. Die Änderungen des Wahlgesetzes wurden erst eine Woche danach endgültig Gesetz.

Dieses neue Wahlgesetz wird inzwischen als "Wahlverhinderungsgesetz" bezeichnet, insbesondere im Hinblick auf die kleineren Parteien. Sie verlieren unter Umständen alles, ihre juristische Persönlichkeit, ihren Namen und letztendlich ihre über Jahre hinweg gepflegte Identität. Dies hängt mit den neuen Regelungen des Wahlgesetzes ab:

  • Eine Partei, die an den nächsten Kommunalwahlen teilnehmen möchte, muß mindestens 3 % der Stimmen der wahlberechtigten Bürger nachweisen, dies sind zur Zeit ca. 83.000 Stimmen. Diese Stimmen müssen durch Unterschriften auf einem Protokollformular nachgewiesen werden. Die Unterschrift ist nur gültig, wenn die Bürger ihre Richtigkeit durch eine "Cedula" (Personalausweis) belegen können. Dabei ist freilich zu bedenken, daß ca. 400.000 "Cedulas" noch auf "Eis liegen" und von den Betroffenen noch nicht abgeholt wurden und darüber hinaus ca. 300.000 Cedulas erneuert werden müssen.

    Allerdings muß auch erwähnt werden, daß bisher der Besitz der "Cedula" nicht zwingend vorgeschrieben war, denn es war und ist auch zulässig, sich bei Bedarf mit Paß, Führerschein owe Versicherungskarte auszuweisen.

    Das Oberste Wahlgericht (CSE) muß schließlich die Unterschriftenlisten daraufhin überprüfen, ob die Unterschriften korrekt und vollständig geleistet wurden und ob einige Personen nicht in verschiedenen Parteienlisten unterschrieben haben. Bereits hier ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

    Auf Grund der Verfassungsänderungen wurde das Oberste Wahlgericht (CSE) von 5 auf 7 Mitglieder erweitert und inzwischen ein liberaler und ein sandinistischer Abgeordneter in dieses Wahlgericht berufen. Ein neuer Vorsitzender wurde ebenfalls gewählt. Damit ist dieses Gericht einseitig politisiert.

  • Eine weitere neue Regelung ist die 4 %-Klausel. Sie besagt, daß eine Partei nur überleben kann, wenn sie bei den Wahlen 4 % der wahlberechtigten Bürger erreicht. Fällt sie darunter, muß sie die juristische Persönlichkeit, Namen, etc. aufgeben. Falls sich die Parteien in einer Allianz zusammenschließen (und dabei ihre Eigenständigkeit behalten) wollen, muß jede Partei für sich 4 % erreichen, d.h. bei einem Zusammenschluß von 4 Parteien müssen mindestens 16 % erreicht werden.
Zusätzlich gab es eine Veränderung der Wahlkampffinanzierung: Bisher bekamen Parteien, die sich zur Wahl stellten, vorab einen Zuschuß zur Finanzierung des Wahlkampfes. Die Zahlung erfolgt nun erst nach der Wahl, aber nur für die Parteien, die die 4 %-Hürde übersprungen haben.

Bei den Wahlen von 1996 haben nur 2 Parteien alleine mindestens 3 % erreicht: die Sandinisten sowie der Partido Camino Cristiano. Die jetzige Regierungspartei PLC befand sich damals in einer Allianz mit 3 anderen Parteien mit liberaler Tendenz, so daß ihr diese 3 % nicht angerechnet werden können. Deswegen muß nun auch die PLC, um bei den Wahlen teilnehmen zu können, die gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftenaktion durchführen.

Es sei daran erinnert, daß sich bei den Wahlen von 1990 14 oppositionelle Parteien zu einer Wahlallianz (UNO) zusammenschlossen und damit den Wahlsieg von Violeta Barrios de Chamorro gegen die Sandinisten ermöglichten.

Eine weitere Regelung sieht vor, daß patriotische Symbole und der Name Nicaragua in den Parteiennamen nicht mehr erscheinen dürfen.

Die einzige Möglichkeit, die den kleineren Parteien nun bleibt, besteht darin, eine totale Fusion einzugehen.

Aufbau einer dritten politischen Alternative

Obwohl es schon vor der Verabschiedung des neuen Wahlgesetzes Anstrengungen gab, einen Gegenpol zu den liberalen und sandinistischen politischen Kräften ins Leben zu rufen, haben sich diese Bemühungen mit dem Inkrafttreten des Wahlgesetzes verstärkt.

Nach wochenlangem Tauziehen sind nun zwei Gruppierungen an die Öffentlichkeit getreten, die sich als der "Dritte Weg" bezeichnen.

Zu der ersten Gruppierung gehören folgende Mitglieder: Unión Social Cristiana, Movimiento Nosotros Podemos, Proyecto Nacional, Movimiento Renovación Sandinista, Alianza Popular Conservadora, Movimiento de Unidad Revolucionaria, Movimiento Democrático. Außerdem haben sich Einzelpersönlichkeiten (z. B. bekannte Unternehmer sowie der ehemalige Präsident des Wahlgerichtes, Mariano Fiallos Oyanguren) dieser Gruppierung angeschlossen. Die Nennung von Kandidaten für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen wurde zunächst noch bewußt vermieden.

Trotzdem werden in den Medien immer wieder Namen genannt wie Violeta Barrios de Chamorro, der inzwischen in Ruhestand getretene General des Heeres, Joaquín Cuadra, der unter der Regierung Chamorro als Außenminister tätige Ernesto Leal sowie der ehemalige Präsident des Rechnungshofes, Agustín Jarquín Anaya.

Diese Gruppierung will sich zusammenschließen unter dem Namen der zuletzt genannten Partei: Movimiento Democrático.

Die zweite Gruppierung wird angeführt vom Präsidenten der Konservativen Partei (PCN), Noel Vidaurre, der ehrgeizig sich bereits selbst als der nächste Präsident von Nicaragua angekündigt hat.

Aus seiner Sicht ist es deshalb verständlich, daß er sich gegen den Anschluß an die andere Gruppierung noch sperrt, außerdem schmerzt es ihn sehr, den historischen Namen seiner Partei aufgeben zu müssen.

Dieser Gruppierung angeschlossen hat sich der Partido Liberal Independiente (PLI) des unter der Regierung Chamorro als Vizepräsident amtierenden Dr. Virgilio Godoy, der Partido Social Demócrata (PSD) sowie der Gewerkschaftsverband Central de Trabajadores de Nicaragua (CTN).

Diese zweite Gruppierung wird als wesentlich schwächer eingestuft als die erste. Zur Zeit laufen Gespräche und Verhandlungen, um diese beiden Gruppierungen zusammenzuführen, denn nur eine starke Alternative hat echte Chancen gegenüber dem PLC und den Sandinisten, um zunächst die Kommunalwahlen am 5. November erfolgreich bestehen zu können. Nicht auszuschließen ist, daß in den nächsten Wochen noch weitere "Alternativen" an die Öffentlichkeit treten werden.

Ausblick

Das neue Wahlgesetz macht es den Oppositionsparteien sehr schwer, sich als "dritte Alternative" zu profilieren. Schon die organisatorischen Probleme sind sehr groß. In 150 Gemeinden müssen gemeinsame Kandidaten für Bürgermeister und Gemeinderäte gefunden werden. Doch zunächst muß die gemeinsame Unterschriftenaktion durchgeführt werden, um mindestens die erforderlichen 83.000 Stimmen nachweisen zu können. Diese Liste muß bis zum 5. Mai dem Obersten Wahlrat vorliegen. Bis zum 5. Juli müssen die Bürgermeister und Gemeinderäte benannt sein.

Daneben sind für die Gruppierungen des "Dritten Weges" noch weit schwierrigere Probleme zu bewältigen: es müssen Strategien bzw. gemeinsame Programme entwickelt werden, die Lösungen anbieten zur Bekämpfung der Armut, der Arbeitslosigkeit und der vielfältigen sozio-ökonomischen Probleme des Landes.

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Dr. Werner Böhler

Dr

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