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Analysen und Argumente

Paragraph 219a StGB ist kein Anachronismus

von Dr. Katja Gelinsky

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dient dem Schutz ungeborenen Lebens

Über das strafbewehrte Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften ( Paragraph 219a StGB) wird derzeit heftig gestritten. In einem Analysepapier erläutert Dr. Katja Gelinsky, Koordinatorin für Recht und Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., warum eine Abschaffung oder Einschränkung der Vorschrift weder geboten noch sinnvoll ist. Damit liefe man Gefahr, das Gesamtkonzept zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu gefährden, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts am Schutz des ungeborenen Lebens auszurichten ist.

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