Asset-Herausgeber

Analysen und Argumente

Rechtspersönlichkeit für autonome Systeme?

von Dr. Jan-Erik Schirmer
Durch den wachsenden Einsatz von autonom agierenden Systemen, wie Robotern oder Assistenzsystemen, stellt sich die Frage, wer für ihre Entscheidungen oder ihr Handeln die Verantwortung übernimmt und wie die Haftung geregelt ist. Vor einer vorschnellen Zuweisung des Status der Rechtspersönlichkeit, die in der Debatte oft aufgebracht wird, warnt Jan-Erik Schirmer in dem vorliegenden Papier. Er schlägt zum jetzigen Zeitpunkt die Nutzung bestehender Rechtsinstrumente vor. Autonomierisiken und Verantwortungslücken ließen sich zum Großteil mithilfe funktionaler Gesetzesinterpretationen abdecken.

Asset-Herausgeber

Zum Mitnehmen

  • Der Einsatz intelligenter Roboter und anderer autonomer Systeme lässt Verantwortungslücken entstehen, auf die das Zivilrecht reagieren muss.
  • Für den Lückenschluss braucht es jedoch keine Promotion zum Rechtssubjekt in Form einer „elektronischen Persönlichkeit“, sondern lediglich ein funktionales Verständnis von Rechtsfähigkeit.
  • Bis auf Weiteres werden autonome Systeme dazu eingesetzt werden, ihre Nutzer bei bestimmten Tätigkeiten zu unterstützen – und nur insoweit sollten ihnen passende rechtliche Fähigkeiten zugeschrieben werden, etwa als Stellvertreter oder als Hilfsperson im Sinne des Haftungsrechts.
  • Dies sollte vorrangig durch eine funktionale Interpretation der bestehenden Normen geschehen. Allein auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung sollte der Gesetzgeber mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Systemnutzers nachhelfen. Diese punktuellen Eingriffe versprechen nicht nur passgenauere Lösungen, sie verhindern auch, dass autonome Systeme mithilfe einer umfassenden „elektronischen Persönlichkeit“ vermenschlicht werden und damit neue Rechtskonflikte entstehen.

Asset-Herausgeber

comment-portlet

Asset-Herausgeber