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Maritime Rechtszonen nach dem UN-Seerechtsübereinkommen

Einflussbereiche der Küstenanrainerstaaten

Wem gehört was in der Arktis? Einen „Arktisvertrag“ gibt es nicht, aber das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 enthält Regelungen zum Status verschiedener Meereszonen – nicht nur, aber auch in der Arktis.

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Maritime Rechtszonen nach dem UN-Seerechtsübereinkommen racken
Quellen: eigene Darstellung nach UN 1998: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Übersetzung), 23.06.1998; Löschke, Sina et al. 2019: Die Arktis und die Antarktis als politische Arenen, World Ocean Review 6: Artkis und Antartkis – extrem, klimarelevant, gefährdet, S. 244.

 

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