Asset-Herausgeber

Tobias, AdobeStock
Auslandsinformationen

Maritime Rechtszonen nach dem UN-Seerechtsübereinkommen

Einflussbereiche der Küstenanrainerstaaten

Wem gehört was in der Arktis? Einen „Arktisvertrag“ gibt es nicht, aber das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 enthält Regelungen zum Status verschiedener Meereszonen – nicht nur, aber auch in der Arktis.

Asset-Herausgeber

Maritime Rechtszonen nach dem UN-Seerechtsübereinkommen racken
Quellen: eigene Darstellung nach UN 1998: Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Übersetzung), 23.06.1998; Löschke, Sina et al. 2019: Die Arktis und die Antarktis als politische Arenen, World Ocean Review 6: Artkis und Antartkis – extrem, klimarelevant, gefährdet, S. 244.

 

Für eine vollständige Version dieses Beitrags inkl. Links zu den Quellen wählen Sie bitte das PDF-Format.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Dr. Sören Soika

Dr
Chefredakteur Auslandsinformationen (Ai)
soeren.soika@kas.de +49 30 26996 3388
Kontakt Fabian Wagener
Fabian Wagener
Leiter des Medienprogramms Asien
fabian.wagener@kas.de +65 6603 6182 +65 6227 8343

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber