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Essay

Die Rechtskultur des Westens als Wurzel des demokratischen Rechtsstaates

von Prof. Dr. Adrian Loretan

Wie Menschenwürde, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit aus dem Zusammenspiel verschiedener Traditionen hervorgingen

Demokratie lebt nicht allein von Institutionen, sondern von gemeinsamen Überzeugungen über Recht und Gerechtigkeit. Der Essay rekonstruiert die historischen Wurzeln des modernen Rechtsstaates – von der lateinischen Westkirche über Naturrecht und Aufklärung bis zum Grundgesetz – und bekräftigt die Bedeutung dieses Erbes für den Zusammenhalt freier Gesellschaften in der Gegenwart.

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Wenn sich Menschen nicht mehr als Glieder desselben Gemeinwesens verstehen, fehlt die Motivation, gemeinsame Angelegenheiten im Dialog und gewaltfrei zu regeln. Was aber hält Rechtsstaaten zusammen? Welches Rechtsdenken führte in den meisten Gesellschaften des Westens zu einer über achtzigjährigen Friedensperiode?

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes liessen sich nach zwei Weltkriegen 1949 vom modernen Westen inspirieren. Dieser setzte ein normatives Rechtsdenken voraus, das Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, repräsentative Demokratie und Völkerrecht garantierte und vor 250 Jahren nach der Amerikanischen Revolution (1776) und der Französischen Revolution (1789) Eingang in die Verfassungen fand.

Zum Westen bekannte sich Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung am 20. September 1949. Für den Kanzler bestand kein Zweifel, dass die Bundesrepublik zur westeuropäischen Welt gehört. Die deutsche Geschichte erzählt der Historiker Heinrich August Winkler als „Der lange Weg nach Westen“. Er beruft sich dabei auf den Staatsakt zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, bei dem Bundespräsident Richard von Weizsäcker feststellte, dass nun zum ersten Mal in der Geschichte ganz Deutschland seinen dauerhaften Platz im Kreis der westlichen Demokratien gefunden habe.

Wie dieses Rechtsdenken in Westeuropa entstehen konnte, soll im Folgenden beleuchtet werden.

 

Die Wurzeln des demokratischen Rechtsstaates

Die Rechtskultur Westeuropas hat entscheidend zum modernen rechtsstaatlichen Denken beigetragen. Alexis de Tocqueville, einer der Begründer der vergleichenden Politikwissenschaft, lokalisiert die Wurzeln rechtsstaatlichen Denkens im Mittelalter. Davor gab es für ihn nur ein Mittel Konflikte zu befrieden: die nackte Gewalt. Bei der Ausgestaltung einer Rechtskultur hatte die Rechtswissenschaft der lateinischen Westkirche einen großen Einfluss, wie die englische „Magna Charta Libertatum“ (1215) zeigt, die das Prinzip formulierte, dass die Herrschergewalt nicht über dem Recht steht.

Abbildung eines Originals der Magna Charta von 1215. British Library, Cotton MS. Augustus II. 106
Abbildung eines Originals der Magna Charta von 1215.
Darüber hinaus übertrugen die englischen Juristen die Lehre der Kirche als „mystischer Körper“, dessen Haupt Christus ist, auf den Staat, dessen Haupt der König ist. Dieser Korporationsbegriff wird im Kontext von autoritären, aber auch partizipativen Verfassungen verwendet. Im englischen Verfassungsprinzip des King in parliament, wonach der König im Parlament die oberste Gesetzgebungsgewalt innehat, gelang zudem eine Synthese von zwei Verfassungsmodellen, die sich im Grunde widersprechen. Die partizipativen Elemente der englischen Verfassungsentwicklung haben längerfristig eine Entwicklung hin zu einer Demokratisierung bewirkt.

 

Den Begriff Parliamentum haben aber schon die Zisterzienser bei ihrer Interpretation der Benediktsregel 1115 konzipiert, was den englischen Parlamentarismus prägen sollte. Der französische Dominikaner Yves Kardinal Congar (1904–1955) verweist auf das dahinter liegende Demokratieverständnis: „Was alle angeht, muss auch von allen behandelt und approbiert werden.“ Aus dieser kirchlichen Demokratietheorie entstanden demokratische Institutionen im Bildungsbereich (Universität), im Wirtschaftsbereich (Zünfte, Korporationen) sowie im Staatsrecht (öffentliches Recht). Damit waren die demokratischen Elemente der Rechtskultur der lateinischen Westkirche ein Modernisierungsfaktor in Mittelalter und Neuzeit, der die Verrechtlichung und Demokratisierung der Lebensbereiche zur Folge hatte. Deshalb wurzelt das Rechtsdenken des Westens in der Rechtswissenschaft der lateinischen Westkirche.

 

Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit

Die Rechtsgrundlagen des modernen Freiheitsbegriffes entstanden im Mittelalter in der Westkirche, die das erste moderne öffentliche Rechtssystem entfaltet hat und damit die Freiheit von politischer Tyrannei ermöglichte. Daher bezeichnet auch Hegel das Recht als entscheidendes Medium der modernen Freiheit.

Der Freiheitsbegriff spielt auch eine zentrale Rolle in der Rechtsphilosophie der Westkirche. Seit der Wiederentdeckung des Aristoteles im Hochmittelalter wird staatliche Macht nicht mehr von Augustinus und dessen Erbsündenlehre her legitimiert, sondern aus dem Wesen des Menschen als politisches Lebewesen. Diese Neuausrichtung war einer der grössten Wendepunkte in der Geschichte des westlichen politischen Denkens, der den Weg zur Freiheit und zur demokratischen Partizipation eröffnete.

Für die Gleichheit der Menschen plädiert schon Gregor von Nyssa (ca. 338–394). Gestützt auf die Ebenbildlichkeit Gottes (Gen 1, 27) entwickelte er die Gleichwertigkeit von Männern und Frauen und sprach sich gegen die Sklaverei aus. Ebenfalls aus der Ebenbildlichkeit Gottes leitete er eine allen Menschen eigene königliche Würde ab. Säkular formuliert dies Art. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Das von Michelangelo Buonarroti zwischen 1508-1512 in der Sixtinischen Kapelle in Rom geschaffene Deckenfresko "Die Erschaffung Adams" korrespondiert mit der Bibelstelle Gen 1,27: „Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn.“

Der weit verbreiteten Ansicht, dass die Gleichberechtigung der Menschen eine Errungenschaft der Moderne sei, kann also mit viel älteren, theologischen Argumenten widersprochen werden. So kann auch die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 für die gleichen Rechte aller Menschen plädieren, indem sie gleichsam theologisch feststellt, „dass alle Menschen gleich erschaffen worden sind, und dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt wurden“.

Der Gedanke der Brüderlichkeit hat ebenfalls christliche Wurzeln. „Brüder und Schwestern“ nannten sich die Christen in den ersten zwei Jahrhunderten im Anschluss an das Wort: Lasst „euch nicht Rabbi nennen, denn einer ist euer Meister, ihr alle aber seid Brüder“ (Mt 23, 8). So spielt im Kloster die weltliche Rechtsstellung der Mitglieder keine Rolle, denn ein Sklave ist den Mitbrüdern gleichgestellt. Er kann, rechtlich gesehen, Abt, Bischof und Papst werden.

Die Begriffe Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit werden Ende des 17. Jahrhunderts vom französischen Erzbischof und Staatstheoretiker François de Salignac de La Mothe-Fénelon miteinander in Verbindung gebracht. Liberté, Égalité, Fraternité wird dann das Motto der Französischen Revolution von 1789.

 

Menschenwürde und Menschenrechte

Die gleiche Würde aller Menschen basierte auch für Benedikt, den Vater des abendländischen Mönchtums, auf der Ebenbildlichkeit Gottes (Gen 1,27). Im Kloster wurde diese gleiche Würde mit gleichen Rechten in der Regel Benedikts (RB) ausgestattet. Diese klösterliche Rechtskultur der Gleichheit ist für den westlichen Rechtsstaat wesentlich. Der englische Begriff für Rechtsstaatlichkeit, Rule of law, erinnert an die Mönchsregeln. Die Würde jedes Menschen zu ehren (RB 4,8) bricht mit der Vorstellung der antiken Welt von der natürlichen Ungleichheit.

Würde verleihen in der römischen, vorchristlichen Zivilisation ein Amt, aristokratische Abkunft, persönliche Tüchtigkeit, Grundbesitz, Reichtum und moralische Integrität.

Der Würdebegriff der spätantiken, christlichen Benediktsregel dagegen verzichtet auf jeden Rangunterschied. Dies konnte bedeuten, dass ein antiker Würdenträger, z.B. ein Senator, nach einem ehemaligen Sklaven, der vor ihm ins Kloster eingetreten war, eingereiht wurde. Denn „bei Gott gibt es kein Ansehen der Person“ (RB 2,20; Röm 2,11). Die Benediktsregel verwendet ebenfalls den Begriff dignitas (Würde), hebt ihn aber vom römischen Verständnis ab: „Denn ob Sklave oder Freier, in Christus sind wir alle eins.“ (RB 2,20; Gal 3,28)

Anders als im Ordensrecht genießen Bischöfe nach der konstantinischen Wende (313 n. Chr.) Privilegien von Beamten des Römischen Reiches und übernehmen damit den römischen Würdebegriff. Die bischöfliche Würde zeigte sich zudem in Insignien, wie Pallium, Kopfbedeckung, eigene Schuhart, Ring. Mit diesen staatlichen Hoheitsattributen änderte sich das kirchliche Amtsverständnis. Die protokollarische Anrede für einen Bischof lautet heute noch „Exzellenz“. Die Würdenträger sind nicht mehr als Brüder der Gläubigen erkennbar.


Dieser Entwicklung des Bischofsamtes trat das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) mit dem Hinweis auf die Gleichheit der Geschwister in der Frühen Kirche entgegen: „Es ist also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht; denn ‘es gilt nicht mehr Jude und Grieche, nicht Sklave und Freier, nicht Mann und Frau; denn alle seid ihr einer in Christus Jesus‘.(Gal. 3,28)“ (Kirchenkonstitution Nr. 32) Das ist ein normativer Anspruch, der für alle Gläubigen verbindlich ist. Konkret: der Kardinal sollte nicht mehr mit „Ihre Eminenz“ angesprochen werden, was an den vorchristlichen, römischen Würdebegriff erinnert, sondern mit „Bruder Bischof“, wie es die Kirchenkonstitution des Konzils in Nr. 32d wünscht.

Die Achtung der Würde der anderen Person und immer auch die Achtung der eigenen Würde gelten seit dem Mittelalter als Grundnorm für das Rechtsleben der Kirche. Den aristotelischen Naturrechtsbegriff hat die Rechtswissenschaft der Kirche in ihrem Gründungsdokument, dem Decretum Gratiani (1140), gleich auf der ersten Seite im ersten Abschnitt aufgenommen. Gratian postuliert: „Das Naturrecht […] weist jeden an, andere so zu behandeln, wie er/sie selbst behandelt sein will, und verbietet andere zu behandeln, wie man selbst nicht behandelt werden will.“ Damit wird erstmals ein Recht entworfen, das prinzipiell für jeden Menschen gilt.

Voraussetzung für die Menschenrechte waren die subjektiven Rechte der Person, die ab dem 13. Jahrhundert in der Rechtswissenschaft der Westkirche denkbar  wurden. Denkvoraussetzung für die modernen Verfassungsrevolutionen waren die anfänglich schöpfungstheologisch begründeten Menschenrechte. Mit diesen Menschenrechten werden im 18. Jahrhundert die revolutionären Verfassungen legitimiert.


An die schöpfungstheologische Sprache der kirchlichen Rechtskultur erinnert die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776: „Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich, dass alle Menschen gleich erschaffen worden sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rechten begabt wurden.“ Rechtliche Gleichheit und unveräußerliche Rechte sind die Folge des Schöpferhandelns. Weil jeder Mensch als Ebenbild Gottes vom Schöpfer mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet ist, worauf sich auch Gregor von Nyssa und Benedikt beziehen, gelten diese Menschenrechte als Rechtsanspruch auch dann, wenn der Gesetzgeber diese Rechte noch nicht anerkennt. Die legitimen Rechte der Indigenen und der afroamerikanischen Sklaven, die Rechte der Frauen und die Rechte der Kinder, um nur ein paar Beispiele zu nennen, mussten alle erst im Nachhinein erkämpft werden, obwohl die Unabhängigkeitserklärung allen Menschen gleiche, unabdingbare Rechte verspricht.
Die Gottebenbildlichkeit (Gen 1,27) von Männern und Frauen bedeutet für das Zweite Vatikanische Konzil (Kirchenkonstitution 32, Pastoralkonstitution 29), dass auch Frauen mit denselben unveräußerlichen Rechten vom Schöpfer ausgerüstet sind, auch wenn der kirchliche Gesetzgeber (Codex Iuris Canonici 1983; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium 1990) diesen legitimen Rechtsanspruch bis heute nur teilweise anerkennt.

 

Athen, Rom und Jerusalem

Die drei Rechtskulturen von Athen, Rom und Jerusalem wurden im Mittelalter miteinander verwoben. Solange wir im Westen von „Politik“ sprechen, ist an die griechische Polis zu erinnern. Mit der Demokratie hat sich das philosophische Denken ab Platon entscheidend verändert. Der Begriff „Naturrecht“ geht auf seinen Schüler Aristoteles zurück. Diese Rechtsphilosophie ermöglicht in den mittelalterlichen Debatten der Westkirche, die Entstehung eines öffentlichen Rechts zu denken. Somit war das kanonische Recht der Westkirche das erste öffentliche Recht des westlichen Rechtssystems.

Das in der Westkirche weiterentwickelte Naturrecht wurde im säkularen Vernunftrecht der Aufklärung weitergedacht. Jürgen Habermas hat sich in seinem Werk mit dem Unterschied zwischen dem christlichen Naturrecht und dem Vernunftrecht der Aufklärung beschäftigt. Dieser Unterschied zeige sich im Wechsel der Perspektive vom Bund am Sinai, den Gott mit seinem Volk eingeht, zu einem Vertrag politischer Vergesellschaftung, den freie und gleiche Rechtssubjekte abschliessen. Diese Entbindung des säkularen Naturrechts von der Theologie setzt die Autonomie der gleichen Rechtssubjekte auf eine radikale Weise frei.

Die vernünftige Freiheit des Subjekts wird zum Mittelpunkt der modernen Philosophie. Oder anders gesagt: Die naturrechtliche Idee der Menschenrechte förderte die Entwicklung der modernen Philosophie der Freiheit, und entwickelte Kriterien für die vernünftige Freiheit des Subjekts. Auch Immanuel Kant und Max Weber betonen, dass die säkulare Vernunftphilosophie der Aufklärung im christlichen Naturrecht ihre Wurzeln hat. Beide verwendeten anstelle des Begriffs „Vernunftphilosophie“ weiterhin bewusst den Begriff „Naturrecht“. Der evangelische Rechtssoziologe Max Weber fasste die westeuropäische Rechtsentwicklung in dieser Weise zusammen: Das kanonische Recht habe die Rolle eines „Führers auf dem Weg zur Rationalität“ des staatlichen Rechts übernommen. Das Christentum ist daher für das normative Selbstverständnis der Moderne nicht nur eine Vorläufergestalt. Der Gedanke der universalen Gleichheit der Menschen aufgrund der Ebenbildlichkeit zu Gott ist unmittelbar ein Erbe der jüdisch-christlichen Gerechtigkeitsidee, aus der sich die Ideen von Freiheit und solidarischem Zusammenleben, von autonomer Lebensführung, Menschenrechten und Demokratie entwickeln konnten. Dazu gibt es bis heute keine Alternative.

Ohne die jüdisch-christliche Hoffnung auf das Jüngste Gericht hätte im Mittelalter die westliche Rechtstradition nicht entstehen können, so der amerikanische Rechtshistoriker Harold Berman, denn die Perspektive des Jüngsten Gerichts enthält eine Hoffnungsidee. Das Unrecht hat damit nicht das letzte Wort, weil Gott als Garant der Gerechtigkeit beim Jüngsten Gericht geglaubt wird. Wie wir gesehen haben, wächst auch die Idee der natürlichen Rechte bzw. der Menschenrechte in einer religiösen Kultur heran, in der rationale Argumente über die menschliche Natur durch einen Glauben ergänzt werden, in dem die Menschen als Geschöpfe eines fürsorglichen Gottes gesehen werden.

Die jüdisch-christliche Hoffnung auf Gerechtigkeit (Jerusalem) ist neben der griechischen Rechtsphilosophie (Athen) und dem römischen Privatrecht (Rom) für die Rechtskultur der Westkirche und des Westens entscheidend. Mit Jerusalem, Athen und Rom sind drei westliche Rechtskulturen bezeichnet, die die Rechtswissenschaft der Westkirche im Mittelalter miteinander verknüpft bzw. zusammen denkt. Kirchenjuristen entwickelten daraus eine neue Sprache der Rechte, die für die Entwicklung des westlichen Denkens in den folgenden Jahrhunderten von grundlegender Bedeutung war.

Das moderne Recht des Westens basiert auf der rationalen Rechtstradition der abendländischen Westkirche. Das moderne öffentliche Recht des Westens entstand im Dialog der Rechtswissenschaften von Kirche und Staat. Man hatte einen gemeinsamen Rechtsbegriff, eine gemeinsame Rechtsphilosophie, das Naturrecht, und eine gemeinsame Rechtssprache, das Latein. Die Juristinnen und Juristen studieren noch heute Iura, die Rechte. Dieser Plural erinnert an die Quaestiones disputatae (die „umstrittenen Fragen“) zwischen den Rechtswissenschaften.

 

Angelus Novus

Seit Walter Benjamin lässt sich die Ideengeschichte des Rechtsstaates nicht mehr als Fortschrittsgeschichte von Lernprozessen interpretieren. Geschichte wird als Trümmerhaufen verstanden. Das Geländer der Tradition sei zerbrochen. Dazu inspirierte ihn ein Bild von Paul Klee, das Angelus Novus heißt. Der dargestellte Engel der Geschichte wendet sein Antlitz der Vergangenheit zu, wo er nur Trümmer sieht, die er, vorwärts gerissen vom Sturm des Fortschritts, nicht zusammenfügen kann. Ob Walter Benjamins Engel der Geschichte die Emigranten tröstete?

"Angelus Novus" (1920) von Paul Klee.

Das Manuskript der geschichtsphilosophischen Thesen (Über den Begriff der Geschichte 1940) vertraute er auf der Flucht der politischen Philosophin Hannah Arendt an. Benjamins Geschichtsbegriff prägte ihre politische Theorie über die Gründe des Zusammenbruchs der europäischen Rechtsstaaten im 20. Jahrhundert. 1937 bürgerten die Nationalsozialisten Hannah Arendt als Jüdin aus und sie wurde staatenlos. Aufgrund dieser Erfahrung forderte sie für alle Staatenlosen das Recht, Rechte zu haben.

In Wir Flüchtlinge schreibt sie: „Wir haben unser Zuhause und damit die Vertrautheit des Alltags verloren. Wir haben unseren Beruf verloren und damit das Vertrauen eingebüsst, in dieser Welt irgendwie von Nutzen zu sein. Wir haben unsere Sprache verloren und mit ihr die Natürlichkeit unserer Reaktionen […] Wir haben unsere Verwandten in den polnischen Ghettos zurückgelassen, unsere besten Freunde sind in den Konzentrationslagern umgebracht worden, und das bedeutet den Zusammenbruch unserer privaten Welt.“

Diesem Unrecht begegnen Adorno, Arendt, Benjamin, Bloch, Horkheimer mit dem endzeitlichen jüdischen Horizont des Jüngsten Gerichts, um der Gerechtigkeit eine Chance zu geben.
Weil die säkularisierte Vernunft mit dem Projekt des demokratischen Rechtsstaates „an sich selbst verzweifelt, hat sich Adorno, wenn auch nur in methodischer Absicht, der Hilfe des messianischen Standpunktes versichert: ‚Erkenntnis hat kein Licht als das von der Erlösung her auf die Welt scheint.‘ “ Das Transzendieren, das Überschreiten des Unrechts, fordert diesen Glauben an die Gerechtigkeit des Jüngsten Gerichts. Horkheimer ergänzt: „Sehnsucht danach, dass es bei dem Unrecht, durch das die Welt gekennzeichnet ist, nicht bleiben soll. […] Diese Sehnsucht gehört zum wirklich denkenden Menschen.“

Die Geschichte des westlichen Rechtsdenkens und die Geschichte der Rechtswissenschaften des Westens zu studieren, kann dazu ermutigen, auch in den Trümmerhaufen des Unrechts wieder einen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen. Die Begriffe des „Schöpfers“ oder der „endzeitlichen Richterin“ ermöglichen selbst für säkularisierte Denkerinnen und Denker  das Transzendieren dieses Unrechts. Denn: „Wir halten diese Wahrheiten für offensichtlich, dass alle Menschen gleich erschaffen worden sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräusserlichen Rechten begabt wurden“, selbst wenn der US-amerikanische Gesetzgeber z.B. von der rechtlichen Gleichstellung der schwarzen Bürgerinnen und Bürger noch nichts wissen wollte.

Auch der Bürgerrechtler Martin Luther King Jr. erzählte in seiner Rede I have a dream (1963) von seinem Traum von einem gerechteren Amerika.
„Als die Architekten unserer Republik die großartigen Worte der Verfassung und der Unabhängigkeitserklärung schrieben, unterzeichneten sie einen Schuldschein, zu dessen Einlösung alle Amerikaner berechtigt sein sollten. Dieser Schein enthielt das Versprechen, dass allen Menschen […] die unveräußerlichen Rechte auf Leben, Freiheit und Anspruch auf Glück garantiert würden. Es ist heute offenbar, dass Amerika seinen Verbindlichkeiten nicht nachgekommen ist, soweit es die schwarzen Bürger betrifft. […]
Ich habe einen Traum, dass meine vier kleinen Kinder eines Tages in einer Nation leben werden, in der man sie nicht nach ihrer Hautfarbe, sondern nach ihrem Charakter beurteilen wird.“

Denken heißt Überschreiten, so Ernst Bloch. Indem die Rechtsphilosophie das positive Recht überschreitet, fragt sie nach dem gerechteren Recht. Das rechtsphilosophische Überschreiten des geltenden Unrechts wird seit Platons Schüler Aristoteles als Naturrecht bezeichnet. Eine Rechtswissenschaft ohne Rechtsphilosophie (Naturrecht) und Rechtsgeschichte, d.h. ohne Überschreiten des geltenden Unrechts, ist Gefangene der jeweiligen Machthaber. Ihr fehlt das Bewusstsein einer „Verantwortung vor Gott und den Menschen“, wie sie in der Präambel des Grundgesetzes postuliert wird.

 

Literaturhinweis:

Loretan, Adrian: Der demokratische Rechtsstaat – eine Ideengeschichte. Zürich 2025. Open Access. Verfügbar unter:

https://www.tvz-verlag.ch/buch/der-demokratische-rechtsstaat-eine-ideengeschichte-9783290202590/?page_id=1

 

 

Prof. Dr. Adrian Loretan ist Rechtswissenschaftler und Theologe, von 1996 bis 2026 lehrte er Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern. Er ist Herausgeber der Buchreihen: ReligionsRecht im Dialog und Religionsrechtliche Studien.

 

 

"Geschichtsbewusst" bildet eine Bandbreite an politischen Perspektiven ab. Der Inhalt eines Essays gibt die Meinung der Autorin oder des Autors wieder, aber nicht notwendigerweise diejenige der Konrad-Adenauer-Stiftung.

 

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15. Oktober 2022
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