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Γεγονότα χωρών

Grundregeln der Parteienfinanzierung in Großbritannien

του Dr. Bernhard Lamers
Die Parteien in Großbritannien erhalten keinerlei staatliche finanzielle Unterstützung. Neben Eigeneinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind Spenden die wichtigste Finanzierungsbasis. Ein eigenes Parteienfinanzierungsgesetz existiert nicht, wird allerdings z.Z. im Parlament beraten.

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Es gelten folgende Grundregeln:

  • Individuen und Rechtspersönlichkeiten können in beliebiger Höhe Parteien Spenden zukommen lassen. Beträge ab £ 5.000 ( ca. 15.000 DM ) sind – aufgrund freiwilliger Vereinbarung zwischen den Parteien – zu deklarieren. Rechtspersönlichkeiten weisen Spenden in ihren Geschäftsberichten aus.
  • Abgeordnete führen empfangene Zuwendungen und Unterstützungen in einem Parlamentsregister auf, dazu zählen auch Einladungen durch politische Stiftungen.
  • Parteien ist erlaubt, beliebig viel für ihre Wahlkämpfe auszugeben, der einzele Kandidat muß sich jedoch an eine streng kontrollierte Ausgabenhöchstgrenze halten.
  • Offen und immer wieder Kontroversen auslösend ist die Frage nach finanzieller Unterstützung aus dem Ausland. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wird im Parlament derzeit ein eigenes Parteienfinanzierungsgesetz beraten.

Grundregeln der Parteienfinanzierung nach dem Gesetzentwurf

  • Nach wie vor wird auf eine öffentliche Finanzierung und Steuerabzugsfähigkeit verzichtet. Auch die Spendenhöhe wird nicht begrenzt. Die Deklarierungspflicht von Spenden ab £ 5.000 für Parteien und für Unterstützungen an einzelne Parlamentarier werden nunmehr auch gesetzlich verankert.
  • Spenden von Ausländern und aus dem Ausland sind in Zukunft untersagt und gesetzeswidrig, es sei denn es handelt sich um EU-Bürger, die in den vorausgegangenen zehn Jahren in Großbritannien wahlberechtigt und in einem Wahlregister für die Kommunal-oder Europawahlen eingetragen waren. Rechtspersönlichkeiten müßen ebenfalls in Großbritannien registriert und in der EU inkorporiert , d.h. in einem Handels- oder Vereinsregister eines Mitgliedslandes der EU aufgeführt sein.Das wird auch für politische Stiftungen gelten, deren Aktivitäten somit weiterhin in Großbritannien im bisherigen Rahmen möglich sein werden.

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