Rumänische Justiz vor dem EuGH
Untersuchung der sog. „Justizgesetze“, der Rechtmäßigkeit des Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) und von Fällen des rumänischen Verfassungsgerichts
Rumänien befindet sich seit seinem Betritt zur Europäischen Union in einem Prozess der Entwicklung hin zur Harmonisierung mit den fundamentalen Grundsätzen und Prinzipien, für die die EU steht. Diese Entwicklung wird von der Europäischen Kommission seit dem Beitritt im Jahr 2007 durch das Kooperations- und Kontrollverfahren (auch als „Verfahren für Zusammenarbeit und Überprüfung“ bezeichnet, VZÜ, engl. CVM) begleitet. Im Rahmen der ursprünglich als kurzfristig geplanten, mittlerweile knapp anderthalb Jahrzehnte andauernden Monitoring berichtet die Europäische Kommission jährlich über die Fortschritte der Mitgliedsstaaten Bulgarien sowie Rumänien in Bezug auf deren rechtsstaatliche Entwicklung. Momentan sind gleich mehrere Fälle, die sich mit zentralen Aspekten des rumänischen Justizsystems befassen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängig. Neben einer Bewertung der in Rumänien umstrittenen Justizreformen der Jahre 2017-2019 ist auch die Frage, inwieweit die CVM-Empfehlungen der EU-Kommission verbindlich sind, Gegenstand von in Kürze zu erwartenden Entscheidungen. Schon die Analyse der beim im Luxemburg ansässigen Gerichtshof anhängigen Fälle sowie der Anträge des Generalanwalts lassen eine Reihe von Schlüssen zu.