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Studiengruppe „Global Commons“: Deutsche Interessen im Cyberspace

kohta Dr. Patrick Keller, Julia Kellerbauer
„Global Commons“ sind öffentliche Güter, die keiner nationalstaatlichen Kontrolle unterliegen und auch über nationale Grenzen hinausweisen. Eben von diesen Global Commons wie dem Cyberspace, dem Weltraum und den Weltmeeren hängt Deutschlands Wohlstand und Sicherheit in erheblichem Maße ab.

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„Global Commons“ sind öffentliche Güter, die keiner nationalstaatlichen Kontrolle unterliegen und auch über nationale Grenzen hinausweisen. Eben von diesen Global Commons wie dem Cyberspace, dem Weltraum und den Weltmeeren hängt Deutschlands Wohlstand und Sicherheit in erheblichem Maße ab. Die deutsche Politik sollte sich daher stärker als bislang mit ihnen befassen. Zu diesem Zweck hat die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Studiengruppe gegründet, welche die Herausforderungen für die globalen Handelsbeziehungen und die internationale Sicherheitspolitik in einer Ära machtpolitischer Veränderungen untersucht und Empfehlungen für die deutsche Politik entwickeln will.

Unter der Schirmherrschaft von Dr. Andreas Nick MdB, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und im Ausschuss Digitale Agenda, beschäftigt sich die Studiengruppe gegliedert entlang drei Global Commons (Cyber/See/Weltraum) mit Prozessen der Globalisierung, Transnationalisierung und Internationalisierung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betrachtung jeweiliger Schnittstellen: So bedroht Piraterie beispielsweise Sicherheit und Handel, und im Cyberspace geht es um den freien Fluss von Informationen und Gütern sowie militärisch-strategische Implikationen.

Eine solche Studiengruppe gibt Gelegenheit, jenseits des Tagesgeschäfts langfristige strategische Überlegungen anzustellen und sie in den parlamentarisch-politischen Prozess einzuspeisen. Prinzipiell soll erörtert werden, welche Risiken und Chancen sich aus den Trends der Global Commons ergeben. Welche Strategien bieten sich der deutschen und europäischen Politik im Umgang mit diesen weltweiten Veränderungen? Dies soll in einem abschließenden Policy Paper mit politischen Handlungsempfehlungen festgehalten werden, dessen Ziel es ist, konkrete Impulse für die deutsche Politikformulierung zu setzen. Die Studiengruppe wird bei jeder Sitzung themenspezifisch aus Politikern, Wissenschaftlern, KAS-Mitarbeitern und jungen Experten neu zusammengesetzt.

Die erste Sitzung am 29. Juni 2015 befasste sich mit den Herausforderungen im Cyberspace. Debattiert wurde die Frage, welche Schritte Deutschland unternehmen muss, um seine sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen im Cyberspace zu schützen. Nachdem Dr. Gerhard Wahlers, Stellvertretender Generalsekretär der Konrad-Adenauer Stiftung, und Dr. Nick MdB die Studiengruppe begrüßten, wurde das Zusammentreffen durch Impulse von drei Experten unterfüttert. Den Anfang machte Botschafter Dr. Norbert Riedel, Beauftragter für Cyber-Außenpolitik des Auswärtigen Amtes, der Daten als „das Öl der Zukunft“ beschrieb und damit neben den Maßnahmenbereichen „Verantwortungsvolles Staatenverhalten“, „Vertrauen“ und „Resilienz“ auch die Chancen des Cyberspace betonte.

Im Anschluss bereicherte Matthew Smith, Professor für Computerwissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die Gesprächsrunde durch seine technische Expertise, die er mit politischen Gesichtspunkten verband. Professor Smith ging auf die kritischen Infrastrukturen ein, die er aufgrund von Systemkomplexität und mangelnder digitaler Souveränität als besonders gefährdet beschrieb. Auch sprach er den schwierigen Schutz der Privatsphäre vor Unternehmen und Staaten sowie die Intransparenz der Auswertung und Verwertung von Daten an. Die richtige Balance von Freiheit und Kontrolle bleibt im Cyberspace besonders schwer zu finden. Den Schluss bildete ein Mitglied aus dem Arbeitskreis Junge Außenpolitiker der KAS, Jakob Kullik, der mit seinem Vortrag neben Grundsatzfragen und bestehenden Problemen auch konkrete Handlungsempfehlungen lieferte. Diese umfassen beispielsweise eine Meldepflicht für Sicherheitslücken, eine Verschlüsselungspflicht und das Eliminieren des personellen Fähigkeitsdefizits in der operativen Cyberabwehr.

In der anschließenden offenen Diskussion wurden Fragen erörtert und inhaltliche Schwerpunkte im Hinblick auf das Abschlusspapier erfasst. Das Gespräch kreiste unter anderem um die Schuldfrage bei der Einschleusung von Problemen (Endnutzer oder Hersteller?) sowie die praktische Umsetzung und Überwachung rechtlicher Grundlagen. Nicht zuletzt wurde die Frage kontrovers diskutiert, inwiefern der Cyberspace überhaupt als Global Common gelten kann, da die technischen Voraussetzungen seiner Existenz weitgehend staatlicher Kontrolle – und überdies amerikanischer Dominanz – unterliegen. Andererseits sind die individuelle Zugänglichkeit und die Schwierigkeit der Rückverfolgung bestimmter (aggressiver und verbrecherischer) Aktionen besondere Eigenschaften des Cyberspace, die durchaus für seinen Charakter als Global Common sprechen. So oder so: Die Möglichkeiten der deutschen Politik, den Cyberspace in ihrem Sinne zu gestalten, werden noch tiefer diskutiert werden müssen.

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