Am 23. Juli wird die Europäische Kommission ihren mit Spannung erwarteten nächsten Bericht über die Fortschritte Rumäniens in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung veröffentlichen. Drei von vier Vorgaben, deren Einhaltung die Kommmission im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens seit dem 1. Januar 2007 überwacht, betreffen unmittelbar den Bereich der Korruptionsbekämpfung. Sie lauten:
Vorgabe (Benchmark) 2: Einrichtung einer Integritätsbehörde
Einrichtung einer Behörde für Integrität mit folgenden Zuständigkeiten: Überprüfung von Vermögensverhältnissen, Unvereinbarkeiten und möglichen Interessenkonflikten und Verabschiedung verbindlicher Beschlüsse als Grundlage für abschreckende Sanktionen.
Vorgabe (Benchmark) 3: Verfolgung der Korruption auf höchster Ebene
Konsolidierung bereits erreichter Fortschritte bei der Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene.
Vorgabe (Benchmark) 4: Bekämpfung der Korruption auf Ebene der Kommunal¬verwaltung
Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere in den Kommunalverwaltungen.
Der Bericht analysiert die Entwicklungen im Bereich Korruptionsbekämpfung in Rumänien, insbesondere in den vergangenen zwei Jahren. Den Rahmen hierfür bilden die o.g. Vorgaben (Benchmarks). Dabei dienen folgende Fragen der Orientierung:
- Welche rechtlichen und politischen Instrumente zum Kampf gegen Korruption gibt es in Rumänien?
- Wie sieht deren Umsetzung in der Praxis aus?
- Und – last but not least – welche Prognose lässt sich für die Zukunft aufstellen? D.h. welches sind sowohl die größten Hindernisse wie auch Chancen für die Korruptionsbekämpfung?
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