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행사 간행물

1. Europatag der KAS: Ergebnisprotokoll

„Was eint Europa?“

Im Jahr 2007 begeht die EU ihr 50-jähriges Jubiläum und Deutschland übernimmt im ersten Halbjahr die Präsidentschaft. Dies war für die Konrad-Adenauer-Stiftung Anlass, anlässlich dreier Europatage unterschiedliche Aspekte der europäischen Einigung zu beleuchten. Ergebnisprotokoll zum 1. Europatag der Konrad-Adenauer-Stiftung am 18.01.2007 in Berlin.

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Zusammenfassung

  1. Europa verfügt über ein reiches Erbe mit dem Christentum als „Quellgrund“ der kulturellen und politischen Gemeinschaft. Die Durchdringung des religiösen Einflusses auf Europa ist unübersehbar. Unübersehbar in den Stadtbildern, den Symbolen und der politischen Kultur. „Das christliche Moment lebt in der europäischen Wertegemeinschaft.“

  2. Europa wird und sollte sich auch zukünftig durch die Vielfalt seiner Sprachen kennzeichnen. „Die Kulturfamilie Europa hat verschiedensprachige Kinder, die Geschwister sind.“

  3. Der „große Kitt“ Europas – die Kultur – soll gestärkt werden.

  4. Das „Hauptbindemittel“ der Europäer ist und bleibt allerdings wirtschaftliche Verflechtung und wirtschaftlicher Erfolg.

  5. Welche Bezeichnung dem politischen Gebilde Europa gerecht wird (Staatenbund, Bundesstaat?), bleibt unklar. Einigkeit besteht in der Notwendigkeit, Undurchsichtigkeiten in den Kompetenz- und Aufgabenzuweisungen zu beenden.

  6. Die Menschenrechte sind der Kern der europäischen Wertegemeinschaft. Sie sind die Summe des religiösen Erbes und der historischen Erfahrungen.

Der Einfluss des Christentums – historisch und aktuell

Die Teilnehmer der Runde hoben den Stellenwert des Christentums für Europa hervor. Grenzüberschreitend bestehen religiöse Symbole in den europäischen Ländern und verbinden diese. Der Einfluss des Christentums sei unübersehbar, der „Quellgrund“ und nach wie vor identitätsstiftend. Die europäische Wertegemeinschaft und Politikauffassung sei aus der Religion erwachsen.

Religion könne in „unmöglichen Situationen“ handlungsleitende Funktion erfüllen, etwa nach 1945. Die Durchdringung des politischen Europas durch religiöse Werte zeige sich auch in der Revidierung der polnischen Minderheitenpolitik.

Europa ist kein Christenclub. Christliche Werte prägen aber weiterhin. Europa sollte auch prinzipieller in diesen christlichen Grundlagen verankert werden. Die Bezugnahme auf die Verantwortung vor Gott im Verfassungsentwurf könne als Selbstbeschränkung für Christen, Moslems und Juden wirken. Nur von „religiösen Grundlagen“ zu sprechen, sei zu „nebulös; ein Versteckspiel“. Es müsse um eine „gesunde Säkularität“ gehen, in der die Religion Partner ist.

Sprachliche Vielfalt

Der Nationalstaat wird auch künftig der primäre Identitätsraum bleiben. Insofern wird auch die Muttersprache nicht durch eine andere Sprache, etwa Englisch, ersetzt. Nicht eine gemeinsame Sprache könne Einheit und geistigen Austausch zwischen Europäern herstellen, sondern Multilingualität. „Die Vielfalt der Sprachen eint Europa.“ (Vogel) Englisch sei nicht die Lingua franca: sie ist nicht die Sprache des geistigen Austausches; vielfach werde ein äußerst schlechtes Englisch gesprochen, das einen geistigen Austausch zwischen Menschen aus unterschiedlichen Ländern kaum ermögliche. “The most spoken language in the world is broken English.“ (Henry Kissinger)

„Das nächste Mal würde ich mit der Kultur anfangen“

Kultur wurde als „großer Kitt“ charakterisiert. Es sollen mehr Ressourcen zur Kulturförderung bereitgestellt werden. Ein Merkmal Europas ist die Tradition öffentlicher Verantwortung auch für die Kultur. Allein auf bürgerschaftliches Engagement zu vertrauen, sei nicht ausreichend.

Das identitätsstiftende Moment seien aber Schengen und die gemeinsame Währung. Nicht die Kultur, sondern die Politik erweise sich als Grundlage der Identitätsbildung. Allerdings müsse die „kühle“ administrative und wirtschaftliche Einigung durch den Verweis auf die Kultur ergänzt werden.

Die Teilnehmer warnten vor Tendenzen, europäische Kulturpolitik zu zentralisieren. Subsidiarität bedeute Erhalt der kulturellen Vielfalt. Eine Angleichung und Europäisierung sei aber bei den Themen Bildung und Geschichtsschreibung geboten. Dies bedeute z. B. die gleiche Darstellung der deutsch-französischen oder deutsch-polnischen Beziehungen in Schul- und Lehrbüchern in den Ländern.

Weder Bund noch Staat

Die Frage nach der richtigen Bezeichnung des Gebildes Europa wurde nicht beantwortet. Die Bezeichnung „Staatenbund“ werde dem Grad der Vergemeinschaftung nicht gerecht, die Bezeichnung „Bundesstaat“ überhöhe die Vergemeinschaftung unangemessen.

Zur Struktur wurde angemerkt, dass das Subsidiaritätsprinzip gelten müsse. Undurchsichtigkeiten müssen beendet werden; Aufgaben und Kompetenzen klar zugeordnet werden.

Es sei zu überlegen, ob das Modell einer halbjährigen Präsidentschaft geändert wird. Der halbjährige Rhythmus sei zu kurz. Möglicherweise könnte das Präsidentschaftsamt von einem nationalen Amt getrennt werden, so dass ein „Mister oder Misses Europa“ nicht mit dem Herkunftsland, sondern primär mit Europa assoziiert wird.

Menschenrechte als Kriterium

Europa müsse deutlicher, klarer und radikaler als Vertreter der Menschenrechte auftreten. Menschenrechte seien die „Glaubensfrage für Europa“ und Kriterium für die Aufnahme weiterer Länder in die Europäische Union.

Essentiell für den Verfassungsentwurf sind die Menschenrechte, die in der von der Herzog-Kommission erarbeiteten Grundrechtecharta niedergelegt wurden. Diese Charta könne und solle unverändert in einen Verfassungsentwurf übernommen werden.

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Dr. Olaf Wientzek

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Leiter des Multinationalen Entwicklungsdialogs Brüssel

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