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Monitoring der Menschenrechte

und der Informations- und Pressefreiheit

Am 15. und 16. Februar fand in Woronesch eine internationale Fachkonferenz zum Thema „Monitoring der Menschenrechte und der Informations- und Pressefreiheit“ statt. Die Konferenz brachte hochrangige russische, kirgisische und deutsche Vertreter aus den Bereichen Politik, Wissenschaft und Journalismus zusammen, um gemeinsam über Theorie und Praxis der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Überwachung von Grundrechten zu diskutieren.

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Die Menschenrechtsbeauftragte der Region Woronesch, Professorin Tatjana Sraschwskaja, betonte in ihrem Grußwort den Wert der Menschenrechte. Ihre Umsetzung sei die Grundlage für die Verwirklichung von Demokratie. “Der Staat muss den Menschen und ihrem Schutz dienen, nicht umgekehrt“, so die Juristin. Igor Muratidis, Projektleiter für Menschenrechtsfragen der Adenauer-Stiftung Moskau, erklärte, dass Menschenrechte nicht nur auf dem Papier existieren dürften, sondern ihre Umsetzung einer ständigen Beobachtung bedürfe. Der Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, Wladimir Lukin, ließ ein Grußwort verlesen, indem er erklärte, dass die Bürger Russlands zunehmend nach politischer Mitwirkung verlangten. Eine aktive Zivilgesellschaft sei wichtige Vorraussetzung für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte. Es gehe ihm nicht um Statistiken, sondern um Menschen.

Dr. Heinz Bühler, Ministerialrat und langjähriger Mitarbeiter der Konrad Adenauer Stiftung, unterstrich, dass auch ein ausgeklügeltes System interner staatlicher Überwachung von Menschenrechten keine umfassende und vollständige Einhaltung dieser Rechte garantieren könne. In Deutschland zeige sich dies beispielsweise in den öffentlichen Diskussionen über Kinderarmut und Chancengleichheit im Bildungsbereich. Als weitere Beispiele nannte Herr Dr. Bühler die Situation in deutschen Gefängnissen, zu lange Gerichtsverfahren und die schwierigen Abwägungen zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechten. Er benannte ebenfalls den Konflikt zwischen den staatlichen Interessen am Schutz der Familie und dem Persönlichkeitsrecht des biologischen Vaters. Meist handele es sich um Bereiche, die durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder durch Prüfungen internationaler Organisationen der Öffentlichkeit bekannt geworden seien. Notwendig seien deshalb unabhängige externe Kontrollinstrumente zur Ergänzung - oder auch zur Korrektur - vorhandener Defizite. Herr Dr. Bühler hob hierbei die Rolle der in den internationalen Konventionen vorgesehenen Prüfungen und die Stellung von Sonderbeauftragten ebenso hervor, wie die besondere Bedeutung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Grundvoraussetzung für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte seien jedoch vor allem informierte und engagierte Bürger, Bürgerinitiativen und nichtstaatliche Organisationen sowie freie, unabhängige und verantwortungsvolle Medien.

Georgij Kunadse, stelv. Leiter der Menschenrechtsbehörde der Russischen Föderation, bezeichnete Russland in seinem Vortrag als eine „Entwicklungsdemokratie“. „Dies ist nicht mit Unterentwicklung gleichzusetzen, vielmehr befindet sich Russland in einem dynamischen Prozess“, so Kunadse. Rechtskenntnisse müssten der Gesellschaft vermittelt werden, hier seien der Staat und die Bildungseinrichtungen besonders gefordert. Tursunbek Akun, Menschenrechtsbeauftragter der Republik Kirgisistan, machte auf die politisch instabile Lage in seinem Land aufmerksam, die einen wirksamen Schutz der Menschenrechte erheblich erschwere.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich Fragen der Informations- und Pressefreiheit. Wissenschaftler und Journalisten entfachten eine lebhafte Diskussion, die sich mit der Situation der Presselandschaft in Russland befasste. Larissa Makejewa, Leiterin der Kommunikationsbehörde im Gebiet Woronesch, sprach über die Notwendigkeit einer gewissen Einschränkung der Pressefreiheit im Kampf gegen rechtsradikale und extremistische Beiträge in Printmedien und im Internet. Gewisse Beschränkungen müsse es geben, damit die Grundpfeiler der Gesellschaft nicht ins Wanken gerieten. Galina Arapowa, Leiterin des Zentrums für den Rechtsschutz der Medien, verwies auf die schwierige Situation der Journalisten in Russland. Von 350 Morden an Journalisten seien in den letzten zwanzig Jahren lediglich zwei aufgeklärt worden. Auch wenn die Gewalt gegen Journalisten insgesamt abnehme, lohne es sich täglich für die Pressefreiheit zu kämpfen.

Am Rande der Konferenz wurden fünf Journalisten durch die Menschenrechtsbeauftragte der Region Woronesch ausgezeichnet, die sich in ihrer Arbeit um Menschenrechte besondere Verdienste erworben haben.

Weitere interessante Redebeiträge der Konferenz befassten sich mit Fragen des neuen russischen Polizeigesetzes, der Gerichtsprozesse und der Situation von Gefängnisinsassen.

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