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Plattformökonomie und Haftung für digitale Güter als Regulierungsaufgabe

KAS-BDI-Talk

Der Bundesverband der deutschen Industrie und die Konrad-Adenauer-Stiftung haben einen „KAS-BDI-Talk“ zu aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen an der Schnittstelle zur Wirtschaftspolitik ins Leben begründet.

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Am 23. November 2018 beschäftigte sich das Format in den Räumen des Deutschen Bundestages mit der Frage der Plattformregulierung und der Algorithmen-Ethik im Kontext der Arbeit der Datenethik-Kommission der Bundesregierung. Christiane Wendehorst, Vize-Sprecherin der Kommission, Susanne Frank von Google Deutschland und Elisabeth Winkelmeier-Becker, Sprecherin der AG Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutierten moderiert von Marek Jansen, Referent in der Abteilung Recht, Wettbewerb und Verbraucherschutz des BDI.

Die Bundesregierung hat jüngst eine Daten-Ethikkommission eingesetzt, um d innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorzuschlagen. Mit der Klärung dieser datenethischen Fragen soll gleichermaßen die digitale Entwicklung vorangebracht und ein Weg definiert werden, gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Datenpolitik aufzulösen.

Folgende Schlussfolgerungen können aus dem Talk zur Thema „Plattformregulierung“

Ethik und Rechtsordnung

  • Eine völlige neue Rechtssetzung für die digitale Welt ist nicht erforderlich. Vielmehr geht es um die graduelle Anpassung bestehender Rechtsnormen im Hinblick auf Erfordernisse der digitalen Welt. Prinzipiell kann die aktuelle Debatte aber auch genutzt werden, um die gesamte Rechtsordnung einem "Fitnesscheck" für das digitale Zeitalter zu unterziehen, ohne in „Überregulierung“ zu verfallen.
  • Hierbei gilt es abzuwägen, inwieweit Erweiterungen und Ergänzungen der Rechtsordnung ethische Fragestellungen, besonders hinsichtlich der Entwicklung künstlicher Intelligenz, beachten müssen. Die soll nicht als Beschränkung verstanden werden, sondern als Leitlinie für eine den Menschen dienende Innovation, die unser Menschenbild und das Wohl des Menschen als Grundlage und Richtschnur für digitale und technische Weiterentwicklung versteht.

Zivilrecht und Wettbewerbsrecht

  • Konkret weiterzuentwickelnde (Zivil-)Rechtsgebiete sind das Haftungsrecht (Produkthaftung), das Urheberrecht oder das Eigentum an Daten. Offen ist die Frage, welchen konkreten rechtlichen Handlungsbedarf es innerhalb dieser Rechtsgebiete gibt, um unternehmerische Interessen und auch die Interessen der Nutzer am Einsatz von Algorithmen einerseits und die damit verbundenen Risiken möglicher Fremdbestimmung, Diskriminierung oder Intrasparenz auszutarieren.
  • Die Dominanz der Technologiekonzerne aus den USA hängt nicht allein an ihrer Verankerung bei den privaten Nutzern. Sie resultiert auch daraus, dass diese Konzerne den etablierten Unternehmen aller Branchen gute Serviceleistungen anbieten (z. B. Clouddienste).

Automatisierte Entscheidungsfindung (ADM)

  • Die Überprüfung algorithmenbasierter Entscheidungen (ADM, z. B. bei Kreditvergaben oder Versicherungen) ist ein relevantes juristisches Thema, denn Kunden müssen nachvollziehen können, warum/wie eine Entscheidung getroffen wird. Die „Diskriminierungsfreiheit“ der KI-Daten ist zu gewährleisten.
  • Diese Offenheit ADM ist aber in ein Verhältnis zu setzen mit dem Interesse der Unternehmen am Schutz ihres hinter dem Algorithmus liegenden Geschäftsmodells. Und eine Überprüfung muss effizient möglich und realistisch sein.

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Matthias Schäfer

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