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Religionsfreiheit ist ein Rechtsanspruch

Josephine Landertinger Forero

Christenverfolgung heute

Die Verfolgung von Christen heute ist ein weitgehend verdrängtes Problem. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat daher ein Fachgespräch zum Thema veranstaltet.

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Der Leiter der Stabstelle Grundsatzfragen der Konrad-Adenauer-Stiftung, Dr. Helmut Reifeld, betonte in seiner Begrüßungsrede, dass die Religionsfreiheit viel mehr sei als nur ein Plädoyer für Toleranz. „Sie ist ein Rechtsanspruch“, so Reifeld.

Dennoch bleibe Religionsfreiheit in weiten Teilen unserer Welt nur ein Wunsch, so Erika Steinbach MdB, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dabei seien die Christen die größte unterdrückte religiöse Gruppe. Steinbach sprach von rund 200 Millionen Christen, die vor allem in kommunistischen und islamischen Ländern verfolgt werden. Arnold Vaatz Mdb, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, beklagte die Rezeption des Themas der verfolgten Christen in Deutschland. Vaatz sagte: „Wenn man hier in Deutschland darauf hinweist, dass es in der Türkei fast unmöglich ist eine Kirche zu bauen, dann erfährt man hierzulande eine erstaunliche Toleranz gegenüber der Intoleranz Andersgläubiger.“ Vaatz kritisierte zudem, dass die Kirchen selber nur selten das Thema der verfolgten Christen ansprechen würden.

 

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Der Weltverfolgungsindex (WVI) ist das Ergebnis von Recherchen über Übergriffe auf Christen im Berichtsjahr oder Einschätzungen von Länderexperten zur Entwicklung der Religionsfreiheit. Stand:2009, Quelle: OpenDoors

Dass andere Religionsgemeinschaften ebenso bedroht sind, wie die Christen, betonte Prof. Dr. Gerhard Robbers vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Trier. Man müsse alle Religionen im Kampf für die Religionsfreiheit gewinnen. „Religionsfreiheit geht nicht gegen Religionen, sondern nur mit den Religionen“, so Robbers. Das sei eine internationale Herausforderung. Der Kirchenrechtler forderte die Gründung von Institutionen, die sich auf interreligiöser Ebene für die Religionsfreiheit einsetzen.

Dr. Otmar Oehring vertrat eine zurückhaltendere Meinung zum Thema Christenverfolgung. Der Leiter der Fachstelle Menschenrechte von „missio e. V.“ mahnte zur Vorsicht im Umgang mit Zahlen und Statistiken über vermeintlich verfolgte Christen. Zahlenmaterial sei nur sehr schwer zu erheben und würde im Interesse der Sache dann auch mal nach oben aufgerundet, so Oehring. Den Begriff ‚Christenverfolgung’ bewertete er ebenfalls kritisch. „Dass Christen in vielen Ländern diskriminiert oder in manchen Fällen sogar ermordet werden, ist keine Frage“, stellte Oehring fest. Aber von einer ‚Verfolgung’ zu sprechen hält der „misso“-Experte für übertrieben und verallgemeinernd.

Der Bevollmächtigte des Rates der EKD in Berlin, Prälat Dr. Bernhard Felmberg, reagierte: „Mir wäre als Christ, der ich verfolgt und diskriminiert werde, egal wie die Sache genannt wird.“ Begriffsdiskussionen würden in diesem Zusammenhang nicht weiterführen. Es sei eine Tatsache, dass in vielen Ländern der Welt die Christen ihren Glauben nicht frei leben können. „In der Türkei ist beispielsweise die Anzahl der Christen stark zurückgegangen und liegt jetzt bei etwa 0,15 %“, erklärte Felmberg. „Und das nenne ich Christenverfolgung“, machte die Menschenrechtsexpertin Steinbach deutlich. Sie betonte weiter: „Natürlich gibt es unterschiedliche Nuancen, aber ich habe in der Politik gelernt, die Sachen ungeschminkt beim Namen zu nennen.“

Für Gertrud Casel, Geschäftsführerin der deutschen Kommission Justitia et Pax, bedeutet das Zweite Vatikanische Konzil den Durchbruch der Religionsfreiheit in der katholischen Kirche. Im Dokument „Dignitates Humanae“ von 1965 wird das Recht der Person und der Gemeinschaft auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Belangen erklärt. „Die Wahrheit kann nur in Freiheit gefunden werden“, sagte Casel und unterstrich den Wert eines „authentischen Glaubens“. Anders als Arnold Vaatz war die Geschäftsführerin von Justitia et Pax der Meinung, dass die Kirchen sehr wohl das Thema der verfolgten Christen ansprechen. Durch viele Reisen ins Ausland, beispielsweise nach Ägypten, in den Libanon oder nach China „zeigen wir unsere Solidarität gegenüber unseren Glaubensbrüdern“, erläuterte Casel. Genauso wie Kirchenrechtler Robbers empfindet die Katholikin die Gespräche mit anderen Glaubensgemeinschaften als besonders wichtig: „Interreligiöse Gespräche sind ein Zeichen von gegenseitigem Respekt und ermöglichen ein friedliches Miteinander.“

Neben dem Podium engagierten sich auch die übrigen Teilnehmer des Fachgesprächs an der lebhaften Debatte. Ute Granold MdB, Mitglied der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, war nur eine der prominenten Gäste unter den Tagungsteilnehmern. „Für uns in Deutschland ist es so selbstverständlich, unseren Glauben auszuleben. Dass diese Tatsache in vielen anderen Ländern nicht der Fall ist, wird fast nicht wahrgenommen“, kommentierte Granold.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Europäische Menschenrechtskonvention

Artikel 9, Absatz 1

Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

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