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Roundtable zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Simran Dhingra, Amadeus Marzai
Am Samstag, dem 29. Februar richtete die deutsche Außenhandelskammer in Indien (AHK) zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung eine Roundtable-Diskussion aus. Anlass war zum einen der Besuch des CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Hirte, und zum anderen das neue deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetztes, welches ab 1. März 2020 in Kraft tritt.

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An der Veranstaltung nahmen Vertreter aus verschiedenen relevanten Bereichen teil. So waren Vertreter des Goethe-Instituts, der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) und zahlreiche deutsche und indische Repräsentanten der Privatwirtschaft geladen. Nalin Kohli (nationaler Sprecher der Regierungspartei BJP) konnte die Sichtweisen der indischen Regierung einbringen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein neues Bundesgesetz, welches es Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern soll, nach Deutschland zu kommen um dort zu arbeiten. Zunächst soll es in Indien, Brasilien und Vietnam implementiert werden.

Im Zentrum des Gesprächs stand insbesondere die Aufgabe der erfolgreichen Verwirklichung des neuen Gesetzes. Ebenso wurden Möglichkeiten und Herausforderungen erörtert.

Herr Bernhard Steinrücke, Hauptgeschäftsführer der AHK Indien, eröffnete die Runde und betonte, dass Deutschland neben “white collar”-Jobs auch “blue collar”-Jobs benötige. Darüber hinaus könne Indien langfristig von der Arbeitserfahrung junger Inder in Deutschland profitieren.

Herr Christian Hirte, MdB, erörterte die politischen Intentionen des Gesetzes und verwies dabei auch auf Deutschlands alternde Gesellschaft und den daraus resultierenden Bedarf an jungen ausländischen Fachkräften. Das Gesetz müsse nun sowohl in Deutschland als auch in den sog. Zielländern beworben werden. Hirte erklärte zudem, dass der Bedarf der Wirtschaft letztendlich das maßgebende Kriterium sei.

Im Verlaufe des Gesprächs wurde BOSCH als Vorreiter genannt. Das Unternehmen vermittelt seit Jahrzehnten junge Inder für Aus- und Weiterbildungszwecke nach Deutschland. Beispielsweise hat der aktuelle Geschäftsführer von BOSCH India knapp zwei Jahre in Stuttgart für das Unternehmen gearbeitet.

Weitgehende Einigkeit herrschte über die Bedeutung hinreichender deutscher Sprachkenntnisse. Daher wurden verschiedene Ansätze zur Verbreitung der Sprache an indischen Schulen diskutiert. Aber auch die Erfordernis interkultureller Kompetenz wurde herausgestellt.

Als Herausforderungen wurden u.a. bürokratische Schranken auf beiden Seiten sowie die fehlende Unterstützung deutscher Unternehmen bei der Anstellung indischer Fachkräfte genannt.

Die knapp zweistündige Diskussion eröffnete einen aufschlussreichen Einblick in die unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmer und deren Ansätze.

In seinem Schlusswort verwies Herr Peter Rimmele (Leiter des KAS-Auslandsbüros Indien) darauf, dass in Deutschland die Debatte über die Zuwanderung von Fachkräften oft mit der über die Aufnahme von Geflüchteten vermischt werde. Deutschland brauche ein kriterienbasiertes Zuwanderungsgesetz. Letzendlich müsse die Politik darüber entscheiden, wer ins Land komme.

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